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Privathaftpflicht für Studenten

Die Studienzeit gilt für viele als die schönste Zeit des Lebens. Der Auszug aus dem Elternhaus, ausgelassene WG-Partys mit Freunden, der Genuss langer Semesterferien – und Vorlesungen, Seminare und Prüfungen werden natürlich auch besucht. Mit der neu gewonnenen Freiheit im Leben kommt auch die Verantwortung. Denn was passiert, wenn mal was kaputtgeht? Z.B. wenn die Waschmaschine in der WG ausgelaufen ist oder die Kerzen bei der letzten Feier Löcher in den Boden gebrannt haben? Hier folgt ein Crashkurs in Sachen Privathaftpflicht für Studierende.

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Eine Studentin lässt einen Laptop fallen

Brauchen Studenten eine Privathaftpflicht?

Missgeschicke gehören zum Alltag. Da sitzt man mit der besten Freundin zwischen zwei Vorlesungen im Café, diskutiert über die anstehende Klausurenphase. Doch ehe man sich versieht, landet mit einer unachtsamen Handbewegung der Caffè Latte auf dem Laptop der Kommilitonin. Nun verfügen Studenten in der Regel nicht über ein finanzielles Polster. Schaden am Eigentum anderer kann schnell teuer werden. Und das kann – vor allem bei technischen Geräten – richtig ins Geld gehen. Denn rechtlich gilt: Wer etwas kaputt macht, muss den Schaden ersetzen. Eine private Haftpflichtversicherung schützt vor genau diesem finanziellen Risiko.

Welchen Risiken sind Studenten ausgesetzt?

Wie alle anderen Privatpersonen sind auch Studenten tagtäglich Situationen ausgesetzt, in denen etwas schiefgehen kann. Typische Beispiele für Privathaftpflichtschäden im Leben eines Studenten oder einer Studentin sind:

  • Auf dem Weg zur Uni streift man mit dem Fahrradlenker in einer zu engen Gasse ein parkendes Auto und hinterlässt eine Delle.
  • In der Kneipe wird aus Versehen das Handy eines Mitstudierenden vom Tisch gefegt.
  • Der Abfluss des Waschbeckens ist undicht und führt zu einem Wasserschaden in der Studentenwohnung einen Stock tiefer.
  • In der Küche der Wohngemeinschaft wird der vom Vermieter zur Verfügung gestellte Kühlschrank beschädigt.
  • Beim Auszug aus dem Studentenwohnheim hinterlässt ein sperriger Schrank tiefe Kratzer in der Wand.
  • Ein zu heißer Topf wird vom Herd genommen, auf die Ablage gestellt und beschädigt die Oberfläche.
  • Der Schlüssel zur Mietwohnung oder zum Wohnheim geht verloren.

Wann springt die Privathaftpflicht bei Studenten ein?

Das Leistungsspektrum einer privaten Haftpflichtversicherung kann unter anderem Situationen umfassen:

  • Wohnen: Schäden an einem gemieteten Zimmer oder in einer Studentenwohnung (z. B. am Boden, an Türen oder Einbauten)
  • Gebrauch von Fahrzeugen: Schäden durch Nutzung nicht zulassungspflichtiger Fahrzeuge (z. B. Elektrofahrräder bis 25 km/h, kleinere motorisierte Geräte), wenn kein gesonderter Kfz-Haftpflichtschutz erforderlich ist
  • Haustiere: Schäden durch die Haltung oder Betreuung bestimmter Haustiere (z. B. Katzen, Vögel, Bienen, Assistenzhunde); Schäden durch Hunde oder Pferde sind in der Regel nicht gedeckt. Dafür benötigen Sie eine extra Hundehalterhaftpflicht.
  • Sport: Schäden bei der Ausübung der meisten Sportarten (ausgenommen Jagd, Pferde-, Rad- oder Kraftfahrzeug-Rennen, extrem gefährliche Wettkämpfe)
  • Privater Schlüsselverlust: bei Verlust fremder Schlüssel, die Sie rechtmäßig besitzen (für die Versicherung beruflich genutzter Schlüssel empfehlen wir die Privathaftpflicht Plus)
  • Ehrenamt: Tätigkeiten im Ehrenamt ohne verantwortliche Leitungsfunktion
  • Internet und elektronische Datennutzung: Schäden durch private Internetnutzung bzw. Datenaustausch (mit begrenzter Deckungssumme für Vermögensschäden)
  • Kaution im Ausland: Übernahme von Kautionsforderungen bis zu einem bestimmten Betrag, die im Ausland gestellt werden
  • Gefälligkeiten: Schäden, die bei Gefälligkeiten (z. B. Hilfe beim Umzug) entstehen

Welche Kosten übernimmt die Studenten-Privathaftpflicht?

Die private Haftpflichtversicherung kann gesetzliche Haftpflichtansprüche Dritter gegen Sie decken, wenn Sie im privaten Alltag Schäden verursachen. Sie prüft außerdem, ob Sie überhaupt zum Schadensersatz verpflichtet sind, und wehrt unberechtigte Forderungen für Sie ab.

Versichert sind:

  • Personenschäden (z. B. Verletzungen, die Sie anderen zufügen)
  • Sachschäden (z. B. Zerstörung/Beschädigung fremder Sachen)
  • Vermögensschäden als Folge von Personen- oder Sachschäden (z. B. Einkommensausfall)

Personenschäden

  • Krankenhauskosten
  • Rehakosten
  • Aufwendungen für Haushaltshilfen
  • Schmerzensgeld
  • weitere Kosten wie Verdienstausfälle für selbstständige Personen

Sachschäden

  • Kosten für Reparaturen
  • Ausgleichszahlung zur Behebung einer Wertminderung
  • Auszahlung des aktuellen Wiederbeschaffungswerts bei Totalschaden

Vermögensschäden

  • Übernahme von finanziellen Nachteilen, z. B. weil der Geschädigte sein Auto nicht nutzen kann

Was wird von der Privathaftpflicht nicht gedeckt?

Privateigentum:

Sowohl für Studierende als auch für alle anderen Privatpersonen gilt: Schäden am Privateigentum sind in der Privathaftpflicht nicht versichert. Schüttet man also ein Glas Wasser über end eigenen Laptop oder lässt man das eigene Smartphone fallen, zahlt die Privathaftpflicht nicht. Sie leistet nur, wenn es sich um Schäden am Eigentum Dritter handelt.

Verschleiß:

Wer nach Beendigung des Studiums oder der Ausbildung aus dem gemieteten WG-Zimmer oder der Studentenwohnung auszieht und dort Kratzer und Flecken entdeckt, kann die Privathaftpflicht nicht in Anspruch nehmen. Die normale Abnutzung von gemietetem Wohnraum ist kein Versicherungsfall.

Nebenjobs:

Viele Studierende sammeln neben dem Studium praktische Erfahrungen – etwa im Rahmen eines Pflichtpraktikums, als Werkstudent oder mit einem klassischen Nebenjob. Wichtig ist dabei zu wissen: Die private Haftpflichtversicherung schützt grundsätzlich nur im privaten Bereich. Schäden, die im Rahmen einer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit entstehen, sind in der Regel nicht versichert.

Sind Studenten in der Privathaftpflicht ihrer Eltern mitversichert?

Ob Studierende bei Papa und Mama mitversichert sind, hängt davon ab, welche private Haftpflichtversicherung die Eltern abgeschlossen haben. In der Regel bietet eine Privathaftpflicht die Möglichkeit, die eigenen Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder) mitzuversichern. Allerdings gibt es ein paar Voraussetzungen zu beachten:

  • Die Kinder sind noch unverheiratet und leben nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. *Sie befinden sich in einem unmittelbar an die Schule anschließenden Studium – einschließlich Bachelor- und unmittelbar anschließendem Masterstudiengang (ausgenommen sind Referendarzeit und Fortbildungsmaßnahmen).
  • Sie sind noch nicht dauerhaft berufstätig.
  • Sie führen keinen eigenen dauerhaften Haushalt. Die gleichen Voraussetzungen gelten für Auszubildende. Auch sie sind zunächst noch über die Privathaftpflicht ihrer Eltern mitversichert, wenn sie sich in der ersten Berufsausbildung befinden, unverheiratet sind und keinen eigenen Haushalt führen. Gut zu wissen: Eine duale Ausbildung gilt in der Regel als erste Berufsausbildung. Nach Abschluss des Studiums oder bei dauerhafter Berufstätigkeit sollte eine eigene Privathaftpflicht abgeschlossen werden.

Was ist eine Forderungsausfalldeckung?

Gerade unter Studierenden kann es vorkommen: Jemand fügt Ihnen einen Schaden zu – beispielsweise an der neuen Musikbox, dem Handy oder Laptop. Er oder sie hat aber nicht ausreichend Geld, um den Schaden zu begleichen und besitzt auch keine Privathaftpflichtversicherung. Dann kann die Forderungsausfalldeckung Ihrer eigenen Privathaftpflicht einspringen und den Schaden übernehmen. Sie werden dann so gestellt, als hätte der Schädiger eine private Haftpflichtversicherung mit dem gleichen Leistungsumfang wie Sie. Wichtig: Ihre Versicherung zahlt erst, nachdem Sie Ihre Ansprüche rechtlich durchgesetzt haben und die Zahlungsunfähigkeit des Schädigers feststeht.

Auslandssemester: Gilt die Privathaftpflicht auch dort?

Ein Auslandssemester, ein Praktikum oder ein längerer Aufenthalt im Ausland – viele Studierende sammeln internationale Erfahrungen. Die gute Nachricht: Solange Ihr Hauptwohnsitz weiterhin in Deutschland besteht, sind Sie häufig auch weltweit versichert. Innerhalb der EU sowie in der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island gilt der Versicherungsschutz bei vielen Tarifen auch bei längeren Aufenthalten. In allen anderen Ländern besteht meist Schutz, wenn es sich um einen vorübergehenden Aufenthalt bis zu zwei Jahren handelt.