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Autodiebstahl: Was tun, wenn das Auto gestohlen wurde?

Damit Sie nach einem Autodiebstahl nicht im Dunkeln tappen, finden Sie hier notwendige Schritte und hilfreiche Zusatzinformationen zur Diebstahlmeldung und Versicherungsleistungen.

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Ein Auto steht hinter einer Absperrung

Autodiebstahl: Was ist zu tun?

Sollte Ihnen Ihr privater Pkw gestohlen worden sein, arbeiten Sie nacheinander die folgenden wichtigen Schritte ab:

  1. Prüfen Sie, ob Ihr Auto abgeschleppt oder ungefragt von einem Zweitschlüsselbesitzer genutzt oder umgeparkt wurde.
  2. Sperren Sie im Auto liegende Handys sowie EC- und Kreditkarten.
  3. Erstatten Sie bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle Anzeige. Dadurch lösen Sie die Fahndung nach Ihrem Fahrzeug aus.
  4. Informieren Sie Ihre Autoversicherung über den Diebstahl. Der Verlust wird als finanzieller Schaden am Auto gewertet und je nach Versicherungsschutz entsprechend bearbeitet.
  5. Melden Sie Ihr Auto bei der Zulassungsstelle ab. Dafür sind eine Kopie der Strafanzeige sowie die Zulassungsbescheinigungen I und II erforderlich.
  6. Unterrichten Sie bei Leasing oder Finanzierung des Autos den zuständigen Leasinggeber bzw. die finanzierende Bank.
  7. Sollten sich Gegenstände wie Reisegepäck, Kinderwagen, Fahrräder oder andere Dinge im bzw. auf dem Fahrzeug befunden haben, teilen Sie dies Ihrer Hausratversicherung mit.

Mietwagen-Diebstahl im Ausland: Was ist zu tun?

Wird Ihnen ein Mietwagen im Ausland gestohlen, ist strukturiertes Handeln besonders wichtig – sowohl im Urlaubsland als auch nach der Rückkehr:

Vor Ort:

  1. Prüfen Sie, ob der Wagen abgeschleppt wurde oder sich der Standort geändert hat.
  2. Sperren Sie im Fahrzeug befindliche EC-/Kreditkarten sowie Mobiltelefone.Erstatten Sie Anzeige bei der örtlichen Polizeistation.
  3. Informieren Sie die Mietwagenfirma über den Vorfall.
  4. Lassen Sie sich alle Dokumente (Anzeige, Gesprächsprotokolle) aushändigen.

Nach Rückkehr nach Deutschland:

  1. Reichen Sie alle Unterlagen (z. B. Anzeigeprotokoll) bei der Mietwagenfirma ein.
  2. Klären Sie mit der Mietwagenfirma, ob Sie für den Schaden aufkommen müssen – abhängig von Ihrem Versicherungsschutz (z. B. Selbstbeteiligung oder Zusatzschutz).
  3. Falls zusätzliche Versicherungen über Kreditkarte oder Reiseversicherer abgeschlossen wurden, setzen Sie diese ebenfalls in Kenntnis.

Autodiebstahl verhindern: die effektivsten Schutzmaßnahmen

Jederzeit und allerorts kann es zum Autodiebstahl kommen. Im Jahr 2024 wurden mehr Autos als im Jahr 2023 gestohlen. Zu den begehrtesten Objekten zählen dabei Modelle der Marken Toyota und Lexus. Daneben sind Young- und Oldtimer beliebtes Diebesgut. Neben der Bundeshauptstadt Berlin gelten auch andere Ballungsräume (bspw. Hamburg, Dortmund und Düsseldorf) als Hotspots für Autodiebe. Die Diebe gehen dabei unterschiedlich vor. Neben dem klassischen Einbrechen in die Fahrzeuge durch das Einschlagen von Scheiben oder Aufhebeln von Schlössern werden bei Probefahrten Schlüssel ausgetauscht, Autoschlüssel werden aus Jackentaschen, Handtaschen oder Wohnungen gestohlen oder Mietwagen nicht zurückgegeben.

So können Sie das Risiko eines Diebstahls verringern

  • Nehmen Sie Wertsachen mit, wenn sie das Auto abstellen.
  • Schließen Sie Ihr Auto immer ab, auch wenn Sie nur Schritte zum Briefkasten gehen oder fix beim Bäcker ein Brot kaufen.
  • Tragen Sie Keyless-Go-Schlüssel in einem Schutzetui bei sich.
  • Achten Sie beim Verlassen des Fahrzeugs darauf, dass alle Türen, Fenster, der Kofferraum und das Schiebedach geschlossen sind.
  • Installieren Sie eine Alarmanlage.
  • Rüsten Sie einen GPS-Tracker nach (das erleichtert zumindest die Nachverfolgung).
  • Nutzen Sie, wenn möglich bewachte oder gut beleuchtete Stellplätze oder Garagen.
  • Sichern Sie das Fahrzeug zusätzlich mit einer Parkkralle oder Lenkradsperre.

Was passiert, wenn mein Auto gefunden wird?

Ab der Schadensmeldung bei Ihrer Kfz-Versicherung beginnt die Monatsfrist. Wird Ihr Auto innerhalb eines Monats gefunden, sind Sie verpflichtet, es wieder entgegenzunehmen. Ob notwendige Reparaturkosten für durch den Diebstahl entstandene Schäden von Ihrer Versicherung getragen werden, hängt von der Art der Kfz-Versicherung ab. In der Regel sind Beschädigungen durch die Kaskoversicherung abgedeckt. Wird das gestohlene Auto erst später wiedergefunden, ist es in das Eigentum der Versicherung übergegangen. Diese hat Ihnen bereits eine Entschädigung gezahlt und damit sozusagen das Auto „gekauft“.

Der InShared-Versicherungsschutz bei Autodiebstahl

Wenn Sie Ihr Auto über InShared versichert haben, erstatten wir Ihnen in der Teilkaskoversicherung bei Diebstahl grundsätzlich den Zeitwert Ihres Fahrzeugs abzüglich der fälligen Selbstbeteiligung. Das gilt auch, wenn Sie bei uns eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben. Eine Voraussetzung für unsere Versicherungsleistung ist Ihr verantwortungsvolles Handeln, d. h. zum Beispiel: Wertgegenstände sollten Sie beim Verlassen des Autos immer mit sich führen und der Wagen sollte stets verschlossen sein.

InShared-Teilkasko

Schäden am eigenen Auto:

  • Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs
InShared-Vollkasko
  • In den ersten 24 Monaten nach Neuwagenkauf bzw. -leasing, den Neuwert
  • Tuningteile bis 5000 Euro in den ersten 24 Monaten nach Neuwagenkauf bzw. -leasing, den Neuwert
  • nachgerüstete Anhängerkupplung

Wurde Ihr Auto im Ausland geklaut, zahlen wir Ihre Rückreisekosten. Ob die Kosten für ein Bahn- oder Flugticket oder einen Mietwagen gelten, entscheiden wir fallbezogen. Bitte beachten Sie: Sollten Sie nur eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, dann fällt Diebstahl leider nicht in den Leistungsbereich der Versicherung.