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Privathaftpflicht für Senioren im Pflegeheim

Wer in einem Seniorenheim wohnt, ist in der Regel von fremdem Eigentum umgeben: Einrichtung, Dusche, Fußboden und viele Gebrauchsgegenstände gehören dem Pflegeheim. Kleine Missgeschicke wie Wasserflecken auf dem Holzboden oder ein beschädigter Spiegel sind schnell passiert und müssen vom Verursacher ersetzt werden. Deutlich kostspieliger können hingegen (Personen-)Schäden werden, die etwa mit einem Elektromobil oder Rollator geschehen. Warum eine private Haftpflichtversicherung für Senioren im Pflegeheim sinnvoll ist, erfahren Sie hier.

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ein Senior lässt eine Vase fallen

Brauchen Senioren im Pflegeheim eine Privathaftpflicht?

Auch wenn es gut qualifizierte Pflegekräfte zur Betreuung der Senioren gibt – nicht immer können sie die Heimbewohner vor kleinen oder größeren Alltagsmissgeschicken bewahren. Vor allem dann, wenn Mobilität und Reaktionsvermögen der älteren Menschen nachlassen, steigt das Risiko für kleine oder größere Schäden. Problematisch wird es, wenn durch den Schaden hohe Kosten entstehen. Denn grundsätzlich haftet jede Person mit ihrem gesamten Vermögen für verursachte Schäden. Das kann schnell teuer werden – und im schlimmsten Fall die finanzielle Sicherheit gefährden. Insofern ist der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung auch für die Bewohner eines Pflegeheims eine sinnvolle – wenn nicht sogar unverzichtbare – Investition.

Welchen Risiken sind Senioren im Pflegeheim ausgesetzt?

Wie alle anderen Privatpersonen sind auch Bewohner eines Pflegeheims tagtäglich Situationen ausgesetzt, in denen etwas schiefgehen kann. Typische Beispiele für Privathaftpflichtschäden sind:

Haften auch an Demenz erkrankte Senioren?

Fragen wie „Habe ich das Bügeleisen wirklich ausgeschaltet?“ oder „Ist die Kerze auf dem Adventskranz tatsächlich aus?“ kennen viele/. Demente Personen tragen ein noch höheres Risiko, die ein oder andere Sache zu vergessen. Doch aufgepasst: Menschen mit Demenz können unter Umständen als deliktunfähig gelten. Das bedeutet, dass Geschädigte in solchen Fällen keinen rechtlichen Anspruch auf Schadensersatz haben. Ohne entsprechende Regelung würden sie auf ihren Kosten sitzen bleiben. Wichtig ist daher, dass der Versicherungsvertrag eine sogenannte Deliktsunfähigkeits- oder Demenzklausel enthält. Diese stellt sicher, dass die Versicherung auch bei fehlender Deliktfähigkeit – etwa bei Demenz – leistet.

Manche Pflegeheime bieten eine kollektive Haftpflicht an

Ob Demenz oder nachlassende Mobilität – vor dem Umzug in ein Pflege- oder Seniorenheim sollte die private Haftpflichtversicherung überprüft werden. Erkundigen Sie sich außerdem, ob die Einrichtung eine Sammelversicherung für ihre Bewohner anbietet. In manchen Fällen ist der Versicherungsbeitrag bereits in den Heimkosten enthalten. Ein genauer Vergleich lohnt sich:

  • Welche Haftpflichtschäden sind abgedeckt?
  • Wie hoch sind die Deckungssummen?
  • Gibt es Selbstbeteiligungen? Wägen Sie Leistungen und Beiträge sorgfältig ab und entscheiden Sie sich für die Lösung, die sowohl umfassend schützt als auch preislich überzeugt.

Leistungen der Privathaftpflicht für Heimbewohner

Eine private Haftpflichtversicherung für Rentner, die in einem Heim wohnen, bietet grundsätzlich die gleichen Deckungen wie eine klassische Privathaftpflicht: Sie kann die Kosten für Schäden übernehmen, die versehentlich anderen zugefügt werden. Dazu gehören Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Versichert sind Schadensersatzansprüche sowie daraus resultierende Kosten, etwa Behandlungskosten.

Personenschäden

  • Krankenhauskosten
  • Rehakosten
  • Aufwendungen für Haushaltshilfen
  • Schmerzensgeld
  • weitere Kosten wie Verdienstausfälle für selbstständige Personen

Sachschäden

  • Kosten für Reparaturen
  • Ausgleichszahlung zur Behebung einer Wertminderung
  • Auszahlung des aktuellen Wiederbeschaffungswerts bei Totalschaden

Vermögensschäden

  • Übernahme von finanziellen Nachteilen, z. B. weil der Geschädigte sein Auto nicht nutzen kann

Was wird von der Privathaftpflicht nicht gedeckt?

Sowohl für Senioren im Pflegeheim als auch für alle anderen Privatpersonen gilt: Schäden am eigenen Privateigentum sind in der Privathaftpflicht nicht versichert. Ein Beispiel: Eine ältere Dame kommt in ihr Zimmer im Seniorenheim zurück und lässt sich erschöpft in den Sessel fallen. Dort lag –unter einem Kissen versteckt – ihre Lesebrille, die nun komplett verbogen ist. Da es sich bei der Brille um ihr Eigentum handelt, übernimmt die Privathaftpflichtversicherung diesen Schaden nicht. Hätte sich die Dame jedoch auf die Brille ihres Zimmernachbarn im Seniorenheim gesetzt, würde die Privathaftpflicht einspringen. Ein weiterer wichtiger Punkt: Ebenfalls nicht versichert sind Schäden, die bereits über andere Versicherungen des Pflegeheims abgedeckt sind.