Alles zum Auto TÜV – Haupt- und Abgasuntersuchung im Überblick
TÜV und Hauptuntersuchung meinen im Grunde das Gleiche, denn ist die Hauptuntersuchung bestanden, erhält das Fahrzeug eine neue TÜV-Plakette.

TÜV und Hauptuntersuchung meinen im Grunde das Gleiche, denn ist die Hauptuntersuchung bestanden, erhält das Fahrzeug eine neue TÜV-Plakette.
In jedem Jahr ändert sich die Farbe der TÜV-Plakette (HU-Prüfplakette). In 2025 werden gelbe Plaketten (nächste HU in 2027, für Neuwagen 2028) auf den Kennzeichen verklebt. Das genaue Ende der Frist können Sie sowohl der Prüfplakette als auch dem Eintrag in der Zulassungsbescheinigung Teil I entnehmen. Bewegen Sie Ihr Fahrzeug ohne gültige TÜV-Plakette im Straßenverkehr, drohen Ihnen empfindliche Strafen, da die Auto-Sicherheit ohne regelmäßige Checks nicht mehr gewährleistet ist. Daneben kann es auch Probleme geben, wenn Sie nach einem Unfall ohne gültige TÜV-Plakette Schäden über Ihre Autoversicherung regulieren möchten.
Jeder TÜV (Technischer Überwachungsverein) ist an sich ein eingetragener Verein. Zu Beginn war ausschließlich ein TÜV berechtigt, die Hauptuntersuchung an Fahrzeugen vorzunehmen. Im Anschluss stellte der TÜV eine Bescheinigung darüber in Form der TÜV-Plakette als Zeichen aus, dass das Fahrzeug verkehrstüchtig ist. Aus diesem Zusammenhang heraus ist die umgangssprachliche Gleichstellung von TÜV und HU entstanden.
Die regelmäßige Prüfung von Pkw auf technische Mängel wurde 1951 für alle
Die technische Untersuchung der Pkws erfolgt nach festgelegten Kriterien. Ziel ist es festzustellen, ob das geprüfte Fahrzeug verkehrstauglich ist. Die Checkliste des TÜVs umfasst neben allgemeinen Prüfpunkten wie die Übereinstimmung von Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN-Nummer) am Auto mit den Papieren auch die Prüfung von Scheiben und Spiegeln auf Unversehrtheit, Funktionsfähigkeit der Beleuchtung sowie elektrischen Ausrüstung, Lenkung und Bremsen, Reifen sowie Räder und des Antriebs, Fahrgestells sowie Aufbaus und zu guter Letzt des Abgas- und Geräuschverhaltens. Daneben werden außerdem verschiedene passive Sicherheitssysteme, wie bspw. Sicherheitsgurte und Airbags, auf ihren Zustand überprüft.
Der Gesetzgeber räumt Ihnen einen Überziehungszeitraum von 2 Monaten für Ihre HU ein. Sollten Sie es länger als 2 Monate versäumen, den TÜV für Ihr Fahrzeug zu erneuern, dann werden Bußgelder fällig und bringt Ihnen ab dem 8. Monat zusätzlich einen Punkt in Flensburg ein.
Verschiedene technische Prüforganisationen sind berechtigt, den TÜV für Autos und andere Fahrzeuge durchzuführen. Es sind der TÜV selbst, die DEKRA, der KÜS (Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger) sowie die GTÜ (Gesellschaft für Technische Überwachung).
Neben Ihrem Fahrzeug müssen Sie zur Hauptuntersuchung den Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I mitbringen. Dient Ihr Termin der Nachuntersuchung, muss zusätzlich zu den genannten Unterlagen der Untersuchungsbericht mit den Mängelhinweisen mitgebracht werden.
Im Rahmen der Hauptuntersuchung wird Ihr Fahrzeug auf technische Mängel geprüft. Die möglichen Mängel werden dabei kategorisiert und je nach Einstufung müssen Sie innerhalb eines Monats den Mangel beheben und das Auto erneut prüfen lassen (erhebliche bzw. gefährliche Mängel). Obwohl Sie bis zur Nachprüfung bis zu einem Monat Zeit haben, gilt für die Mängelbeseitigung umgehender Handlungsbedarf, d. h. Sie sollten Ihr Auto direkt vom Prüfplatz zur Werkstatt fahren.
Stufen die Prüfer das Fahrzeug als nicht verkehrssicher ein, wird die evtl. noch gültige Prüfplakette entfernt und das Fahrzeug darf nicht mehr bewegt werden. Ein Abschleppdienst ist dann nötig, um es von der Prüfstelle entweder in die Werkstatt oder zum Schrottplatz zu bringen.
Ist Ihr Fahrzeug jedoch in einem einwandfreien Zustand oder weist es nur geringe Mängel auf, so erhalten Sie eine neue TÜV-Plakette sowie einen Stempel mit Unterschrift des Prüfers im Fahrzeugschein. Einen ausführlichen Prüfbericht erhalten Sie sowohl bei bestandener als auch bei nicht bestandener TÜV-Prüfung. In der Regel ist die Prüfung nach 30 Minuten abgeschlossen.
Für die AU wird zunächst in einer Sichtprüfung geschaut, ob Luftfilter, Einspritzanlage und Auspuff optisch erkennbare Mängel aufweisen. Danach werden mit einer Sonde die Schadstoffwerte gemessen, welche durch die Abgase aus der Verbrennung des Treibstoffs entstehen. Diese Messung erfolgt bei unterschiedlichen Motortemperaturen und Drehzahlen. Liegen die gemessenen Grenzwerte innerhalb der gesetzlich zulässigen Werte, gilt die Abgasuntersuchung als bestanden.
Dabei gilt: Mit einer großen Inspektion können Sie sich am besten für eine Hauptuntersuchung vorbereiten.
Die Kosten für die Hauptuntersuchung inkl. Abgasuntersuchung für einen Pkw bis zu 3,6 Tonnen liegen etwa bei 150 €. Regelmäßige Inspektionen, zu welcher auch die große Inspektion zählt, sollen Schäden an Verschleißteilen des Autos aufdecken. Sie werden auch von den Automarken selbst in regelmäßigen Intervallen empfohlen. Die Einhaltung der Untersuchungsintervalle sind zum Teil Bedingung für Garantieleistungen der Hersteller.
Für Tuningteile gilt grundsätzlich, dass Sie ein ABE-Prüfzeichen haben sollten. Wollen Sie Bauteile ohne ABE-Prüfzeichen wie zum Beispiel Sonderanfertigungen verbauen, müssen diese Teile vor dem Einbau im Rahmen eines Teilgutachtens geprüft werden.
Nachdem bauliche Änderungen am Auto vorgenommen wurden, muss das Fahrzeug einer TÜV-Prüfung unterzogen werden. Ist der Umbau beanstandungsfrei, werden die Maßnahmen den Fahrzeugpapieren dokumentiert. Zum Prüfungstermin müssen Sie alle Unterlagen mitbringen, welche Sie zu den einzelnen Bauteilen erhalten haben.