Die Einhaltung der Vignettenpflicht wird von der Betreiberfirma ASFINAG streng überwacht. Spezielle Kontrolleinheiten (Mautaufsicht) sind auf den Autobahnen unterwegs und führen Stichproben durch. Zusätzlich kommen automatische Kamerasysteme zum Einsatz, die von Brücken oder vom Straßenrand aus sowohl die Windschutzscheiben als auch die Kennzeichen scannen. Ein Fahrzeug ohne gültige Vignette wird fotografiert und registriert. Das geschieht sowohl bei Klebevignetten als auch bei digitalen Vignetten. Bei der digitalen Variante wird das gescannte Kennzeichen mit den gespeicherten Kennzeichen in der Datenbank der ASFINAG abgeglichen.
Wird man ohne gültige Vignette oder mit falsch angebrachter Vignette erwischt, verlangt die ASFINAG eine Ersatzmaut (sofort zu zahlen, um ein Bußgeldverfahren abzuwenden). Diese beträgt 200 € für Pkw (bzw. alle mehrspurigen Kfz bis 3,5 t). Motorradfahrer zahlen eine reduzierte Ersatzmaut von 100 €. Die Ersatzmaut wird üblicherweise direkt von den Kontrolleuren kassiert. Danach darf die Fahrt fortgesetzt werden.
Wichtig: Wer die sofort fällige Ersatzmaut nicht bezahlt (oder die Kontrolle ignoriert), dem droht ein Verwaltungsstrafverfahren in Österreich. In diesem Verfahren können empfindliche Geldstrafen zwischen mindestens 300 € und bis zu 3.000 € verhängt werden. Die ASFINAG erstattet in solchen Fällen Anzeige, und der Bescheid wird auch ins Ausland zugestellt. Nicht bezahlte Geldstrafen können grenzüberschreitend vollstreckt werden.
Wurde eine Vignette missbräuchlich verwendet oder manipuliert – etwa ein bereits verwendetes Pickerl abgeknibbelt und auf ein anderes Fahrzeug übertragen – wird eine höhere Ersatzmaut fällig. Deren Höhe richtet sich nach den jeweils geltenden Tarifen für entsprechende Verstöße. Wird die Ersatzmaut nicht bezahlt, kann ebenfalls ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet werden, in dem Geldstrafen im oben genannten Rahmen verhängt werden.