Zum Inhalt springen
Inshared we all benefit

Begleitetes Fahren: Das sollten Sie über BF17 wissen

Nicht erst auf die Volljährigkeit warten, sondern schon mit 17 Jahren hinter dem Lenkrad sitzen – begleitetes Fahren macht es möglich! Was auch mit BF17 umschrieben wird, schenkt allerdings noch nicht die volle Unabhängigkeit: Ein Elternteil oder ein anderer Erwachsener mit Führerschein muss mit an Bord sitzen. Praktisch, denn Tipps von einem Fahrprofi können sehr hilfreich sein. Auf eine gute Autoversicherung sollten Sie trotzdem nicht verzichten.

Beitrag berechnen
In einem Auto fahren ein 17-Jähriger und seine Begleitperson

Begleitetes Fahren: Führerschein mit 17

So mancher Jugendliche fiebert einem wichtigen Ereignis entgegen: dem Tag des Führerscheinerwerbs. Denn der Führerschein bringt mehr Freiheit und Mobilität mit sich. Vor allem für junge Menschen, die in ländlichen Gegenden wohnen und auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen sind, ist das ein Gewinn. Mit BF17 kann die Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse B, also eine der Führerscheinklassen, bereits mit 17 Jahren erworben werden. Sowohl die theoretische als auch die praktische Prüfung werden regulär abgelegt. Der Unterschied: Bis zum 18. Geburtstag dürfen junge Fahrer nur in Begleitung einer eingetragenen Person fahren, um wertvolle Fahrerfahrung zu sammeln. Das erhöht die eigene Auto-Sicherheit später enorm.

Wer sollte den jungen Autofahrer begleiten?

Einfach mal den Kumpel aus der Schule, der gerade den „Lappen“ bekommen hat, als Begleitperson auswählen? Nein, so einfach ist das leider nicht. Nicht jeder darf zum BF17-Begleiter werden. Er oder sie muss ein paar gesetzlich vorgeschriebene Kriterien erfüllen:

  • Die Begleitperson muss 30 Jahre oder älter sein.
  • Sie muss seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sein.
  • Der Begleiter oder die Begleiterin darf höchstens 1 Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg haben.
  • Da die Begleitperson kein Fahrlehrer ist, darf sie auch nicht aktiv ins Lenkrad oder in die Pedale eingreifen; sie kann lediglich Tipps geben.
  • Für die Begleitperson gilt während der Fahrt eine 0,5-Promille-Grenze und absolutes Drogenverbot.

Und noch ein Punkt ist wichtig: Die begleitende Person muss bei der Führerscheinstelle als Fahrbegleiter gemeldet und eingetragen sein. Es ist also nicht möglich, spontan den Opa einzuspannen, weil der zufällig gerade Zeit hat. Aber: Es können auch mehr als eine fahrbegleitende Person angemeldet werden.

Schrittweise zum Führerschein mit 17

Der Weg zum Führerschein mit 17 erfolgt Schritt für Schritt. Bereits ab 16 Jahren können die ersten Vorbereitungen starten: Hier folgen alle wichtigen Stationen auf dem Weg zum „echten“ Kartenführerschein, der mit 18 Jahren ausgehändigt wird:

Mit 16 Jahren

  • Bei einer Fahrschule anmelden (und sich über die bevorstehenden Kosten für den Führerschein im Klaren sein)
  • Sehtest machen
  • Erste-Hilfe-Kurs absolvieren
  • Antrag bei der Führerscheinstelle einreichen und die Begleitperson(en) angeben
  • Mit dem Theorieunterricht beginnen

3 Monate vor dem 17. Geburtstag

  • Theoretische Prüfung ablegen

1 Monat vor dem 17. Geburtstag

  • Praktische Prüfung erfolgreich bestehen

Mit 17 Jahren

  • Prüfungsbescheinigung erhalten

Zwischen 17 und 18 Jahren

  • Mit Begleitung Auto fahren

Ab 18 Jahren

  • Alleine Auto fahren erlaubt
  • Kartenführerschein bei der Behörde abholen

Weitere Informationen über das begleitete Fahren (BF17) gibt es auf der Website des Deutschen Verkehrssicherheitsrates.

Die Vorteile von begleitetem Fahren

„Habe ich an dieser Kreuzung Vorfahrt oder nicht?“ Wer einen Begleiter mit jahrelanger Erfahrung im Straßenverkehr neben sich sitzen hat, kann auf Unterstützung bei kniffligen Fragen setzen. Auch komplexe Fahrsituationen wie das Einfädeln auf der Autobahn oder das Autofahren bei Sturm lassen sich so wesentlich leichter meistern. Das Ergebnis: Wer schon mit 17 Jahren – natürlich in Begleitung – am Steuer sitzt, kann wichtige Fahrfertigkeiten sammeln und sich mit den geltenden Verkehrsregeln vertraut machen. Und das ist für die eigene Auto-Sicherheit enorm wichtig. Studien zeigen, dass die durch BF17 erworbene Fahrpraxis das Risiko eines Unfalls, einer Panne oder einem Schaden in den ersten Jahren nach dem Führerscheinerwerb deutlich senkt.

Die Vorteile von begleitetem Fahren

„Habe ich an dieser Kreuzung Vorfahrt oder nicht?“ Wer einen Begleiter mit jahrelanger Erfahrung im Straßenverkehr neben sich sitzen hat, kann auf Unterstützung bei kniffligen Fragen setzen. Auch komplexe Fahrsituationen wie das Einfädeln auf der Autobahn oder das Autofahren bei Sturm lassen sich so wesentlich leichter meistern. Das Ergebnis: Wer schon mit 17 Jahren – natürlich in Begleitung – am Steuer sitzt, kann wichtige Fahrfertigkeiten sammeln und sich mit den geltenden Verkehrsregeln vertraut machen. Und das ist für die eigene Auto-Sicherheit enorm wichtig. Studien zeigen, dass die durch BF17 erworbene Fahrpraxis das Risiko eines Unfalls, einer Panne oder einem Schaden in den ersten Jahren nach dem Führerscheinerwerb deutlich senkt.

BF17: Die wichtigsten Regeln im Überblick

Autofahren mit 17 – das bedeutet viel Freiheit! Doch es gelten auch ein paar wichtige Spielregeln. Dazu gehören:

  • Erst nach bestandener Prüfung losfahren: Statt des Kartenführerscheins erhält der BF17-Fahrer erst einmal eine Prüfungsbescheinigung mit der oder den eingetragenen Begleitperson(en).
  • Diese Bescheinigung sowie ein Ausweisdokument müssen immer mitgeführt werden.
  • Nie ohne die registrierte Begleitperson losfahren, sonst drohen ein Bußgeld, 1 Punkt in Flensburg sowie ein verpflichtendes Aufbauseminar.
  • Während der 2-jährigen Probezeit gut aufpassen: Bei schweren Verstößen gegen die Verkehrsregeln verlängert sich die Probezeit um weitere 2 Jahre.
  • Ab in den Urlaub? Ja, aber mit Einschränkungen: BF17 erlaubt das Fahren unter 18 nur mit eingetragener Begleitperson innerhalb Deutschlands.
  • Natürlich gilt ein striktes Alkoholverbot, also eine 0,0-Promille-Grenze.Verstöße können Bußgelder, Punkte in Flensburg, weitere Maßnahmen oder eine MPU nach sich ziehen.

Versicherung beim Begleiteten Fahren

Ganz entscheidend: Das Fahrzeug muss mindestens über eine Kfz-Haftpflichtversicherung verfügen. Sie übernimmt Schäden, die anderen Verkehrsteilnehmern entstehen. Sinnvoll ist zusätzlich eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung, um auch Schäden am eigenen Fahrzeug abzusichern. Wichtig: Der 17-jährige Fahrer muss im Versicherungsvertrag eingetragen sein. Andernfalls kann es im Schadensfall zu Leistungskürzungen kommen. Gerade für Fahranfänger lohnt es sich, den Versicherungsschutz frühzeitig zu prüfen – denn ein guter Start ins Autofahrerleben beginnt nicht nur mit Praxis, sondern auch mit der richtigen Kfz-Versicherung.

Beitrag berechnen