InShared bietet Singles Haftpflichtschutz mit transparenten Kosten
Unser InShared-Versicherungsangebot für Alleinstehende bietet je nach Alter, Wohnort, Selbstbeteiligung und gewünschten Leistungen günstige Preise.
Versicherungsvertrag für Single-Haftpflicht mit oder ohne Selbstbeteiligung
Die gewählte Selbstbeteiligung beeinflusst, wie hoch der Beitrag für Ihre Haftpflichtversicherung ausfällt. Bei InShared bieten wir Selbstbeteiligungsbeträge zwischen 0€, 150€ oder 300€ zur Auswahl. Sie können aber auch eine Versicherung ohne Selbstbeteiligung abschließen. Ihre gewählte Selbstbeteiligung wirkt sich direkt auf die Beitragshöhe aus – je höher die Selbstbeteiligung, desto günstiger der Beitrag.
Steuerliche Vorteile aus der Privathaftpflicht für Alleinstehende
Die Selbstbeteiligung ist der Anteil am Haftpflichtschaden, welchen Versicherte selbst tragen. Bei Vertragsabschluss können Sie entscheiden, ob Sie einen Tarif mit oder ohne Selbstbeteiligung wählen. Im Fall einer Selbstbeteiligung können Sie die Höhe zwischen 100 und 300 Euro festlegen. Eine Selbstbeteiligung Ihrerseits belohnen wir mit einem geringeren Versicherungsbeitrag.
Steuerliche Vorteile aus der Familienhaftpflichtversicherung
Die Versicherungsbeiträge zur Absicherung finanzieller Risiken bei privaten Haftpflichtfällen bewertet das Steuerrecht als Versorgungsaufwendungen. Sie können Ihren Beitrag demnach in der Steuererklärung absetzen.
InShared bietet Versicherungsnehmern viele Vorteile
Effiziente Organisation unserer Abläufe sowie kalkulierbare Versicherungsrisiken garantieren, dass wir die Kosten unserer Versicherung unter Kontrolle haben und Ihnen bequem zugänglichen Service bieten können. Vom Vertragsabschluss über die Bekanntgabe von Veränderungen bis hin zur Abwicklung einer Schadenmeldung halten wir für Sie 24/7 unsere Servicelösung online bereit. Müssen Sie den Versicherungsschutz Ihrer Privathaftpflichtversicherung für Singles in Anspruch nehmen, erhalten Sie klar und ehrlich Auskünfte zum aktuellen Bearbeitungsstand Ihres Schadenfalls. Am Ende des Jahres ziehen wir Bilanz. Bleibt etwas von dem Betrag übrig, den wir für Schäden zurückgelegt haben? Dann behalten wir das nicht als Gewinn ein, sondern geben Ihnen das Geld zurück! Mehr zum JahresAbschluss.