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Führerscheinklassen in der Übersicht: Welche Klassen der Fahrererlaubnis gibt es?

Die in Deutschland geltenden Führerscheinklassen legen fest, welche Fahrzeuge gefahren werden dürfen. Maßgeblich für die einzelnen Klassen sind unter anderem der Hubraum, die Leistung sowie das Gesamtgewicht der Fahrzeuge.

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Rückseite eines deutschen Führerscheins

Einzelne höhere Fahrerlaubnisklassen wie die Klasse D setzen einer niedrigeren Klasse des Führerscheins voraus. Außerdem kann eine niedere Fahrerlaubnis in einer höheren inbegriffen sein (z. B. AM in B), aber umgekehrt gilt: Fahrer, die mehr bewegen will, müssen entsprechende Fahrprüfungen ablegen. Damit wird gewährleistet, dass die Sicherheit im Straßenverkehr stets im Fokus bleibt. Gleichzeitig ist es für eine Autoversicherung Grundvoraussetzung, die entsprechende Fahrererlaubnis für das jeweilige Kfz zu besitzen – ansonsten gibt es keinen Versicherungsschutz.

Klasse A – Motorräder

Mit den Führerscheinen der Klasse A kann im Alter von 16 Jahren auf sogenannten leichten Motorrädern die motorisierte Unabhängigkeit beginnen. Wer mit großen Maschinen unterwegs sein möchte, muss sich etwas länger gedulden und im Idealfall auf leichteren Maschinen bereits früh Erfahrung sammeln.

Führerscheinklasse A1

  • eingeschlossene Klassen: AM
  • Krafträder mit maximalem Hubraum von 125 ccm
    • Nennleistung von nicht mehr als 11 kW bzw. 15 PS
    • darf nicht das Leistung-Leergewicht-Verhältnis von 0,1 kW/kg übersteigen
  • dreirädrige Kraftfahrzeuge
    • bis 15 kW bzw. 20 PS Nennleistung
    • max. 50 ccm Hubraum
    • Höchstgeschwindigkeit: 45 km/h
  • Mindestalter: 16 Jahre

Führerscheinklasse A2

  • eingeschlossene Klassen: A1 und AM
  • Krafträder bis 35 kW Leistung
  • darf Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigen
  • Mindestalter: 18 Jahre

Führerscheinklasse A

  • Eingeschlossene Klassen: A2, A1 und AM
  • alle Motorräder und dreirädrige Fahrzeuge
  • Mindestalter bei Direkteinstieg: 24 Jahre
  • Voraussetzung für Mindestalter von 20 Jahren:
    • mind. 2 Jahre Fahrererlaubnis A2
    • praktische Prüfung

Führerscheinklasse A

  • Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge:
    • Höchstgeschwindigkeit: maximal 45 km/h
    • Nenndauerleistung/Nutzleistung: maximal 4 kW
    • Verbrennungsmotor: maximal 50 cm³ Hubraum oder andere Antriebsform
  • Dreirädrige Kleinkrafträder:
    • maximal zwei Sitzplätze
    • Höchstgeschwindigkeit: maximal 45 km/h
    • Nenndauerleistung/Nutzleistung: maximal 4 kW
    • maximale Leermasse: 425 kg
    • Fremdzündungsmotor: maximal 50 cm³ Hubraum oder
    • Selbstzündungsmotor: maximal 500 cm³ Hubraum oder andere Antriebsform
  • Leichte vierrädrige Straßen-Quads:
    • Nenndauerleistung/Nutzleistung: maximal 4 kW
    • maximal zwei Sitzplätze
    • Höchstgeschwindigkeit: maximal 45 km/h
  • Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge:
    • Nenndauerleistung/Nutzleistung: maximal 6 kW
    • maximal zwei Sitzplätze
    • Höchstgeschwindigkeit: maximal 45 km/h
    • maximale Leermasse: 425 kg
    • Fremdzündungsmotor: maximal 50 cm³ Hubraum oder
    • Selbstzündungsmotor: maximal 500 cm³ Hubraum oder andere Antriebsform
  • Mindestalter: 15

Klasse B – Pkw und leichte Fahrzeuge

Der klassische Autoführerschein wird mit der Führerscheinklasse B gekennzeichnet. Mit ihm dürfen Sie 3,5 Tonnen (unter bestimmten Voraussetzungen und bei Erreichen diverser Schlüsselzahlen auch mehr) Gesamtlast bewegt werden.

Führerscheinklasse B

  • Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t
  • maximal 8 Sitzplätze, ausgenommen Fahrersitz
  • Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse oder Kombinationen, bei denen das Gesamtgewicht 3,5 t nicht übersteigt
  • In Deutschland auch dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW (nur bei einem Alter von mindestens 21 Jahren)
  • Mindestalter: 18
  • Begleitetes Fahren ab 17 (BF17): Bereits ab 17 Jahren darf gefahren werden, sofern eine eingetragene Begleitperson mitfährt

Führerscheinklasse B96

  • Kombinationen aus Pkw und Anhänger mit einer Gesamtmasse bis 4.250 kg
  • Keine Prüfung nötig, nur eine Fahrerschulung

Führerscheinklasse BE

  • Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger
  • zulässige Gesamtmasse des Anhängers maximal 3,5 t

Klasse C – Lkw und Nutzfahrzeuge

Unter der Führerscheinklasse C verbergen sich die Lkw-Führerscheine. Je nach Klasse können leichte Lkw, aber auch Sattelzüge sowie schwere Lkw gefahren werden.

Für alle Führerscheine der Klasse C gilt ein Mindestalter von 21 Jahren. Zudem wird gefordert, dass eine Fahrererlaubnis der Klasse B vorhanden ist. Führerscheininhaber für Lkw und Nutzfahrzeuge müssen sich regelmäßig einer Fahrtauglichkeitsprüfung unterziehen.

Alle Führerscheine der Klasse C gelten nicht für die kommerzielle Personenbeförderung, aber zur Beförderung von bis zu 8 Personen zzgl. des Fahrzeugführers, wenn die Fahrzeugtypen folgender Zweckbestimmung dienen:

  • Wohnmobile
  • spezialisierte Verkaufswagen
  • Einsatzfahrzeuge von Feuerwehr, Polizei, THW, sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes sowie nach Landesrecht anerkannter Rettungsdienste
  • Post, Funk- und Fernmeldefahrzeuge
  • rollstuhlgerechte Fahrzeuge
  • Krankenkraft- und Notarzteinsatzwagen
  • Sanitätsfahrzeuge
  • beschussgeschützte Fahrzeuge
  • Leichenwagen

Führerscheinklasse C1

  • Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t, aber nicht mehr als 7,5 t
  • maximal 8 Sitzplätze, ausgenommen Fahrersitz
  • auch mit Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse

Führerscheinklasse C1E

  • Kombinationen aus einem C1-Zugfahrzeug mit Anhänger über 750 kg
  • auch in Kombinationen aus einem Pkw mit Anhänger über 3,5 t, wenn Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 12 t beträgt

Führerscheinklasse C

  • Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t und maximal 8 Sitzplätzen, ausgenommen Fahrersitz
  • auch mit Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse

Führerscheinklasse CE

  • Kombinationen aus einem C-Zugfahrzeug mit Anhänger über 750 kg

Klasse D – Busse und Transporter

Die Führerscheinklasse D steht für Bus-Führerscheine. Die einzelnen Klassen unterscheiden sich in den erforderlichen Voraussetzungen wie Mindestalter sowie weitere Fahrererlaubnisklassen. Darüber hinaus darf nur mit bestimmten Führerscheinen der Kategorie D ein Anhänger mitgeführt werden.

Führerscheinklasse D1

  • Fahrzeuge bis 8 m Länge, zur Beförderung von maximal 16 Personen (außer dem Fahrzeugführer)
  • auch mit Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse
  • Mindestalter: 21

Führerscheinklasse D1E

  • Kombinationen aus einem D1-Zugfahrzeug und Anhänger
  • zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf 750 kg überschreiten
  • Mindestalter: 24

Führerscheinklasse D

  • Fahrzeuge zur Beförderung von mehr als 8 Personen (zzgl. dem Fahrzeugführer)
  • auch mit Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse
  • Mindestalter: 24 Jahre
  • weitere Voraussetzungen: Fahrererlaubnis der Klasse B

Führerscheinklasse DE

  • uneingeschränkt in Anzahl der beförderten Personen
  • uneingeschränkt im Punkt Gesamtmasse mit und ohne Anhänger
  • Mindestalter: 24 Jahre

Klassen L und T - Landwirtschaftliche Fahrzeuge

Mit den beiden Sonderklassen L und T ist das Fahren mit Fahrzeugen aus der Land- und Forstwirtschaft erlaubt.

Führerscheinklasse L

  • Zugmaschinen für land- sowie forstwirtschaftliche Zwecke bis 40 km/h (mit Anhängern bis 25 km/h)
  • außerdem:
    • Arbeitsmaschinen
    • Futtermischwagen
    • Stapler und
    • andere Flurförderfahrzeuge bis 25 km/h mit und ohne Anhänger
  • Mindestalter: 16

Führerscheinklasse T

  • Zugmaschinen mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h (max. 40 km/h für Fahrer unter 18 Jahren)
  • selbstfahrende Futtermischwagen und Arbeitsmaschinen mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h
  • bestimmt für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke (auch mit Anhängern)
  • Mindestalter: 18

Alte und neue Führerscheinklassen in der Übersicht

Der ein oder andere von Ihnen hat sicher einen alten Führerschein, in dem keine Buchstaben, sondern Zahlen stehen. Das ist der Fall, wenn Sie vor dem 19. 01.2013 Ihren Führerschein erworben haben.

Alte Führerscheinklassen

1 - Motorrad

1a – Motorrad mit Beschränkung

1b – Leichtkraftrad bis 125 ccm

2/3 - Lkw

3 - Pkw

3* - Bus mit Zusatzerlaubnis für Fahrgastbeförderung

4 - Kleinkrafträder/Mofa bis 50 ccm

5 – Arbeitsmaschinen, land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen

Führerscheinklasse ab 19. Januar 2013

A

A2

A1

C, CE, C1, C1E

B, BE

D, D1, DE, D1E

AM

L, T

Tipp: Sie sind sich unsicher, welche Fahrzeuge Sie mit Ihrer Klasse fahren dürfen? Dann werfen Sie einen Blick in die Rückseite Ihres Führerscheins oder fragen Sie bei Ihrer Führerscheinstelle nach.

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