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Haftpflichtschaden durch Katzen: Wann zahlt die Versicherung?

Als Halter einer Katze haben Sie sich vielleicht schon einmal gefragt, ob Sie eine eigene Katzenhaftpflichtversicherung abschließen sollten. Schließlich kann auch der liebste Stubentiger in seinem Übermut etwas anstellen.

Als Tierhalter haften Sie grundsätzlich für Schäden, die Ihre Katze anderen zufügt. Im schlimmsten Fall sogar mit Ihrem gesamten Privatvermögen. Im Folgenden erfahren Sie, worauf Sie als Katzenhalter achten sollten und wie Sie sich mit der Privathaftpflichtversicherung gegen dieses Risiko absichern können.

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Eine Katze sitzt auf einem Tisch und hat eine Vase auf den Boden geworfen

Brauche ich eine Katzenhaftpflichtversicherung oder reicht die Privathaftpflicht?

Für Katzen benötigen Sie in Deutschland normalerweise keine separate Tierhaftpflichtversicherung, anders als die Hundehaftpflichtversicherung. Schäden, die Ihre Katze verursacht und für die Sie gesetzlich haften, sind in der Regel über die private Haftpflichtversicherung abgedeckt. Entscheidend sind immer die jeweiligen Versicherungsbedingungen. In den Versicherungsbedingungen der InShared-Privathaftpflichtversicherung steht ausdrücklich: „Versichert ist Ihre Haftpflicht als privater Halter oder Hüter von folgenden Tieren: Kleine Haustiere, z. B. Katzen, Kaninchen, Vögel.“ Voraussetzung ist jedoch, dass die Tiere ausschließlich privat und nicht zu gewerblichen Zwecken, etwa für die Zucht, gehalten werden.

Welche Schäden durch Katzen übernimmt die Privathaftpflicht?

Personenschäden

Normalerweise ist Ihre Samtpfote ein friedlicher Mitbewohner. Wird sie jedoch während ihres Mittagsschlafes erschreckt oder fühlt sie sich bedroht, kann es schon mal passieren, dass sie kratzt oder beißt. Muss ein Besucher deshalb ärztlich behandelt werden, übernimmt die private Haftpflichtversicherung berechtigte Schadenersatzansprüche, zum Beispiel für Behandlungskosten oder Schmerzensgeld.

Sachschäden

Ihr Kater ist ein kleiner Streuner und unternimmt gerne mal eine Erkundungstour in der Umgebung? Dann kann es vorkommen, dass er dabei etwas anstellt. Man denke nur an Kratzer an den Gartenmöbeln des Nachbarn oder an dessen Auto. Oder vielleicht kommt Ihre Katze während Ihres Urlaubs bei Freunden unter und zerfetzt dort die Couch. Aber auch in Ihrem eigenen Zuhause kann ein Stubentiger Schäden am Eigentum Ihrer Gäste anrichten, zum Beispiel an deren Kleidung oder an einer Handtasche. Ebenso an einem ausgeliehenen Gegenstand. Gut, wenn Sie für solche Fälle eine Privathaftpflicht abgeschlossen haben!

Vermögensschäden

Ein Personen- oder Sachschaden kann auch finanzielle Folgen mit sich mitbringen. Kann eine verletzte Person beispielsweise längere Zeit nicht arbeiten und erleidet dadurch einen Verdienstausfall, kann sie Schadensersatz verlangen. Solche Vermögensfolgeschäden sind über die private Haftpflichtversicherung ebenfalls mitversichert, sofern sie auf einem versicherten Personen- oder Sachschaden beruhen.

Sind auch Mietschäden durch Katzen versichert?

Sie leben zusammen mit Ihrer Katze oder Ihrem Kater in einer Mietwohnung? Dann sollten Sie zwischen den folgenden Schadensarten unterscheiden:

Plötzliche, versehentlich verursachte Schäden

Hört sich kompliziert an? Ein Beispiel verdeutlicht diese für Mieter relevante Situation: Sie haben einen neuen Katzenball gekauft und probieren ihn in Ihrer Mietwohnung aus. Die kleine Fellnase ist begeistert und sprintet durch den Hausflur. Und dann passiert es: In ihrer Euphorie wirft sie ein Glas Rotwein um und der Inhalt ergießt sich über den teuren Teppichboden, den der Vermieter dort verlegt hat. Für einen solchen plötzlich und versehentlich entstandenen Schaden kann die Privathaftpflichtversicherung aufkommen. Vorausgesetzt, Sie haften dafür gesetzlich.

Schäden durch Abnutzung und übermäßige Beanspruchung

Anders verhält es sich bei Schäden, die sich nach und nach entwickeln. Krallt sich Ihre Katze beispielsweise regelmäßig in den vom Vermieter verlegten Teppichboden oder zerkratzt sie über einen längeren Zeitraum Parkett, Türen oder Tapeten, handelt es sich meist um Abnutzung oder übermäßige Beanspruchung. Solche Schäden sind in der Regel nicht durch die private Haftpflichtversicherung versichert.

Bitte beachten Sie außerdem: Schäden an Ihren eigenen Einrichtungsgegenständen sind ebenfalls nicht versichert. Dazu gehören beispielsweise ein von Ihnen gekaufter Teppichläufer, das Bett oder Ihre Polstermöbel.

Welche Schäden durch Katzen sind nicht versichert?

Eine private Haftpflichtversicherung übernimmt grundsätzlich nur Schäden, für die Sie gesetzlich haften und die im Rahmen des Versicherungsschutzes abgedeckt sind. Schäden an Ihren eigenen Sachen oder Ihrer eigenen Immobilie sind dagegen nicht versichert. Das betrifft beispielsweise – wie oben erwähnt – Ihre eigenen Einrichtungsgegenstände in einer gemieteten Wohnung oder in einem gemieteten Haus. Aber auch Schäden an Ihrer eigenen Immobilie sind nicht über die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. Dazu gehören beispielsweise Schäden an Teppichen, Fußböden, Türen oder Fenstern in Ihrem Eigenheim, die durch Ihre Katze verursacht wurden.. Verursacht Ihre Katze einen Schaden an Ihrem eigenen Auto, greift die private Haftpflichtversicherung ebenfalls nicht. Je nach Versicherungsbedingungen kann in solchen Fällen eine Vollkaskoversicherung den Schaden übernehmen.

Prüft die Versicherung, ob ich überhaupt zahlen muss?

Ja. Die Privathaftpflichtversicherung übernimmt nicht automatisch jede Schadensersatzforderung. Zunächst prüft sie, ob und in welchem Umfang Sie für den Schaden überhaupt gesetzlich haftbar zu machen sind. Ein Beispiel: Ihr Nachbar klingelt an Ihrer Tür und behauptet, Ihre Katze habe seine teure Gartenfigur umgeworfen. Ob der Schaden tatsächlich von Ihrer Katze verursacht wurde, ist jedoch unklar. Die Privathaftpflichtversicherung prüft den Sachverhalt. Ergibt die Prüfung, dass Sie nicht haftbar zu machen sind, wehrt der Versicherer die unberechtigte Forderung für Sie ab. Ähnlich verhält es sich, wenn ein Gast behauptet, Ihr Kater habe sein Smartphone heruntergeworfen. Lässt sich feststellen, dass das Gerät bereits vorher beschädigt war, müssen Sie den Schaden ebenfalls nicht ersetzen. Auch in diesem Fall unterstützt Sie die Privathaftpflichtversicherung dabei, unberechtigte Ansprüche abzuwehren.

Haftpflichtschaden durch Katzen melden – so gehen Sie richtig vor:

Melden Sie den Schaden so schnell wie möglich und schildern Sie den Vorfall sachlich und detailliert. Fügen Sie – wenn vorhanden – Fotos oder Belege hinzu. Erfahren Sie hier, wie Sie den Schaden melden können.