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Mallorca-Police – Erweiterter Schutz für Mietwagen im Ausland

Ein Mietwagen gehört für viele zur perfekten Urlaubsreise dazu. Ob Strandurlaub, Städtereise oder Roadtrip – mit dem Auto sind Reisende flexibel unterwegs. Doch was passiert, wenn es mit dem Mietwagen im Ausland zu einem Unfall kommt? Genau hier kommt die sogenannte Mallorca-Police ins Spiel – eine Zusatzleistung zu Ihrer deutschen Autoversicherung.

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Auto fährt gegen eine Palme

Was ist die Mallorca-Police?

Die Mallorca-Police ist eine Zusatzleistung in der Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie erhöht die oft niedrige gesetzliche Haftpflichtdeckung von Mietwagen im Ausland auf das in Deutschland übliche Niveau. Besonders im Urlaub – etwa auf Mallorca, daher der Name – sorgt sie dafür, dass Sie bei einem Unfall mit einem Mietwagen nicht auf hohen Kosten sitzen bleiben. Mit der Mallorca-Police sind Sie im Ausland mit einem Mietwagen so abgesichert, als würden Sie mit Ihrem eigenen Auto in Deutschland fahren.

Warum ist die Mallorca-Police wichtig?

Ein Unfall im Ausland ist schnell passiert – besonders in ungewohnter Umgebung oder im dichten Ferienverkehr. Problematisch wird es, wenn hohe Schadenersatzforderungen entstehen, etwa bei Personenschäden. Der Hintergrund: In vielen Ländern sind die gesetzlichen Mindestdeckungssummen deutlich niedriger als in Deutschland. Im Falle eines Autounfalls oder im Schadensfall kann diese Summe unter Umständen nicht ausreichen. Die Mallorca-Police schützt Sie vor dieser Deckungslücke, indem sie:

  • die Haftpflichtdeckung des Mietwagens auf deutsches Niveau anhebt
  • finanzielle Risiken bei hohen Schadenersatzforderungen reduziert
  • Ihnen zusätzliche Sicherheit im Urlaub gibt

Für wen gilt die Mallorca-Police?

Die Mallorca-Police greift in der Regel:

  • Für Sie als Versicherungsnehmer
  • Häufig auch für mitversicherte Personen (z. B. Partner)
  • Beim privaten Anmieten eines Fahrzeugs im Ausland Wichtig: Der Schutz gilt ausschließlich für Mietwagen. Carsharing-Fahrzeuge oder gewerblich genutzte Fahrzeuge sind in der Regel nicht eingeschlossen.

In welchen Ländern gilt die Mallorca-Police?

Die Mallorca-Police gilt in den meisten europäischen Ländern sowie häufig auch:

  • In EU-Mitgliedsstaaten
  • In weiteren geografischen Ländern Europas Welche Länder genau versichert sind, hängt vom jeweiligen Versicherungsvertrag ab. Ein Blick in die Versicherungsbedingungen vor Reiseantritt schafft Klarheit.

Was deckt die Mallorca-Police – und was nicht?

Abgedeckt sind:

  • Personen-, Sach- und Vermögensschäden gegenüber Dritten
  • Schäden, die über die gesetzliche Mindestdeckung des Reiselandes hinausgehen

Nicht abgedeckt sind:

  • Schäden am eigenen Mietwagen (dafür ist eine Vollkasko-Versicherung nötig)
  • Vorsätzlich verursachte Schäden
  • Verstöße gegen die Mietbedingungen

Unterschied: Mallorca-Police und Auslandsschadenschutz

Oft werden beide Leistungen verwechselt. Der Unterschied ist jedoch einfach erklärt: Die Mallorca-Police greift, wenn Sie selbst mit einem Mietwagen im Ausland einen Schaden verursachen. Der Auslandsschadenschutz hingegen hilft, wenn Sie unverschuldet von einem ausländischen Verkehrsteilnehmer geschädigt werden und die Schadenregulierung nach deutschem Standard erfolgen soll. Beide Leistungen erfüllen unterschiedliche Zwecke und können sich sinnvoll ergänzen.

Ist die Mallorca-Police automatisch enthalten?

Bei vielen Kfz-Versicherungen ist die Mallorca-Police bereits Bestandteil der Haftpflichtversicherung oder optional zubuchbar. Wenn Sie bei InShared versichert sind, ist die Mallorca-Police in Ihrer Kfz-Versicherung enthalten. Alle Details finden Sie:

  • In Ihren Versicherungsbedingungen
  • In Ihrer digitalen Versicherungsmappe So wissen Sie vor der Reise genau, wie gut Sie abgesichert sind und können unbeschwert Ihren Urlaub mit dem Auto genießen!