Eigentlich ist es ganz einfach: Sie brauchen nichts zu tun. Praktisch, oder? Wir nutzen nämlich das automatische Lastschriftverfahren. Sie bekommen von uns jeden Monat um den 1. herum per E-Mail eine Einzugsankündigung, bevor wir den Beitrag abbuchen. Die Rechnung finden Sie dann in Ihrer Online-Versicherungsmappe (wo Sie alles jederzeit nachschauen können).
Bei InShared bezahlen Sie Ihren Beitrag immer im Voraus. So können wir Ihre Beiträge einfach berechnen und - wenn nötig - anpassen. Haben Sie beispielsweise Änderungen vorgenommen, kann sich das auf die Beitragshöhe auswirken.
Der Rechnungszeitraum läuft bei uns vom Monatsersten bis zum Monatsletzten bzw. vom Jahresanfang bis zum Jahresende. Abhängig davon, ob Sie sich für eine monatliche oder jährliche Zahlungsweise entschieden haben.
Die Rechnung umfasst die Beiträge für alle Versicherungen, die Sie bei uns abgeschlossen haben. Die Summe wird monatlich oder jährlich automatisch von Ihrem Konto abgebucht.
Rechnungsbeispiel Monatszahlung
So geht’s: Beispiel 1
Angenommen, Sie haben am 20. März eine Versicherung bei InShared abgeschlossen und als Anfangsdatum den 15. April angegeben. Die erste Rechnung erhalten Sie am 1. April, da Sie bei uns ja im Voraus bezahlen, also normalerweise für den Zeitraum vom 1. bis zum 30. April. Aber: Da Ihre Versicherung erst am 15. April beginnt, bezahlen Sie Ihren Beitrag auch erst ab diesem Tag. Ihre Rechnung vom 1. April enthält damit nur die Beitragszahlung für den Zeitraum vom 15. bis zum 30. April. Im darauffolgenden Monat zahlen Sie ganz normal den vollen Versicherungsmonat, wodurch der Beitrag ab dann höher ausfällt.
So geht’s: Beispiel 2
Angenommen, Sie haben am 20. März eine Versicherung bei InShared abgeschlossen und wollen diese sofort beginnen lassen (also am 20. März). Dann erhalten Sie am 1. April Ihre erste Rechnung über die Vorauszahlung für den Beitragszeitraum vom 1. bis zum 30. April. Aber: Da Sie schon am 20. März bei uns versichert waren, erhöht sich Ihr erster Monatsbeitrag um zwölf Tage. Im darauffolgenden Monat zahlen Sie ganz normal den vollen Versicherungsmonat, wodurch der Beitrag ab dann etwas niedriger ausfällt.
Rechnungsbeispiel Jahreszahlung
Haben Sie sich für eine jährliche Zahlungsweise entschieden? Dann zahlen Sie die Beitrag ab dem Versicherungsbeginn bis zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres im Voraus. Sie erhalten die Rechnung immer am folgenden Monatsersten, nachdem Sie die Versicherung abgeschlossen haben.
So geht’s: Beispiel 1
Angenommen, Sie haben am 20. Oktober eine Versicherung bei InShared mit jährlicher Zahlungsweise abgeschlossen und als Anfangsdatum den 15. November angegeben.
Die erste Rechnung empfangen Sie am 1. November. Da Sie bei uns Ihre Versicherung immer im Voraus bezahlen, enthält diese Rechnung die Beitragszahlung für den Rest des Kalenderjahres. Sie bezahlen also ab dem Datum des Versicherungsbeginns, dem 15. November, bis zum letzten Tag des Jahres. Der Beitrag wird 3–6 Tagen nach dem 1. November abgebucht.
Ihre nächste Rechnung empfangen Sie am 1. Januar. Sie enthält die Vorauszahlung für das folgende neue Kalenderjahr. Das wiederholt sich jedes Jahr, sofern sich nichts ändert und Sie bei uns versichert bleiben.
Hat sich Ihre Situation zwischenzeitlich verändert? Dann erhalten Sie im darauffolgenden Monat eine angepasste Rechnung. Wenn sich Ihr Jahresbeitrag durch die Änderung erhöht hat, ziehen wir den zu zahlenden Beitrag für den Rest des Jahres ein. Sollten Sie zu viel vorausbezahlt haben, erstatten wir Ihnen den Betrag zurück.
So geht’s: Beispiel 2
Angenommen, Sie haben am 15. Februar eine Versicherung bei InShared mit jährlicher Zahlungsweise abgeschlossen und wollen diese sofort beginnen lassen (also am 15. Februar). Dann erhalten Sie am 1. März Ihre Rechnung über die Vorauszahlung für den gesamten versicherten Zeitraum des Kalenderjahres. Also vom 15. Februar bis 31. Dezember. Sie zahlen also nicht für das ganze Jahr, sondern nur für die bei uns versicherten Tage. Der Beitrag wird 3–6 Tagen nach dem 1. März abgebucht.
Bleiben Sie auch im folgenden Jahr bei uns versichert? Wie schön! Dann erhalten Sie am 1. Januar erneut eine Rechnung mit dem zu zahlenden Jahresbeitrag.
Hat sich Ihre Situation zwischenzeitlich verändert? Dann erhalten Sie im darauffolgenden Monat eine angepasste Rechnung. Wenn sich Ihr Jahresbeitrag durch die Änderung erhöht hat, ziehen wir den zu zahlenden Beitrag für den Rest des Jahres ein. Sollten Sie zu viel vorausbezahlt haben, erstatten wir Ihnen den Betrag zurück.
Hoppla, der Bankeinzug hat nicht geklappt!?
Wenn wir Ihren Beitrag nicht abbuchen konnten, gehen wir nach einem 3-Stufen-Plan vor.
Stufe 1
Kann passieren. Sie erhalten - um den 15. herum - von uns per E-Mail eine Zahlungserinnerung mit einem Link zur Onlinezahlung. Damit können Sie die Zahlung nachholen, und die Sache ist vom Tisch.
Stufe 2
Noch nicht gezahlt? Dann bekommen Sie eine Mahnung und wir versuchen den ausstehenden Betrag zusammen mit dem Beitrag für den folgenden Rechnungszeitraum einzuziehen. Wenn das klappt, sind wir wieder quitt. Achten Sie also darauf, dass ausreichend Guthaben auf Ihrem Konto ist.
Stufe 3
Jetzt wird es ernst! Für Sie und für uns. Sie erhalten eine zweite Mahnung und haben weiterhin keinen Versicherungsschutz, bis der Beitrag bezahlt ist. Sie bekommen eine letzte Chance zur Onlinezahlung. Wenn Sie dann noch immer nicht zahlen, bleibt uns keine Wahl: Sie werden als Kunde gesperrt. Das heißt, Sie können nie wieder eine Versicherung bei uns abschließen. Die ausstehende Rechnung müssen Sie aber nach wie vor bezahlen.
Geheiratet, geschieden, Kind bekommen, umgezogen?
Das Leben hat Höhen und Tiefen. Wir kennen das. Wenn sich etwas an Ihrer Lebenssituation ändert, können Sie das ganz einfach in Ihrer Online-Versicherungsmappe anpassen. Bitte geben Sie uns auf diesem Weg Bescheid, denn veränderte Umstände können sich auf Ihre Beiträge auswirken.
we all benefit
Cookie Einstellungen
InShared verwendet Cookies, um Ihnen einen besseren und persönlicheren Service zu bieten, wenn Sie mit uns in Kontakt stehen, zum Beispiel über unsere Website, über soziale Medien oder über Anzeigen auf anderen Websites.
Zu diesem Zweck analysieren und kombinieren wir Ihr Surfverhalten mit den personenbezogenen Daten, die Sie online hinterlassen und die bei uns bekannt sind. Wir arbeiten dabei mit anderen Cookie-Anbietern auch außerhalb der EU zusammen. Erfahren Sie mehr über Cookies oder lesen Sie unsere Datenschutzerklärung „Datenschutz (Webseite)“.
Notwendige Cookies setzen, damit diese Website gut funktioniert
Anonyme Statistiken erheben
Beitragsberechnungen und Anmeldungen erfassen
Was wir nicht tun
Nutzerverhalten untersuche
Personenbezogene Statistiken erheben
Maßgeschneiderte Informationen anzeigen
Personalisierte Anzeigen auf anderen Websites und in den sozialen Netzwerken auf Basis Ihres Nutzungsverhaltens schalten
Stimmen Sie zu?
Dann erteilen Sie Ihre Einwilligung für das Setzen von Analyse-, Affiliate-, Feedback-, Werbe- und Personalisierungs-Cookies sowie für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Wenn Sie das nicht möchten, können Sie Ihre Cookie-Einstellungen ändern oder allein mit notwendigen Cookies fortfahren.
Unsere Website verwendet 2 Arten von Cookies. Sie können selbst auswählen, welche Cookies Sie akzeptieren. Ihre Auswahl können Sie über den Link „Cookie-Einstellungen ändern“ unten auf der Website jederzeit anpassen. Da die Website ohne funktionale Cookies nicht ordnungsgemäß funktioniert, können diese nicht deaktiviert werden.