Privathaftpflicht für Studenten
Die Studienzeit gilt für viele als die schönste Zeit des Lebens. Der Auszug aus dem Elternhaus, ausgelassene WG-Partys mit
Die Studienzeit gilt für viele als die schönste Zeit des Lebens. Der Auszug aus dem Elternhaus, ausgelassene WG-Partys mit
Missgeschicke gehören zum Alltag. Da sitzt man mit der besten Freundin zwischen zwei Vorlesungen im Café, diskutiert über die anstehende Klausurenphase. Doch ehe man sich versieht, landet mit einer unachtsamen Handbewegung der Caffè Latte auf dem Laptop der Kommilitonin. Nun verfügen Studenten in der Regel nicht über ein finanzielles Polster. Schaden am Eigentum anderer kann schnell teuer werden. Und das kann – vor allem bei technischen Geräten – richtig ins Geld gehen. Denn rechtlich gilt: Wer etwas kaputt macht, muss den Schaden ersetzen. Eine private Haftpflichtversicherung schützt vor genau diesem finanziellen Risiko.
Wie alle anderen Privatpersonen sind auch Studenten tagtäglich Situationen ausgesetzt, in denen etwas schiefgehen kann. Typische Beispiele für Privathaftpflichtschäden im Leben eines Studenten oder einer Studentin sind:
Das Leistungsspektrum einer privaten Haftpflichtversicherung kann unter anderem Situationen umfassen:
Die private Haftpflichtversicherung kann gesetzliche Haftpflichtansprüche Dritter gegen Sie decken, wenn Sie im privaten Alltag Schäden verursachen. Sie prüft außerdem, ob Sie überhaupt zum Schadensersatz verpflichtet sind, und wehrt unberechtigte Forderungen für Sie ab.
Versichert sind:
Sowohl für Studierende als auch für alle anderen Privatpersonen gilt: Schäden am Privateigentum sind in der Privathaftpflicht nicht versichert. Schüttet man also ein Glas Wasser über end eigenen Laptop oder lässt man das eigene Smartphone fallen, zahlt die Privathaftpflicht nicht. Sie leistet nur, wenn es sich um Schäden am Eigentum Dritter handelt.
Wer nach Beendigung des Studiums oder der Ausbildung aus dem gemieteten WG-Zimmer oder der Studentenwohnung auszieht und dort Kratzer und Flecken entdeckt, kann die Privathaftpflicht nicht in Anspruch nehmen. Die normale Abnutzung von gemietetem Wohnraum ist kein Versicherungsfall.
Viele Studierende sammeln neben dem Studium praktische Erfahrungen – etwa im Rahmen eines Pflichtpraktikums, als Werkstudent oder mit einem klassischen Nebenjob. Wichtig ist dabei zu wissen: Die private Haftpflichtversicherung schützt grundsätzlich nur im privaten Bereich. Schäden, die im Rahmen einer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit entstehen, sind in der Regel nicht versichert.
Ob Studierende bei Papa und Mama mitversichert sind, hängt davon ab, welche private Haftpflichtversicherung die Eltern abgeschlossen haben. In der Regel bietet eine Privathaftpflicht die Möglichkeit, die eigenen Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder) mitzuversichern. Allerdings gibt es ein paar Voraussetzungen zu beachten:
Gerade unter Studierenden kann es vorkommen: Jemand fügt Ihnen einen Schaden zu – beispielsweise an der neuen Musikbox, dem Handy oder Laptop. Er oder sie hat aber nicht ausreichend Geld, um den Schaden zu begleichen und besitzt auch keine Privathaftpflichtversicherung. Dann kann die Forderungsausfalldeckung Ihrer eigenen Privathaftpflicht einspringen und den Schaden übernehmen. Sie werden dann so gestellt, als hätte der Schädiger eine private Haftpflichtversicherung mit dem gleichen Leistungsumfang wie Sie. Wichtig: Ihre Versicherung zahlt erst, nachdem Sie Ihre Ansprüche rechtlich durchgesetzt haben und die Zahlungsunfähigkeit des Schädigers feststeht.
Ein Auslandssemester, ein Praktikum oder ein längerer Aufenthalt im Ausland – viele Studierende sammeln internationale Erfahrungen. Die gute Nachricht: Solange Ihr Hauptwohnsitz weiterhin in Deutschland besteht, sind Sie häufig auch weltweit versichert. Innerhalb der EU sowie in der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island gilt der Versicherungsschutz bei vielen Tarifen auch bei längeren Aufenthalten. In allen anderen Ländern besteht meist Schutz, wenn es sich um einen vorübergehenden Aufenthalt bis zu zwei Jahren handelt.