Haftpflichtversicherung für Hunde
Jeder

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Ähnlich wie bei der privaten Haftpflichtversicherung, schützt eine Hundehalterhaftpflicht gesondert einen Hundebesitzer vor Schadensersatzforderungen Dritter. Nach dem Gesetz haftet jeder Tierhalter für Schäden, die durch sein Tier entstehen – auch wenn ihn persönlich keine Schuld trifft.
Eine Hundehalterhaftpflichtversicherung dient der finanziellen Absicherung bei Schadenersatzanforderungen, welche gegen Hundehalter gestellt werden können, wenn ihre Hunde einen Schaden direkt oder indirekt verursacht haben. Sie ist wichtig, da Hundehalter unabhängig von der eigenen Schuld oder Unschuld für die Schäden des Vierbeiners haften. Außerdem können die Schäden exorbitante Summen betragen.
Aus diesem Grund besteht in den Bundesländern
eine Pflicht für Hundehalter, eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abzuschließen. Dahingegen besteht diese Verpflichtung in
nur für Hunde, welche den sogenannten Kampfhunden zugeordnet werden. Mecklenburg-Vorpommern stellt es den Hundehaltern frei, ob sie sich versichern oder nicht.
Die Hundehaftpflicht deckt Sach- und Personenschäden ab, die durch Ihren Vierbeiner entstehen.
Zu den Sachschäden zählen beispielsweise angeknabberte Möbel im Hotel, die zerkauten Schuhe der Schwiegermutter, Mietsachschäden oder Sachschäden an Fahrzeugen nach einem durch ihren Hund verursachten Verkehrsunfall.
Zu den Personenschäden zählen neben der ärztlichen Versorgung von Bisswunden bei Menschen auch die ärztliche Versorgung von Bisswunden bei anderen Tieren durch einen Tierarzt. Außerdem übernimmt die Hundehaftpflichtversicherung die Kostenregulierung für Verletzungen Dritter, die diese indirekt durch Ihren Hund erlitten haben. Zum Beispiel bei einem Sturz mit dem Skateboard, weil Ihrem Hund ausgewichen wurde.
Wie bei einer privaten Haftpflichtversicherung auch, sind über die Hundehaftpflicht Vermögensschäden, welche Dritten durch Ihren Hund entstehen, abgesichert.
Die Kosten der Hundehalterhaftpflichtversicherung sind abhängig von der Hunderasse, vom gewählten Leistungsumfang, der Versicherungssumme, den Vorschäden sowie der Frage, ob im Schadenfall eine Selbstbeteiligung gezahlt wird oder nicht. H2: Die Vorteile der Hundehaftpflichtversicherung von InShared
Wir sparen Ihnen Wege und Zeit. Ihre Tierhalterhaftpflicht für Ihren Hund schließen Sie bei InShared online ab, als Zusatz zu Ihrer privaten Haftpflichtversicherung. Auch alle Änderungen sowie Meldungen für von Schadensfällen teilen Sie uns online mit. Auf diese Weise steht Ihnen unser Service 24/7 zur Verfügung.
Dank effizienter Abläufe sowie vorausschauender Schadenskalkulationen haben wir unsere Kosten immer im Blick. Davon profitieren Sie mit transparenten und fairen Versicherungsbedingungen. Zudem setzen wir jederzeit auf ehrliche sowie vertrauensvolle Kommunikation.
Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind Schäden, die Ihr Hund Ihnen selbst, Ihrem Eigentum oder anderen im Haushalt lebenden Personen zufügt.
Ja, sobald Sie uns den Hundezuwachs melden, sind die Welpen für bis zu 12 Monate über die Mutterhündin in unserer Hundehaftpflicht mitversichert.
Ja. Für Reisen in ein Bundesland mit Versicherungspflicht muss der Hund versichert sein.
Ja, für Aufenthalte in der EU gilt Ihre Hundehalterhaftpflichtversicherung von InShared unbegrenzt. Außerhalb der EU gilt unser Versicherungsschutz für Ihren Vierbeiner für 12 Monate.
Im Schadenfall nutzen Sie bitte diesen Link zu unserem Schadenformular. Nach Eingang Ihrer Schadenmeldung erhalten Sie zeitnah Informationen zum aktuellen Bearbeitungsstand.