Zum Inhalt springen
InShared we all benefit

Haftpflichtschäden durch Familie & Tiere

Vorsicht ist zwar die Mutter der Porzellankiste, aber nicht von Kindern und Tieren. Eine private Haftpflichtversicherung für Familie und Tiere hilft Ihnen dennoch, sich in heiklen Momenten um das Wesentliche - nämlich das Wohl von Familie und Tier - zu sorgen und Haftpflichtschäden entspannt zu begegnen.

Beitrag berechnen
Eine Katze sitzt auf einem Tisch und hat eine Vase auf den Boden geworfen

Grundsätzliches zu Haftpflichtschäden im Bezug auf Familie und Tiere

Über die Haftpflichtversicherung für Familie und Tiere sind Schäden finanziell abgesichert, welche unbeabsichtigt durch ein im Haushalt lebendes und mitverischertes Familienmitglied oder bestimmte Haustiere an fremdem Eigentum verursacht werden. Zu den versicherten Schäden zählen:

  • Sachschäden
  • Vermögensschäden
  • Personenschäden sowie
  • Forderungsausfall

Abgesicherte Familienmitglieder

Ganz gleich, ob der Schaden durch Sie selbst oder ein mitversichertes Familienmitglied entstanden ist, gilt: Sie können durchatmen und uns informieren, denn Sie können beim Abschluss Ihrer privaten Haftpflichtversicherung einfach angeben, wen Sie alles mitversichern möchten. Dazu könnenneben Ehe- und Lebenspartnern auch deren Kinder gehören. Außerdem Pflegekinder und selbstverständlich eigene Kinder daheim oder während des Studiums bzw. der Ausbildung in einer eigenen Wohnung.

Auch Schäden einiger Haustiere sind versichert

Schäden von Tieren sind in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert, sofern es sich um zahme bzw. gezähmte Tiere wie Katzen, (Zwerg)kaninchen, Hamster, Bienen, Meerschweinchen oder Vögel wie Tauben, Wellensittiche oder Hühner in privater, nicht gewerblicher Haltung handelt. Ebenfalls inbegriffen sind Schäden durch Assistenzhunde wie Diabetikerwarnhunde oder Blindenführhunde. Schäden durch andere Hunde müssen jedoch separat durch eine Hundehaftpflicht versichert werden.

Typische Haftpflichtschäden von Familie und Haustier

Fußball trifft Nachbarsfenster

Ihr Kind spielt im Garten Fußball und schießt den Ball versehentlich gegen das Fenster des Nachbarn. Die Scheibe splittert und muss vollständig ersetzt werden.

Buntstift auf Tapete

Ihr Kleinkind ist kreativ und verziert kurzerhand die frisch gestrichene Wand im Treppenhaus mit Buntstiften. Die Hausverwaltung fordert die Kosten für die Neugestaltung der Wand.

Sachschaden durch Katzen

Für gewöhnlich betreuen Ihre Nachbarn Ihre Katze, wenn Sie verreisen. Doch dieses Mal sind die Nachbarn unpässlich, und Ihre Katze muss zu Freunden von ihnen ziehen. In gewohnter Umgebung ist Ihr Stubentiger das bravste Tier der Welt, doch in der ungewohnten Umgebung verwandelt er sich in eine Kratzbürste, welche einige Möbelstücke Ihrer Freunde ruiniert.

Die verletzte Katze der Nachbarin durch Streit mit Ihrem Huhn

Ihr Grundstück grenzt an das Grundstück einer Nachbarin. Ihre Kinder haben seit neuestem drei Hühner als Haustiere. Eines dieser Hühner trägt mit der Katze der Nachbarin einen Kampf aus, welcher zwar mit einem Sieg für das Huhn, aber einer Augenverletzung für die Katze endet. Für die anfallenden Tierarztkosten sollen Sie aufkommen.

Schäden durch Vögel

Ihr Wellensittich entwischt durch das angekippte Fenster. Er fliegt durch die offene Balkontür in das Wohnzimmer der Nachbarn und beschmutzt dort das Sofa mit Kot. Die Nachbarn stellen Ihnen die Reinigungskosten in Rechnung.

Schäden durch Bienen

Ihr Nachbar hat Gäste zum Kaffeetrinken auf der Terrasse eingeladen. Neben der Terrasse des Nachbarn steht ein Birnenbaum in voller Blüte. Ihre hobbymäßig gehaltenen Bienen sammeln dort Pollen. Eine Ihrer Bienen sticht den Gast Ihres Nachbarn. Der Gast reagiert allergisch und muss im Krankenhaus behandelt werden. Er ist mit hoher Selbstbeteiligung privat krankenversichert und fordert von Ihnen die Erstattung der Selbstbeteiligung.

Wann lehnt unsere Privathaftpflichtversicherung für Familien und Tiere den Versicherungsschutz ab?

Unter anderem leisten wir grundsätzlich nicht für folgende Fälle: Wir leisten nicht für Ansprüche von Versicherten untereinander, z. B. wenn Sie, ein zu Ihrem Haushalt gehörendes Familienmitglied oder ein Haustier Ihr Eigentum beschädigt oder einer der zuvor genannten verletzt. Zudem bleiben vorsätzlich verursachte Schäden vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Schäden, welche oberhalb der Deckungssumme liegen, werden bis zu dieser beglichen.

Haftpflichtschaden melden – so gehen Sie richtig vor:

Melden Sie den Schaden so schnell wie möglich und schildern Sie den Vorfall sachlich und detailliert. Fügen Sie – wenn vorhanden – Fotos oder Belege hinzu. Erfahren Sie hier, wie Sie den Schaden melden können.