Sowohl für Senioren im Pflegeheim als auch für alle anderen Privatpersonen gilt: Schäden am eigenen Privateigentum sind in der Privathaftpflicht nicht versichert. Ein Beispiel: Eine ältere Dame kommt in ihr Zimmer im Seniorenheim zurück und lässt sich erschöpft in den Sessel fallen. Dort lag –unter einem Kissen versteckt – ihre Lesebrille, die nun komplett verbogen ist. Da es sich bei der Brille um ihr Eigentum handelt, übernimmt die Privathaftpflichtversicherung diesen Schaden nicht. Hätte sich die Dame jedoch auf die Brille ihres Zimmernachbarn im Seniorenheim gesetzt, würde die Privathaftpflicht einspringen. Ein weiterer wichtiger Punkt: Ebenfalls nicht versichert sind Schäden, die bereits über andere Versicherungen des Pflegeheims abgedeckt sind.