Plötzliche, versehentlich verursachte Schäden
Hört sich kompliziert an? Ein Beispiel verdeutlicht diese für Mieter relevante Situation: Sie haben einen neuen Katzenball gekauft und probieren ihn in Ihrer Mietwohnung aus. Die kleine Fellnase ist begeistert und sprintet durch den Hausflur. Und dann passiert es: In ihrer Euphorie wirft sie ein Glas Rotwein um und der Inhalt ergießt sich über den teuren Teppichboden, den der Vermieter dort verlegt hat. Für einen solchen plötzlich und versehentlich entstandenen Schaden kann die Privathaftpflichtversicherung aufkommen. Vorausgesetzt, Sie haften dafür gesetzlich.
Schäden durch Abnutzung und übermäßige Beanspruchung
Anders verhält es sich bei Schäden, die sich nach und nach entwickeln. Krallt sich Ihre Katze beispielsweise regelmäßig in den vom Vermieter verlegten Teppichboden oder zerkratzt sie über einen längeren Zeitraum Parkett, Türen oder Tapeten, handelt es sich meist um Abnutzung oder übermäßige Beanspruchung. Solche Schäden sind in der Regel nicht durch die private Haftpflichtversicherung versichert.
Bitte beachten Sie außerdem: Schäden an Ihren eigenen Einrichtungsgegenständen sind ebenfalls nicht versichert. Dazu gehören beispielsweise ein von Ihnen gekaufter Teppichläufer, das Bett oder Ihre Polstermöbel.