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Versicherungen in der Steuererklärung

Gut abgesichert fühlt man sich besser. Wenn Sie mal einen Unfall oder einen Schaden an fremdem Eigentum verursachen sollten, sind Sie mit der richtigen Versicherung gegen die finanziellen Folgen geschützt. Aber wer viele Versicherungen hat, muss auch viel bezahlen. Einige Versicherungen können Sie in der Steuererklärung jedoch angeben und so Ihre Steuerlast senken. Entscheidend ist jedoch, welche Versicherungen absetzbar sind, wo Sie diese eintragen und welche Höchstbeträge gelten.

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neben einem Taschenrechner liegen Geldmünzen

Welche Versicherungen können in der Steuererklärung angegeben werden?

In der Steuererklärung werden vor allem Versicherungen berücksichtigt, die der Vorsorge dienen. Doch was bedeutet „Vorsorge“ im steuerlichen Sinn? Gemeint ist damit die finanzielle Absicherung gegen grundlegende Lebensrisiken – etwa Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Berufsunfähigkeit, Unfall, Arbeitslosigkeit oder das Alter. Der Staat erkennt solche Versicherungen steuerlich an, weil sie der persönlichen Existenzsicherung dienen. Schließlich kann beispielsweise ein schwerer Unfall eingreifende finanzielle Folgen haben. Bestimmte Versicherungen werden daher als sogenannte Vorsorgeaufwendungen eingestuft. Der Vorteil: Sie zählen zu den Sonderausgaben und können vom Einkommen abgezogen werden. Und dadurch lassen sich Steuern sparen!

Krankenversicherung und Pflegeversicherung

Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind steuerlich besonders begünstigt. Voll absetzbar sind:

  • die Basisabsicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung
  • der Basisanteil (Basistarif) der privaten Krankenversicherung
  • die gesetzliche und private Pflegeversicherung Nicht absetzbar sind hingegen Zusatzleistungen, etwa für Chefarztbehandlung, Einbettzimmer oder andere Komforttarife.

Haftpflichtversicherungen

Private Haftpflichtversicherungen und die Kfz-Haftpflichtversicherung können grundsätzlich im Rahmen der geltenden Höchstbeträge als sogenannte Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden.

  • Voraussetzung: Sie bieten Haftungsschutz für Schäden gegenüber Dritten. Sie schützen davor, für Personen-, Sach- und Vermögensschäden finanziell einstehen zu müssen.
  • Die Beiträge gehören zu den sogenannten sonstigen Vorsorgeaufwendungen. Sie können daher nur bis zum gesetzlich festgelegten Höchstbetrag steuerlich berücksichtigt werden.
  • Eine Berufs- oder Diensthaftpflichtversicherung kann sogar als Werbungskosten in voller Höhe absetzbar sein.

Tipp: Auch bei einer Familienhaftpflicht können die Beiträge steuerlich geltend gemacht werden. Hilfreich ist eine Beitragsbescheinigung, in der klar erkennbar ist, welcher Anteil auf die jeweilige versicherte Person entfällt.

Lebensversicherungen

Beiträge zu privaten Lebensversicherungen können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich berücksichtigt werden – vor allem, wenn sie der Altersvorsorge dienen.

  • Riester- und Rürup-Verträge (auch wenn sie als Versicherung abgeschlossen wurden) sind als Altersvorsorgeaufwendungen absetzbar - teilweise sogar mit staatlicher Förderung.
  • Ältere Kapitallebensversicherungen mit Vertragsabschluss vor 2005 können ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden.
  • Reine Risikolebensversicherungen ohne Spar- oder Altersvorsorgeanteil sind nicht als Altersvorsorge absetzbar (sie zählen ggf. zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen).

Berufsunfähigkeitsversicherungen

Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung dienen der finanziellen Absicherung und zählen so zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen.

  • Die Beiträge sind nur bis zum geltenden Höchstbetrag (z. B. 1.900 € für Arbeitnehmer) absetzbar. Der wird allerdings bei vielen Arbeitnehmern bereits durch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft.
  • Ist die Berufsunfähigkeitsversicherung in einen Altersvorsorgevertrag (z. B. Rürup) integriert, kann der Abzug im Rahmen der Altersvorsorgeaufwendungen erfolgen.

Unfallversicherungen

Beiträge zur privaten Unfallversicherung können grundsätzlich im Rahmen der geltenden Höchstbeträge als sonstige Vorsorgeaufwendungen steuerlich berücksichtigt werden.

  • Deckt die Unfallversicherung sowohl private als auch berufliche Risiken ab, wird sie insgesamt als Vorsorgeaufwendung behandelt.
  • Eine rein berufliche Unfallversicherung kann unter Umständen als Werbungskosten abgesetzt werden.

Wichtig: Beiträge zur Unfallversicherung gelten nicht als außergewöhnliche Belastungen – auch dann nicht, wenn ein erhöhtes berufliches Risiko besteht. Sie sind ausschließlich im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen oder als Werbungskosten absetzbar.

Weitere Versicherungen, die nicht absetzbar sind

Versicherungen, die ausschließlich Gegenstände oder allgemeine Lebensrisiken absichern, sind in der Regel nicht steuerlich absetzbar, da sie keine persönliche Vorsorge absichern. Nicht absetzbar sind zum Beispiel:

Ausnahme: Enthält eine Versicherung einen klar abgrenzbaren beruflichen Anteil (z. B. Berufsrechtsschutz oder ein dienstlich genutztes Fahrzeug), kann diese unter Umständen als Werbungskosten berücksichtigt werden.

Wo müssen Versicherungen in der Steuererklärung eingetragen werden?

Wo Sie Versicherungen eintragen, hängt von der Art der Versicherung ab. Wichtig: Nicht jede Versicherung ist steuerlich absetzbar.

Anlage Vorsorgeaufwand

Hier tragen Sie die meisten privat veranlassten Versicherungen ein.

Dazu gehören:

  • Private Haftpflichtversicherung
  • Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Krankenversicherung (Basisabsicherung) und Pflegeversicherung
  • Altersvorsorgeaufwendungen wie Rürup-Rente (Basisrente)
  • Berufsunfähigkeitsversicherung (wenn privat abgeschlossen)
  • Unfallversicherung (privat)

Diese Beiträge zählen zu den sogenannten Vorsorgeaufwendungen und werden als Sonderausgaben berücksichtigt. Wichtig: Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden in der Regel elektronisch ans Finanzamt übermittelt und sind häufig bereits im Voraus ausgefüllt.

Anlage N (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit)

Hier werden Versicherungen eingetragen, die beruflich veranlasst sind. Sie zählen zu den Werbungskosten. Beispiele:

  • Berufsrechtsschutzversicherung (anteilig)
  • Dienst- und Berufshaftpflichtversicherung
  • Unfallversicherung (beruflicher Anteil)

Bitte beachten Sie: Bei gemischt genutzten Versicherungen (z. B. Rechtsschutz) darf nur der berufliche Anteil angesetzt werden.

Höchstbeträge für Versicherungsbeiträge in der Steuererklärung

In Deutschland sind viele Versicherungsbeiträge steuerlich absetzbar. Je nach Art der Versicherung gelten jedoch unterschiedliche Höchstgrenzen. Diese sind gesetzlich geregelt und können sich durch Gesetzesänderungen anpassen.

Kranken- und Pflegeversicherung (Basisabsicherung)

Beiträge zur Basisabsicherung in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung sowie zur Pflegeversicherung sind in tatsächlicher Höhe absetzbar. Eine Obergrenze gibt es hierfür grundsätzlich nicht. Nicht berücksichtigt werden allerdings Zusatzleistungen wie Chefarztbehandlung oder Einbettzimmer.

Sonstige Vorsorgeaufwendungen

Für sonstige Vorsorgeaufwendungen – etwa private Haftpflicht-, Berufsunfähigkeits-, Unfall- oder Risikolebensversicherungen – gilt ein gemeinsamer Höchstbetrag von: * 1.900 € pro Jahr für Arbeitnehmer * 2.800 € pro Jahr für Selbstständige

Wichtig: Die Beiträge zur Basis-Kranken- und Pflegeversicherung werden zwar unbegrenzt berücksichtigt, sie werden jedoch auf diesen Höchstbetrag angerechnet. Übersteigen die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bereits den Höchstbetrag, sind weitere Versicherungen nicht mehr steuerlich absetzbar.

Müssen auch Versicherungsbelege eingereicht werden?

Versicherungsbeiträge müssen in der Regel nicht mehr automatisch mit der Steuererklärung eingereicht werden. Es gilt die sogenannte Belegvorhaltepflicht. Das bedeutet: Sie reichen die Nachweise nicht mit der Steuererklärung ein, sondern bewahren sie auf. Dem Finanzamt werden sie nur auf Anfrage vorgelegt. Viele Beiträge – insbesondere zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung – werden elektronisch an das Finanzamt übermittelt und sind häufig bereits in der Steuererklärung vorausgefüllt. Bei anderen Versicherungen, etwa der privaten Haftpflicht- oder Unfallversicherung, erfolgt meist keine automatische Meldung. Diese Beiträge tragen Sie selbst ein.

Beispielrechnung: Höchstgrenze für Versicherungsbeiträge in der Steuererklärung

Anhand eines vereinfachten Beispiels lässt sich gut zeigen, wie sich die Höchstgrenzen in der Praxis auswirken.

Beispiel: Eine angestellte Person zahlt im Jahr:

  • 2.400 € Krankenversicherung (Basisabsicherung)
  • 400 € Pflegeversicherung
  • 350 € private Haftpflichtversicherung
  • 900 € Berufsunfähigkeitsversicherung

Berechnung Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung (insgesamt 2.800 €) sind in voller Höhe absetzbar, da sie zur Basisabsicherung zählen. Für sonstige Vorsorgeaufwendungen (z. B. Haftpflicht- und Berufsunfähigkeitsversicherung) gilt bei Arbeitnehmern jedoch ein Höchstbetrag von 1.900 € pro Jahr. Da dieser Höchstbetrag durch die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bereits ausgeschöpft ist, können die zusätzlichen 1.250 € (Haftpflicht + Berufsunfähigkeitsversicherung) steuerlich nicht mehr berücksichtigt werden.

Fazit Obwohl insgesamt 4.050 € Versicherungsbeiträge gezahlt wurden, wirken sich nur 2.800 € steuerlich aus. Grund dafür ist die gesetzliche Höchstgrenze für sonstige Vorsorgeaufwendungen bei Arbeitnehmern.

Versicherungsart Jahresbeitrag Steuerlich absetzbar Begründung
Krankenversicherung (Basis) 2.400 € 2.400 € Voll absetzbar
Pflegeversicherung 400 € 400 € Voll absetzbar
Private Haftpflichtversicherung 350 € 0 € Höchstbetrag bereits erreicht
Berufsunfähigkeitsversicherung 900 € 0 € Höchstbetrag bereits erreicht
Gesamt 4.050 € 2.800 €

Steuerliche Absetzbarkeit von Versicherungen für Rentner

Sie genießen endlich Ihren wohlverdienten Ruhestand? Schön! Auch Rentner können Versicherungsbeiträge steuerlich geltend machen. Beispielsweise sind die Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Kranken- und Pflegeversicherung (Basisabsicherung) – wie bei Erwerbstätigen – in voller Höhe als Sonderausgaben absetzbar. Nicht berücksichtigt werden Zusatzleistungen wie Chefarztbehandlung oder Einbettzimmer. Zusatzversicherungen, etwa eine Zahnzusatzversicherung, zählen zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen. Für sie gilt der Höchstbetrag von 1.900 Euro pro Jahr (bzw. 2.800 Euro, wenn die Krankenversicherung vollständig selbst getragen wird). In der Praxis wirken sich diese Beiträge jedoch häufig nicht steuerlich aus, da die Basisbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bereits berücksichtigt werden. Besondere Steuererleichterungen ausschließlich für Rentner gibt es nicht. Sie profitieren jedoch ebenso vom Sonderausgabenabzug wie Erwerbstätige.

Versicherungen korrekt in der Steuererklärung angeben

Wer weiß, welche Versicherungen absetzbar sind und wo sie eingetragen werden, kann seine steuerlichen Möglichkeiten optimal nutzen.. Besonders Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung wirken sich deutlich aus. Wer alle relevanten Beiträge wie die private Haftpflichtversicherung oder Kfz-Haftpflicht vollständig und korrekt angibt, nutzt seine steuerlichen Möglichkeiten optimal aus und vermeidet Fehler in der Steuererklärung.