Autodiebstahl: Was tun, wenn das Auto gestohlen wurde?
Damit Sie nach einem Autodiebstahl nicht im Dunkeln tappen, finden Sie hier notwendige Schritte und hilfreiche Zusatzinformationen zur Diebstahlmeldung und Versicherungsleistungen.

Damit Sie nach einem Autodiebstahl nicht im Dunkeln tappen, finden Sie hier notwendige Schritte und hilfreiche Zusatzinformationen zur Diebstahlmeldung und Versicherungsleistungen.
Sollte Ihnen Ihr privater Pkw gestohlen worden sein, arbeiten Sie nacheinander die folgenden wichtigen Schritte ab:
Wird Ihnen ein Mietwagen im Ausland gestohlen, ist strukturiertes Handeln besonders wichtig – sowohl im Urlaubsland als auch nach der Rückkehr:
Vor Ort:
Nach Rückkehr nach Deutschland:
Jederzeit und allerorts kann es zum Autodiebstahl kommen. Im Jahr 2024 wurden mehr Autos als im Jahr 2023 gestohlen. Zu den begehrtesten Objekten zählen dabei Modelle der Marken Toyota und Lexus. Daneben sind Young- und Oldtimer beliebtes Diebesgut. Neben der Bundeshauptstadt Berlin gelten auch andere Ballungsräume (bspw. Hamburg, Dortmund und Düsseldorf) als Hotspots für Autodiebe. Die Diebe gehen dabei unterschiedlich vor. Neben dem klassischen Einbrechen in die Fahrzeuge durch das Einschlagen von Scheiben oder Aufhebeln von Schlössern werden bei Probefahrten Schlüssel ausgetauscht, Autoschlüssel werden aus Jackentaschen, Handtaschen oder Wohnungen gestohlen oder Mietwagen nicht zurückgegeben.
So können Sie das Risiko eines Diebstahls verringern
Ab der Schadensmeldung bei Ihrer Kfz-Versicherung beginnt die Monatsfrist. Wird Ihr Auto innerhalb eines Monats gefunden, sind Sie verpflichtet, es wieder entgegenzunehmen. Ob notwendige Reparaturkosten für durch den Diebstahl entstandene Schäden von Ihrer Versicherung getragen werden, hängt von der Art der Kfz-Versicherung ab. In der Regel sind Beschädigungen durch die Kaskoversicherung abgedeckt. Wird das gestohlene Auto erst später wiedergefunden, ist es in das Eigentum der Versicherung übergegangen. Diese hat Ihnen bereits eine Entschädigung gezahlt und damit sozusagen das Auto „gekauft“.
Wenn Sie Ihr Auto über InShared versichert haben, erstatten wir Ihnen in der Teilkaskoversicherung bei Diebstahl grundsätzlich den Zeitwert Ihres Fahrzeugs abzüglich der fälligen Selbstbeteiligung. Das gilt auch, wenn Sie bei uns eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben. Eine Voraussetzung für unsere Versicherungsleistung ist Ihr verantwortungsvolles Handeln, d. h. zum Beispiel: Wertgegenstände sollten Sie beim Verlassen des Autos immer mit sich führen und der Wagen sollte stets verschlossen sein.
Schäden am eigenen Auto:
Wurde Ihr Auto im Ausland geklaut, zahlen wir Ihre Rückreisekosten. Ob die Kosten für ein Bahn- oder Flugticket oder einen Mietwagen gelten, entscheiden wir fallbezogen. Bitte beachten Sie: Sollten Sie nur eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, dann fällt Diebstahl leider nicht in den Leistungsbereich der Versicherung.