Haftpflichtversicherung für Hunde
Jeder
Sofort abschließen
Warum unsere Hundehaftpflicht?
-
Welpen sind mitversichert -
Top Deckungssumme -
Selbstbeteiligung flexibel wählbar
Schutz durch die Hundehaftpflichtversicherung
Ähnlich wie bei der privaten Haftpflichtversicherung, schützt eine Hundehalterhaftpflicht gesondert einen Hundebesitzer vor Schadensersatzforderungen Dritter. Nach dem Gesetz haftet jeder Tierhalter für Schäden, die durch sein Tier entstehen – auch wenn ihn persönlich keine Schuld trifft.
Versichert
Sachschäden
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angeknabberte Möbel in der Ferienimmobilie -
zerkaute Schuhe der Schwiegermutter -
Mietsachschäden
Personenschäden
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ärztliche Versorgung von Bisswunden bei Menschen -
ärztliche Versorgung von Bisswunden bei anderen Tieren -
Kostenregulierung für Verletzungen Dritter, die diese indirekt durch Ihren Hund erlitten haben
Vermögensschäden, welche Dritten durch Ihren Hund entstehen
Nicht versichert
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Schäden, die Ihr Hund Ihnen selbst zufügt -
Schäden, die Ihr Hund Ihrem Eigentum zufügt -
Schäden, die Ihr Hund anderen im Haushalt lebenden Personen zufügt
Deckungssummen
Wir zahlen pro Versicherungsfall maximal:
- 15 Millionen € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
- Einschließlich Mietsachschäden (z. B. in der Ferienwohnung oder im Hotel)
- Einschließlich Sachschäden an Einrichtungsgegenständen (z. B. zerkaute Möbel beim Besuch bei Freunden)
- Einschließlich Vermögensschäden, die Dritten durch Ihren Hund entstehen
Damit sind Sie und Ihr Vierbeiner auch bei sehr hohen Schadenforderungen zuverlässig abgesichert.
Selbstbeteiligung
Wenn Sie eine Selbstbeteiligung gewählt haben (siehe Versicherungsschein), ziehen wir diese für jeden Versicherungsfall in entsprechender Höhe von Ihrer Entschädigung ab.
Die Notwendigkeit einer Hundehaftpflichtversicherung
Eine Hundehalterhaftpflichtversicherung dient der finanziellen Absicherung bei Schadenersatzanforderungen, welche gegen Hundehalter gestellt werden können, wenn ihre Hunde einen Schaden direkt oder indirekt verursacht haben. Sie ist wichtig, da Hundehalter unabhängig von der eigenen Schuld oder Unschuld für die Schäden des Vierbeiners haften. Außerdem können die Schäden exorbitante Summen betragen.
Aus diesem Grund besteht in den Bundesländern:
- Thüringen
- Schleswig-Holstein
- Sachsen-Anhalt
- Niedersachsen
- Hamburg und
- Berlin
eine Pflicht für Hundehalter, eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abzuschließen.
Dahingegen besteht diese Verpflichtung in
- Sachsen
- Saarland
- Rheinland-Pfalz
- Nordrhein-Westfahlen
- Hessen
- Bremen
- Brandenburg
- Bayern sowie
- Baden-Württemberg
nur für Hunde, welche den sogenannten Kampfhunden zugeordnet werden.
Mecklenburg-Vorpommern stellt es den Hundehaltern frei, ob sie sich versichern oder nicht.
Für noch mehr Schutz
Zusätzlich zu unserer guten und günstigen Haftpflichtversicherung bieten wir Ihnen weiteren Schutz mit unserer Privathaftpflicht Plus oder unserer Hundehalterhaftpflicht an.
Unsere Basis Privathaftpflicht schützt Sie vor finanziellen Folgen, die durch Sie oder ein mitversichertes Familienmitglied an Dritten entstehen.
Mit unserer Privathaftpflicht Plus erweitern Sie Ihren Schutz um wichtige Extras.
Hundehaftpflichtversicherung Kosten
Die Kosten der Hundehalterhaftpflichtversicherung sind abhängig vom gewählten Leistungsumfang, der Versicherungssumme, den Vorschäden sowie der Frage, ob im Schadenfall eine Selbstbeteiligung gezahlt wird oder nicht.
Häufig gestellte Fragen zur Hundehaftpflichtversicherung
Wann zahlt die Hundehaftpflichtversicherung nicht?
Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind Schäden, die Ihr Hund Ihnen selbst, Ihrem Eigentum oder anderen im Haushalt lebenden Personen zufügt.
Versicherungsbedingungen & Produktinformationsblatt
Sind Welpen automatisch versichert?
Ja, sobald Sie uns den Hundezuwachs melden, sind die Welpen für bis zu 12 Monate über die Mutterhündin in unserer Hundehaftpflicht mitversichert.
In meinem Bundesland gilt keine Pflicht für eine Hundehalterhaftpflichtversicherung. Muss die Versicherung für einen Urlaub in einem Bundesland mit bestehender Versicherungspflicht abgeschlossen werden?
Ja. Für Reisen in ein Bundesland mit Versicherungspflicht muss der Hund versichert sein.
Gilt die Tierhaftpflichtversicherung für meinen Hund auch im Ausland?
Ja, für Aufenthalte in der EU gilt Ihre Hundehalterhaftpflichtversicherung von InShared unbegrenzt, solange Sie Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben. Das gilt auch, wenn Sie sich vorübergehend in einem EU-Staat, in der Schweiz, in Liechtenstein, Norwegen oder Island aufhalten. Für Versicherungsfälle, die in anderen Staaten eintreten, besteht Versicherungsschutz nur, wenn der Schaden während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts von bis zu zwei Jahren eintritt.
Was passiert im Schadensfall?
Im Schadenfall nutzen Sie bitte diesen Link zu unserem Schadenformular. Nach Eingang Ihrer Schadenmeldung erhalten Sie zeitnah Informationen zum aktuellen Bearbeitungsstand.