Beitrag bezahlen: So geht‘s

Eigentlich ist es ganz einfach: Sie brauchen nichts zu tun. Praktisch, oder? Wir nutzen nämlich das automatische Lastschriftverfahren. Sie bekommen von uns jeden Monat um den 1. herum per E-Mail eine Einzugsankündigung, bevor wir den Beitrag abbuchen. Die Rechnung finden Sie dann in Ihrer Online-Versicherungsmappe (wo Sie alles jederzeit nachschauen können).

Beitrag bezahlen

Möchten Sie es genauer wissen?

Der Rechnungszeitraum

Bei InShared bezahlen Sie Ihren Versicherungsbeitrag immer einen Monat im Voraus. So können wir Ihre Beiträge einfach berechnen und wenn nötig anpassen. Haben Sie beispielsweise Änderungen vorgenommen, kann sich das auf die Beitragshöhe auswirken. Der Versicherungsmonat läuft bei uns immer vom Monatsersten bis zum Monatsletzten. Die monatliche Rechnung umfasst die Beiträge für alle Versicherungen, die Sie bei uns abgeschlossen haben. Diese Summe wird Anfang des Monats automatisch von Ihrem Konto abgebucht.

So geht’s: Beispiel 1

Angenommen, Sie haben am 20. März eine Versicherung bei InShared abgeschlossen und als Anfangsdatum den 15. April angegeben. Die erste Rechnung erhalten Sie am 1. April, da Sie bei uns ja im Voraus bezahlen, also normalerweise für den Zeitraum vom 1. bis zum 30. April. Aber: Da Ihre Versicherung erst am 15. April beginnt, bezahlen Sie Ihren Beitrag auch erst ab diesem Tag. Ihre Rechnung vom 1. April enthält damit nur die Beitragszahlung für den Zeitraum vom 15. bis zum 30. April. Im darauffolgenden Monat zahlen Sie ganz normal den vollen Versicherungsmonat, wodurch der Beitrag ab dann höher ausfällt.

Beitragszahlung Beispiel 1

So geht’s: Beispiel 2

Angenommen, Sie haben am 20. März eine Versicherung bei InShared abgeschlossen und wollen diese sofort beginnen lassen (also am 20. März). Dann erhalten Sie am 1. April Ihre erste Rechnung über die Vorauszahlung für den Beitragszeitraum vom 1. bis zum 30. April. Aber: Da Sie schon am 20. März bei uns versichert waren, erhöht sich Ihr erster Monatsbeitrag um zwölf Tage. Im darauffolgenden Monat zahlen Sie ganz normal den vollen Versicherungsmonat, wodurch der Beitrag ab dann etwas niedriger ausfällt.

Beitragszahlung Beispiel 2

Hoppla, der Bankeinzug hat nicht geklappt!?

Wenn wir Ihren Monatsbeitrag nicht abbuchen konnten, gehen wir nach einem Drei-Stufen-Plan vor. Hier erfahren Sie mehr darüber.

Stufe 1

Kann passieren. Sie erhalten - um den 15. herum - von uns per E-Mail eine Zahlungserinnerung mit einem Link zur Onlinezahlung. Damit können Sie die Zahlung nachholen, und die Sache ist vom Tisch.

Stufe 2

Noch nicht gezahlt? Dann bekommen Sie eine Mahnung und wieder einen Link zur Onlinezahlung, damit Sie Ihren Beitrag nachträglich überweisen können.

Wenn Sie nicht bis spätestens am letzten Arbeitstag des Monats auf den Zahlungslink geklickt und Ihren Beitrag bezahlt haben, verfällt dieser Link. Wir versuchen dann, den ausstehenden Betrag zusammen mit dem Versicherungsbeitrag des Folgemonats einzuziehen. Wenn das klappt, sind wir wieder quitt. Achten Sie also darauf, dass ausreichend Guthaben auf Ihrem Konto ist.

ACHTUNG: Wenn der Bankeinzug erneut fehlschlägt, haben Sie keinen Versicherungsschutz mehr, bis der Beitrag bezahlt wurde! Sie erhalten also keine Versicherungsleistung im Schadensfall.

Stufe 3

Jetzt wird es ernst! Für Sie und für uns. Sie erhalten eine zweite Mahnung und haben weiterhin keinen Versicherungsschutz, bis der Beitrag bezahlt ist. Sie bekommen eine letzte Chance zur Onlinezahlung. Wenn Sie dann noch immer nicht zahlen, bleibt uns keine Wahl: Sie werden als Kunde gesperrt. Das heißt, Sie können nie wieder eine Versicherung bei uns abschließen. Die ausstehende Rechnung müssen Sie aber nach wie vor bezahlen.

Geheiratet, geschieden, Kind bekommen, umgezogen?

Das Leben hat Höhen und Tiefen. Wir kennen das. Wenn sich etwas an Ihrer Lebenssituation ändert, können Sie das ganz einfach in Ihrer Online-Versicherungsmappe anpassen. Bitte geben Sie uns auf diesem Weg Bescheid, denn veränderte Umstände können sich auf Ihre Beiträge auswirken.

Noch Fragen?

Wie gesagt: Wir buchen Ihre Versicherungsbeiträge monatlich ab, eine Quartals- oder Jahreszahlung ist nicht möglich, wir verschicken keine Überweisungsscheine und Sie können die Beiträge nicht selbst überweisen. Dafür können Sie sich zurücklehnen, denn alles geht von selbst! Trotzdem bekommen wir manchmal Fragen zur Rechnung. Sollte Ihnen also noch nicht alles klar sein, finden Sie hier bestimmt eine Antwort auf Ihre Frage. 

Zu den häufig gestellten Fragen