Ihr Fahrzeug hat seine besten Tage hinter sich und Sie haben ein neues Automodell im Blick? Prima, aber vergessen Sie nicht, Ihr altes Auto bei der Zulassungsstelle abzumelden. Sonst haften Sie als Fahrzeughalter weiter und Schäden wirken sich in dieser Zeit möglicherweise negativ auf Ihre Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) aus. Außerdem zahlen Sie so lange die Kfz-Steuer und Versicherungsbeiträge, bis ein neuer Halter das Auto auf seinen Namen ummeldet.
Diese Dokumente sind für die Abmeldung Ihres Fahrzeugs notwendig:
- Gültiges Ausweisdokument, z.B. Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Das Autokennzeichen für die Entstempelung
Gut zu wissen: Im Gegensatz zur Anmeldung kann die Abmeldung eines Autos bei jeder beliebigen Zulassungsstelle in Deutschland oder online über i-Kfz erfolgen. Vorausgesetzt, Ihr Auto wurde nach dem 1. Januar 2015 zugelassen.