Die in Deutschland geltenden Führerscheinklassen legen fest, welche Fahrzeuge gefahren werden dürfen. Maßgeblich für die einzelnen Klassen sind unter anderem der Hubraum, die Leistung sowie das Gesamtgewicht der Fahrzeuge.

Die in Deutschland geltenden Führerscheinklassen legen fest, welche Fahrzeuge gefahren werden dürfen. Maßgeblich für die einzelnen Klassen sind unter anderem der Hubraum, die Leistung sowie das Gesamtgewicht der Fahrzeuge.
Einzelne höhere Fahrerlaubnisklassen wie die Klasse D setzen einer niedrigeren Klasse des Führerscheins voraus. Außerdem kann eine niedere Fahrerlaubnis in einer höheren inbegriffen sein (z. B. AM in B), aber umgekehrt gilt:
Mit den Führerscheinen der Klasse A kann im Alter von 16 Jahren auf sogenannten leichten Motorrädern die motorisierte Unabhängigkeit beginnen. Wer mit großen Maschinen unterwegs sein möchte, muss sich etwas länger gedulden und im Idealfall auf leichteren Maschinen bereits früh Erfahrung sammeln.
Der klassische Autoführerschein wird mit der Führerscheinklasse B gekennzeichnet. Mit ihm dürfen Sie 3,5 Tonnen (unter bestimmten Voraussetzungen und bei Erreichen diverser Schlüsselzahlen auch mehr) Gesamtlast bewegt werden.
Unter der Führerscheinklasse C verbergen sich die Lkw-Führerscheine. Je nach Klasse können leichte Lkw, aber auch Sattelzüge sowie schwere Lkw gefahren werden.
Für alle Führerscheine der Klasse C gilt ein Mindestalter von 21 Jahren. Zudem wird gefordert, dass eine Fahrererlaubnis der Klasse B vorhanden ist. Führerscheininhaber für Lkw und Nutzfahrzeuge müssen sich regelmäßig einer Fahrtauglichkeitsprüfung unterziehen.
Alle Führerscheine der Klasse C gelten nicht für die kommerzielle Personenbeförderung, aber zur Beförderung von bis zu 8 Personen zzgl. des Fahrzeugführers, wenn die Fahrzeugtypen folgender Zweckbestimmung dienen:
Die Führerscheinklasse D steht für Bus-Führerscheine. Die einzelnen Klassen unterscheiden sich in den erforderlichen Voraussetzungen wie Mindestalter sowie weitere Fahrererlaubnisklassen. Darüber hinaus darf nur mit bestimmten Führerscheinen der Kategorie D ein Anhänger mitgeführt werden.
Mit den beiden Sonderklassen L und T ist das Fahren mit Fahrzeugen aus der Land- und Forstwirtschaft erlaubt.
Der ein oder andere von Ihnen hat sicher einen alten Führerschein, in dem keine Buchstaben, sondern Zahlen stehen. Das ist der Fall, wenn Sie vor dem 19. 01.2013 Ihren Führerschein erworben haben.
1 - Motorrad
1a – Motorrad mit Beschränkung
1b – Leichtkraftrad bis 125 ccm
2/3 - Lkw
3 - Pkw
3* - Bus mit Zusatzerlaubnis für Fahrgastbeförderung
4 - Kleinkrafträder/Mofa bis 50 ccm
5 – Arbeitsmaschinen, land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen
A
A2
A1
C, CE, C1, C1E
B, BE
D, D1, DE, D1E
AM
L, T
Tipp: Sie sind sich unsicher, welche Fahrzeuge Sie mit Ihrer Klasse fahren dürfen? Dann werfen Sie einen Blick in die Rückseite Ihres Führerscheins oder fragen Sie bei Ihrer Führerscheinstelle nach.