Kann ich das Auto einer anderen Person auf meinen Namen versichern?

Der Versicherungsnehmer ist in der Regel auch der Fahrzeughalter. Schließen Sie eine Versicherung für ein Fahrzeug ab, das auf eine andere Person zugelassen ist, gilt Folgendes: Bei uns darf der Fahrzeughalter nur abweichend sein, wenn es sich um Ihre(n) Ehe- oder Lebenspartner(in) handelt, wohnhaft an der gleichen Adresse.

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