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Mit Flip-Flops oder barfuß Auto fahren: Mache ich mich strafbar?

Letzte Änderung am: 16. Juni 2025

Mit dem Auto im Sommer an den Strand oder Badesee: An einem heißen Tag sind Flip-Flops die Erfindung des Jahrhunderts. Aber darf man mit diesen Schlappen auch Auto fahren? Oder riskiert man dabei ein saftiges Bußgeld?

Illustriertes Verkehrsschild mit Flip-Flops an einer befahrenen Straße

Wenn Sie in Deutschland mit Flip-Flops oder barfuß Auto fahren, machen Sie sich nicht ausdrücklich strafbar. Es gehört im Bußgeldkatalog also nicht zu den hohen Strafen im Straßenverkehr. Ob es allerdings klug ist, sich so hinter das Steuer zu setzen, ist eine andere Frage. Denn: Mit Badeschlappen oder Zehensandalen haben Sie weniger Halt auf den Pedalen, können abrutschen oder hängenbleiben. Festes Schuhwerk hilft also dabei, Autounfälle zu vermeiden. Bevor Sie also losfahren, sollten Sie die Badesandalen besser gegen festeres Schuhwerk eintauschen.

Ist man beim Autofahren mit Flip-Flops versichert?

Zwar verbieten Kfz-Versicherungen das Tragen von Flip-Flops beim Fahren nicht explizit in ihren Versicherungsbedigungen. Kommt es aber zu einem Unfall, kann das Problem anders aussehen: Wenn der Unfall durch unsicheres Schuhwerk verursacht wurde, kann die Versicherung wegen grober Fahrlässigkeit Leistungen kürzen – insbesondere in der Vollkasko.

Nach § 1 StVO gilt: Jeder Fahrer muss sich so verhalten, dass kein anderer gefährdet wird. Wer also mit Badeschlappen unterwegs ist und die Kontrolle verliert, könnte haftbar gemacht werden.

Ist barfuß Auto fahren erlaubt?

In Deutschland ist das Autofahren ohne Schuhe grundsätzlich nicht verboten. Es gibt also kein Gesetz, das das Barfußfahren ausdrücklich untersagt. Allerdings gilt auch hier: Wer barfuß fährt, hat möglicherweise weniger Kontrolle über die Pedale – vor allem in Gefahrensituationen. Kommt es dadurch zu einem Unfall, kann die Versicherung die Leistung aufgrund grober Fahrlässigkeit kürzen. Zudem kann ein Bußgeld drohen, wenn das Verhalten als Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht gemäß § 1 StVO gewertet wird. Aus Sicherheits- und Haftungsgründen empfiehlt es sich daher, auch bei hohen Temperaturen nicht barfuß zu fahren, sondern stets geeignetes Schuhwerk zu tragen.

Droht eine Geldstrafe in Urlaubsländern?

Sie möchten mit dem Auto ins Ausland reisen? In Spanien und Frankreich wird das Autofahren mit Zehensandalen oder ganz ohne Schuhe ebenfalls nicht gern gesehen. Die Behörden dort betrachten es – wie in Deutschland – als  Gefährdung der Verkehrssicherheit. Wird man mit Schlappen hinter dem Steuer erwischt, kann ein Bußgeld fällig werden. Auch wenn es dazu keine eindeutige gesetzliche Regelung gibt.

Unser Tipp: Tragen Sie beim Autofahren festes Schuhwerk. Die Schuhe sollten hinten gut sitzen und vorne nicht zu locker sein, um Probleme beim Bremsen und Beschleunigen, beim Einfädeln auf der Autobahn, zu vermeiden.

Möchten Sie mehr über die Verkehrsregeln im Ausland wissen? Dann werfen Sie einen Blick auf die offizielle EU-Website „Your Europe“.

Wie vermeidet man warme Füße beim Autofahren?

  • Die Klimaanlage richtig nutzen Wenn Ihr Auto mit einer Klimaanlage ausgestattet ist, können Sie diese gezielt auf die Füße richten. So verhindern Sie überhitzte Füße auch an heißen Tagen.

  • Sommerschuhe mit Grip tragen Die Welt endet nicht bei Flip-Flops – es gibt viele leichte Sommerschuhe, die sowohl sicheren Halt bieten als auch luftdurchlässig sind. Zum Beispiel atmungsaktive Turnschuhe oder stabile Sandalen.

Fazit: Sicher fahren heißt auch: sicheres Schuhwerk tragen. Mit Flip-Flops oder barfuß zu fahren ist in Deutschland zwar erlaubt, aber riskant – auch aus versicherungsrechtlicher Sicht. Wer auf Nummer sicher gehen will, setzt auf festes Schuhwerk und eine gute, günstige Autoversicherung.

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