5 Sportarten, bei denen es häufig zu Haftpflichtschäden kommt
Zuletzt geändert: 21. April 2026
Sport ist gesund, hält uns fit und bringt uns auf andere Gedanken. Die morgendliche Joggingrunde durch den Park oder das Kicken auf dem Fußballplatz – in Deutschland treiben die meisten Menschen regelmäßig Sport. Dass dabei auch mal was passieren kann, zeigen die folgenden 5 Sportarten.
1. Pisten-Unfälle beim Ski- oder Snowboardfahren
„Schifoan is des Leiwandste, wos ma si nur vorstelln kann“, sang Wolfgang Ambros in den 1970er-Jahren. Skifahren ist das Tollste, was man sich nur vorstellen kann – das wird jeder bestätigen, der an einem sonnigen Morgen die ersten Schwünge in den Neuschnee setzt. Doch in der Regel ist man auf der verschneiten Piste nicht lange allein.
Solche Kollisionen auf der Piste sind leider keine Seltenheit und gehen häufig mit Personenschäden einher. Als Verursacher können Sie für die entstehenden Kosten und Schadensersatzforderungen haftbar gemacht werden.
2. Eigentor: Haftpflichtschäden beim Fußballspielen
Für viele ist Fußball nicht nur ein Sport, sondern eine Leidenschaft. Kicken mit den Kumpels oder trainieren fürs Turnier – was wäre ein Wochenende ohne Fußball? Doch wo mit viel Einsatz gespielt wird, passieren auch mal Missgeschicke. zum Beispiel die beschädigte Brille des Torwarts beim Elfmeterschießen oder eine eingeschlagene Autoscheibe durch einen zu kräftigen Schuss. Und manchmal wird es ernst. Fouls oder unkontrollierte Bewegungen (z. B. beim Grätschen) führen häufig zu Verletzungen von Mitspielern. Solche Schäden können teuer werden, wenn es zu Verdienstausfällen oder Schmerzensgeldforderungen kommt. Wer grob fahrlässig oder rücksichtslos handelt, kann haftbar gemacht werden.
3. Nicht alles läuft rund: Missgeschicke beim Fahrradfahren
Spätestens seit der Einführung der E-Bikes und dem Trend zum Rennradfahren hat die Geschwindigkeit auf Deutschlands Radwegen einen Zahn zugelegt. Und auch im Straßenverkehr geht es rasanter zu – manchmal mit schwerwiegenden Folgen: Im Jahr 2024 war jeder 6. Verkehrstote ein Radfahrer.
Auch kleinere Unglücke liegen beim Radeln ständig auf der Lauer: ein Zusammenstoß mit einem Radfahrer oder Fußgänger, Kratzer beim Vorbeifahren an einem parkenden Auto oder Ausrutschen bei Glätte mit entsprechenden Folgen für andere Verkehrsteilnehmer. Handelt es sich dabei um Personen- oder Sachschäden bei Dritten, springt Ihre Privathaftpflichtversicherung ein.
4. Kollision auf dem Wasser: Haftpflichtschäden beim Stand-up-Paddling
Stand-up-Paddling (SUP) ist als Freizeit- und Trendsport längst auf vielen Seen und Flüssen angekommen. Was entspannt aussieht, kann bei Wind, Strömung oder dichtem Betrieb schnell unübersichtlich werden. Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit reicht – und schon kollidieren Sie mit einem anderen Board, einem Kajak oder einem Schwimmer. Dabei kann es zu Verletzungen kommen oder fremdes Eigentum beschädigt werden, etwa wenn jemand stürzt und sich verletzt oder Ausrüstung zu Bruch geht. Je nach Situation können daraus schnell hohe Kosten entstehen – besonders bei Personenschäden. Gut zu wissen: Auf dem Wasser gelten Regeln und Sorgfaltspflichten. Wer zu wenig Abstand hält, andere kreuzt oder riskant fährt, kann für die Folgen haftbar gemacht werden.
5. Schlagabtausch: Tennisunglücke mit Haftpflichtfolgen
Spiel, Satz, Sieg. Glückwunsch, wenn Sie das Tennismatch erfolgreich für sich entschieden haben! Auch bei dieser Sportart kann es zu Haftpflichtschäden kommen – selbst auf höchstem Niveau. Das lässt sich sehr gut bei den großen Grand-Slam-Turnieren wie den French Open oder Wimbledon beobachten.
Auch wenn Sie selbst auf dem Tennisplatz um die Ecke den Ball eher flach halten, können Unfälle mit ernsthaften Folgen passieren. Zum Beispiel, wenn Ihr Tennisschläger beim Doppel versehentlich einen Mitspieler am Kopf trifft und ihn verletzt. In solchen Fällen kann es passieren, dass Sie für den entstandenen Personenschaden haftbar gemacht werden.
Versichert gegen Haftpflichtfolgen beim Sport
Eine private Haftpflichtversicherung (Privathaftpflicht) schützt Sie beim Ausüben vieler Sportarten vor den finanziellen Folgen von Personen-, Sach- und Vermögensschäden: Der Versicherer prüft die Haftungsfrage, übernimmt berechtigte Forderungen und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.
Konkret bedeutet das: Haben Sie beim Sport aus Versehen jemanden verletzt, kann Ihre Privathaftpflicht einspringen und Arzt- und Krankenhauskosten, Reha- und Therapiekosten, Schmerzensgeld sowie den Verdienstausfall übernehmen. Bei Sachschäden kommt sie für Reparaturen oder den Ersatz von Gegenständen auf. Nicht versichert sind jedoch Schäden an Ihrem Eigentum.
Gerade für Freizeitsportler ist eine private Haftpflichtversicherung daher eine unverzichtbare Absicherung.
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