Gilt der Versicherungsschutz der Privathaftpflicht auch im Ausland?
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass Sie Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben und sich nur vorübergehend im Ausland aufhalten. In den Mitgliedsstaaten der EU, der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island gilt der Versicherungsschutz unbegrenzt, wenn Sie dort nicht dauerhaft leben. In anderen Ländern gilt eine zeitliche Begrenzung. Genauere Infos finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen zur Privathaftpflicht unter dem Punkt „Wo sind Sie versichert?“.
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