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Geliehene und gemietete Sachen: 6 Tipps für den richtigen Versicherungsschutz

Zuletzt geändert: 21. Mai 2026

Die Bohrmaschine zum Bildaufhängen, der Hochdruckreiniger fürs Terrasse säubern oder das Mountainbike für die Radtour mit Freunden – sich mal schnell was auszuleihen, ist viel praktischer und kostensparender, als es selbst zu kaufen. Doch was passiert, wenn man die geliehenen Gegenstände beschädigt? Bei hochpreisigen Sachen wie Laptop oder Fahrrad kann der Schaden schnell mal in die Tausender gehen. Damit Sie nicht auf den Kosten sitzen bleiben, haben wir die wichtigsten Tipps rund um geliehene und gemietete Sachen für Sie zusammengestellt.

Ein Laptop wird von einer Person an die andere übergeben

Tipp 1: Verlassen Sie sich nicht darauf, dass alles automatisch versichert ist

Viele Versicherungsnehmer gehen davon aus, dass die private Haftpflichtversicherung jederzeit für Schäden am Eigentum anderer einspringt. Das stimmt so leider nicht. Vor allem geliehene Sachen sind in der Basis-Privathaftpflichtversicherung oft nicht automatisch mitversichert. Bei gemieteten Sachen sieht es zwar besser aus, aber auch hier gibt es Einschränkungen. Deshalb gilt: Ein kurzer Blick in Ihre Versicherungsbedingungen lohnt sich. Dort können Sie genau nachlesen, was in Ihrer Privathaftpflicht versichert ist – und was nicht.

Tipp 2: Seien Sie bei geliehenen Sachen besonders vorsichtig

Alles, was Sie kostenlos nutzen, gilt als geliehen. Dazu gehören der Laptop eines Kumpels, das Fahrrad des Onkels und das Werkzeug des Nachbarn. Versicherungen gehen davon aus, dass Sie für solche Dinge eine besondere Verantwortung tragen und vorsichtig damit umgehen. Denn schließlich haben Sie diese ja bewusst in Obhut genommen. Aus Sicht der Versicherung ist das Risiko daher weniger „zufällig“, sondern stärker von Ihrem eigenen Verhalten abhängig. Genau deshalb sind solche Schäden in vielen Tarifen nicht abgedeckt.

Ein typisches Beispiel für Missgeschicke im Alltag: Lassen Sie ein geliehenes Smartphone fallen, müssen Sie den Schaden oft selbst bezahlen. Anders ist es, wenn Sie jemandem das Handy aus Versehen aus der Hand schlagen – dann greift in der Regel die Privathaftpflicht.

Tipp 3: Prüfen Sie Ihren Schutz bei gemieteten Immobilien

Bei gemieteten Wohnungen, Ferienunterkünften oder Hotelzimmern sind Sie meist besser abgesichert. Viele private Haftpflichtversicherungen decken Schäden an gemieteten Immobilien ab.

Dazu gehören zum Beispiel:

  • Beschädigungen am Fußboden oder an den Wänden
  • Schäden an Einbauküchen
  • Defekte an Möbeln in Ferienwohnungen oder Hotelzimmern
  • Ein verlorener Schlüssel der Mietwohnung

Das bedeutet: Wenn Sie zum Beispiel den Teppichboden in Ihrer Mietwohnung durch verschütteten Rotwein oder Kratzer beim Umzug beschädigen oder in einer Ferienwohnung aus Versehen etwas kaputtgeht, übernimmt die Versicherung in vielen Fällen den entstandenen Schaden.

Tipp 4: Achten Sie auf typische Privathaftpflicht-Ausschlüsse

Auch wenn Sie eine Privathaftpflichtversicherung Basis abgeschlossen haben, gibt es dennoch Ausnahmen. Diese sollten Sie kennen, um im Schadensfall nicht auf hohen Kosten sitzenzubleiben. Nicht oder nur eingeschränkt versichert sind häufig:

  • Normale Abnutzung einer Immobilie, z. B. Gebrauchsspuren an den Wänden
  • Schäden durch intensive Nutzung wie der nach Jahren abgenutzte Teppichboden
  • Vorsätzlich verursachte Schäden, beispielsweise wenn Sie aus Wut die Tür zuschlagen
  • Glasschäden, gegen die Sie sich separat versichern können

Wohnen Sie mit einem Haustier in einer Mietwohnung? Kleintiere sind meist mitversichert. Wenn Sie einen Hund halten, dann empfiehlt sich der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung.

Tipp 5: Denken Sie über einen erweiterten Schutz nach

Wenn Sie häufiger Dinge leihen oder mieten, kann ein erweiterter Versicherungsschutz sinnvoll sein. Mit einem Zusatz zur privaten Haftpflichtversicherung – wie bei InShared der „privaten Haftpflichtversicherung Plus“ – sind auch Schäden an geliehenen, gemieteten oder geleasten beweglichen Sachen mitversichert.

Dazu zählen auch ausgeliehene Alltagsgegenstände, Sportgeräte oder Werkzeuge. Kurz gesagt: alles, was Sie sich unkompliziert im Alltag „mal eben“ ausleihen, ohne dafür zu bezahlen.

Tipp 6: Klären Sie im Zweifel vorher, wer im Schadenfall zahlt

Gerade bei wertvollen Gegenständen lohnt es sich, im Vorfeld einen Moment innezuhalten und sich Gedanken über den Versicherungsschutz zu machen. Überlegen Sie zum Beispiel, ob der Gegenstand überhaupt versichert ist und wer im Ernstfall für einen Schaden aufkommen müsste. Besonders bei geliehenen oder gemieteten Dingen ist das nicht immer eindeutig geregelt. In manchen Fällen kann auch eine andere Absicherung greifen, etwa über die Versicherung des Eigentümers.

Indem Sie solche Fragen vorab klären, schaffen Sie Transparenz und vermeiden Missverständnisse. Das ist vor allem dann hilfreich, wenn es sich um teurere Gegenstände handelt, bei denen ein Schaden hohe Kosten verursachen kann.

Ein Missgeschick mit geliehenen oder gemieteten Sachen ist schnell passiert. Gut, wenn eine zuverlässige Privathaftpflichtversicherung Plus in einem solchen Fall einspringt und die Kosten trägt.

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