Kfz-Halterwechsel: Alles, was Sie wissen müssen

Sie haben ein neues Auto entdeckt und planen, es zu kaufen? Dann steht ein Kfz-Halterwechsel bei der Zulassungsstelle an. Was Sie darüber wissen sollten, erfahren Sie in unserem Artikel. So können Sie Ihren Kfz-Halterwechsel bestens planen.

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Muss ich beim Halterwechsel meine Autoversicherung informieren? Viele Fragen zum Wechsel des Fahrzeughalters beantworten wir in unserem Artikel.

Was ist ein Kfz-Halterwechsel?

Bei einer Neuzulassung oder einem Halterwechsel wird ein Auto wieder oder erstmals zugelassen. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn Sie einen Neu- oder Gebrauchtwagen kaufen und diesen auf Ihren Namen an- oder ummelden möchten. Oder wenn Sie ein Fahrzeug erben bzw. geschenkt bekommen, das bisher auf eine andere Person zugelassen war. In diesem Fall wechselt der Halter und Sie brauchen eine neue und passende Autoversicherung.

So funktioniert der Kfz-Halterwechsel

Halterwechsel müssen immer bei der zuständigen Zulassungsbehörde erfolgen, damit Sie dort Ihren Kfz-Versicherungsschutz auf der Zulassungsstelle nachweisen können. Erst dadurch kann das Kfz-Kennzeichen amtlich ausgegeben werden bzw. ist dann vollends gültig. Auf der Website des Bundesverkehrsamts finden Sie über eine praktische Suchfunktion die für Sie zuständige Zulassungsstelle, bei der Sie den Kfz-Halterwechsel melden können.

Voraussetzungen für den Kfz-Halterwechsel

Weiterhin sind zwei Voraussetzungen notwendig, um grünes Licht von der Behörde zu erhalten:

  • Alle Gebühren aus vorherigen Zulassungsvorgängen müssen bezahlt sein. Schulden Sie der Zulassungsbehörde noch einen Betrag von über 30 €, wird Ihr Auto nicht zugelassen. Ist der offene Betrag niedriger, liegt die Zulassung im Ermessen der Behörde.
  • Achten Sie darauf, dass Ihre Kfz-Steuer beim Finanzamt vollständig eingegangen ist und Sie dort keine Schulden von 5 € oder mehr haben. Auch Zinsen, Säumniszuschläge und Verspätungsgebühren werden mit einberechnet.

Erforderliche Unterlagen für den Kfz-Halterwechsel

Für einen Kfz-Halterwechsel benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (der frühere Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (der frühere Fahrzeugbrief)
  • Bestätigung der letzte Hauptuntersuchung (HU), früher TÜV genannt
  • Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat) für die Kfz-Steuer
  • Als Nachweis für eine Autoversicherung: eine gültige eVB-Nummer
  • Ihr altes Autokennzeichen, wenn Sie ein neues wünschen

Weitere Informationen über alle benötigten Dokumente für einen Halterwechsel finden Sie in unserer praktischen Checkliste fürs neue Auto. Bitte beachten Sie: Die Umschreibung auf Ihren Namen sollte schnellstmöglich bei der Zulassungsstelle erfolgen, sonst droht Ihnen als Fahrzeughalter ein Bußgeld. Noch ein Tipp: Fragen Sie vorher bei Ihrer Zulassungsstelle nach, welche Dokumente Sie mitbringen sollen. Denn von Region zu Region gibt es Unterschiede.

Sie besitzen nicht alle Unterlagen für den Kfz-Halterwechsel?

Was tun bei fehlenden oder verlorenen Unterlagen? Wenn Sie nicht alle erforderlichen Dokumente für den Kfz-Halterwechsel zur Hand haben, sollten Sie die folgenden Schritte unternehmen:

  • Kontakt mit der zuständigen Zulassungsbehörde aufnehmen: Erkundigen Sie sich, welche Dokumente benötigt werden und ob es die Möglichkeit gibt, diese eventuell nachzureichen.
  • Fehlende Unterlagen beschaffen: Beantragen Sie einen vorläufigen Personalausweis oder neue Fahrzeugpapiere oder lassen Sie sich die HU-Bescheinigung als Zweitschrift zusenden.
  • Termin verschieben: Ist es nicht möglich, die Unterlagen kurzfristig zu beschaffen? Dann vereinbaren Sie bei der Zulassungsstelle einen neuen Termin für den Kfz-Halterwechsel.

Kfz-Halterwechsel vor Ort oder online durchführen

Ein Halterwechsel wird von der Zulassungsbehörde an Ihrem Wohnort durchgeführt. Alternativ können Sie ihn auch online erledigen – und zwar über i-Kfz, der internetbasierten Fahrzeugzulassung. Das ist allerdings nur dann möglich, wenn die für Sie zuständige Zulassungsstelle diesen Service anbietet. Das erfahren Sie durch einen Anruf bei Ihrer Zulassungsbehörde oder über deren Website.
Als Voraussetzungen für einen Kfz-Halterwechsel über i-Kfz benötigen Sie – neben den oben genannten Unterlagen – zusätzlich:

  • Einen stabilen Internetzugang
  • Einen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID)
  • Ein Smartphone mit der „AusweisApp 2“ oder ein Kartenlesegerät

Was kostet ein Halterwechsel?

Wenn ein Gebrauchtwagen den Halter wechseln soll, muss das Auto bei der zuständigen Zulassungsstelle umgemeldet werden. Die Kosten für diesen Kfz-Halterwechsel – der mit einem neuen Personalausweis ggf. mit i-KFZ online erfolgen kann – betragen um die 30 €, abhängig von der jeweiligen Kfz-Zulassungsstelle. Wer das alte Kennzeichen behält, kann beim Autofahren Geld sparen. Gut zu wissen: In besonderen Fällen können auf der Zulassungsstelle zusätzliche Gebühren anfallen, zum Beispiel für ein Wunsch-, zweites Kennzeichen oder die Umweltplakette.

Kfz-Halterwechsel innerhalb der Familie

Wenn Eltern ein neues Auto kaufen und das alte ihrem Kind schenken möchten oder wenn ein Fahrzeug auf den (Ehe-)Partner umgeschrieben werden soll, handelt es sich um einen Kfz-Halterwechsel innerhalb der Familie. Dieser erfolgt in der Regel unkomplizierter als der Verkauf des Autos an Dritte, da es oft keinen Kaufvertrag gibt. Auch ein neues Kennzeichen ist nicht mehr zwangsläufig nötig, falls das Auto noch nicht abgemeldet war. Doch auch in diesen Fällen ist ein Gang zur Zulassungsstelle für einen offiziellen Kfz-Halterwechsel erforderlich.

Kfz-Halterwechsel bei Erbschaft

Wer ein Auto erbt, hat einen Halterwechsel bei der Zulassungsstelle zu beantragen. Auch die Kfz-Versicherung kann nicht einfach übernommen werden, sondern wird an den neuen Fahrzeughalter – mit Berücksichtigung u. a. des Wohnorts, Alters und der SF-Klasse – angepasst. Ein Halterwechsel innerhalb der Familie lässt auch die Kosten der Autoversicherung in der Regel nicht weiterwachsen, falls der neue Halter an der gleichen Adresse wohnt und das Auto bereits gefahren ist.
Bitte beachten Sie: Der Versicherungswechsel kann nicht per direkt erfolgen. Anders als bei einem normalen Halterwechsel kann der Erbe die bestehende Kfz-Versicherung nicht sofort außerordentlich kündigen, sondern bleibt bis zum Ende der Vertragslaufzeit an die Versicherung des Verstorbenen gebunden.

Besondere Fälle beim Kfz-Halterwechsel

Halterwechsel bei Leasing- oder finanzierten Fahrzeugen

Wird ein Auto über Kredit oder Leasing finanziert, ist beim Kfz-Halterwechsel das Folgende zu beachten: Die Zulassungsbescheinigung Teil II befindet sich in diesem Fall nicht bei Ihren Kfz-Unterlagen, sondern bei der finanzierenden Bank oder beim Leasinggeber. Sie sollten also mit dem jeweiligen Ansprechpartner Kontakt aufnehmen, damit er das Dokument direkt an die Zulassungsstelle an Ihrem Wohnort sendet. Da dies etwas länger dauern kann, sollten Sie das rechtzeitig in Angriff nehmen. Sobald der Kfz-Halterwechsel bearbeitet wurde, wird die Zulassungsbescheinigung Teil II an die Bank oder den Leasinggeber zurückgeschickt.

Halterwechsel bei stillgelegten Fahrzeugen

Wer sein Auto eine Zeitlang nicht fährt, kann es stilllegen lassen und auf diese Weise Kfz-Steuer und die Versicherung fürs Auto sparen. Wechselt der Besitzer eines stillgelegten Autos, ist der Gang zur Zulassungsbehörde notwendig. Diese entscheidet, welche Unterlagen für die Wiederzulassung mit Kfz-Halterwechsel benötigt werden. Erkundigen Sie sich also am besten bei der für Sie zuständigen Zulassungsstelle.

Halterwechsel und Ummeldung nach einem Umzug

Endlich eine neue Wohnung gefunden und mit Sack und Pack umgezogen … Doch Vorsicht: Nicht das Ummelden Ihres Autos vergessen, auch wenn Sie im gleichen Zulassungsbezirk geblieben sind! Denn die Fahrzeugummeldung nach einem Umzug ist gesetzlich vorgeschrieben - unabhängig davon, ob Sie den Zulassungsbezirk gewechselt haben. Bleiben Sie nach dem Umzug im gleichen Zulassungsbezirk (beispielsweise in derselben Stadt) wohnen, können Sie Ihr bisheriges Autokennzeichen behalten.

Kfz-Halterwechsel und Kfz-Versicherung: Das sollten Sie beachten

Was passiert mit der Kfz-Versicherung bei einem Halterwechsel?

Mit dem Kauf eines Gebrauchtwagens geht die bestehende Kfz-Versicherung des bisherigen Fahrzeughalters zunächst auf Sie über, damit keine Versicherungslücke entsteht. Sie als Käufer des entsprechenden Autos haben dann ein Sonderkündigungsrecht und können problemlos auf eine gute und günstige Autoversicherung umsteigen.

Neue Kfz-Versicherung bei Halterwechsel: Ist das notwendig?

Da die Kfz-Versicherung des vorherigen Autohalters sowieso an Ihre Gegebenheiten (wie Adresse und Alter) angepasst werden muss, können Sie sich schon vor dem Kfz-Halterwechsel in Ruhe nach einer guten und günstigen Kfz-Versicherung umsehen. Vergleichen Sie Autoversicherungen verschiedener Anbieter und achten Sie neben dem Beitrag vor allem auf die Leistungen. Falls Sie sich für eine neue Versicherung entscheiden, bekommen Sie von Ihrem neuen Versicherer direkt eine eVB-Nummer zugemailt, mit der Sie Ihr Fahrzeug bei der Zulassungsstelle oder über i-Kfz anmelden können. Damit endet der alte Versicherungsvertrag des Fahrzeugvorbesitzers automatisch.

Halterwechsel ohne Versicherungswechsel: Vor- und Nachteile

Ein Halterwechsel ohne Wechsel der Kfz-Versicherung bietet sowohl Vor- als auch Nachteile. Zu den Vorteilen gehören die schon oben erwähnte Vermeidung einer Versicherungslücke. Außerdem bedeutet die Übernahme der Kfz-Versicherung des Vorbesitzers eine Zeitersparnis. Der neue Halter muss sich nicht sofort um eine neue Versicherung kümmern, da der bestehende Vertrag weitergeführt werden kann. Zu den Nachteilen zählen eventuell höhere Kosten bei der Beibehaltung des alten Versicherungsvertrags, da der Abschluss einer neuen Versicherung günstiger sein könnte.

Wann ist ein Wechsel der Versicherung sinnvoll?

Haben Sie sich schon einmal die attraktiven Versicherungsbedingungen und die günstigen Beiträge von InShared angesehen? Da könnte sich ein Versicherungswechsel zum nächstmöglichen Zeitpunkt durchaus lohnen!

Kfz-Halterwechsel mit Vollmacht

Es gibt immer wieder Situationen im Leben, in denen man wichtige Behördengänge nicht selbst erledigen kann, z. B. weil man gerade krank ist. In solchen Fällen kann man eine andere Person zur Zulassungsstelle schicken und dort den Kfz-Halterwechsel durchführen lassen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für den Kfz-Halterwechsel ist– neben den oben genannten Unterlagen wie Zulassungsbescheinigungen und Bestätigung der letzten Hauptuntersuchung (HU) – eine schriftliche Vollmacht notwendig. Zusätzlich muss die bevollmächtigte Person ihren eigenen Personalausweis sowie eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses mit aktueller Meldebescheinigung des zukünftigen Fahrzeughalters mitbringen.

Worauf muss man bei einem Kfz-Halterwechsel mit Vollmacht achten?

Die schriftlich ausgestellte Vollmacht für die Zulassungsstelle muss die folgenden Angaben enthalten:

  • Name und Adresse des zukünftigen Fahrzeughalters sowie des Bevollmächtigten
  • Erklärung, dass der Vollmachtgeber die bevollmächtigte Person dazu ermächtigt, den Halterwechsel im Namen des Fahrzeughalters bei der Zulassungsstelle durchzuführen
  • Details zum Auto wie Kfz-Kennzeichen, HSN, TSN und FIN (also Herstellerschlüsselnummer, Typenschlüsselnummer und Fahrzeug-Identifizierungsnummer),
  • Einverständniserklärung, dass der Bevollmächtigte über Rückstände bei der Kfz-Steuer (Hauptzollamt) oder offene Gebühren (Landratsamt/Stadtverwaltung) aufgeklärt werden darf
  • Datum der Vollmacht
  • Unterschrift des zukünftigen Fahrzeughalters

Tipp: Auf der Website der Stadt Münster können Sie ganz unkompliziert eine Vorlage für eine Vollmacht herunterladen.

Häufige Fragen zum Kfz-Halterwechsel

Kann ich das Kennzeichen behalten?

Sie können das Autokennzeichen behalten, solange das Kfz noch nicht abgemeldet war. Dadurch sparen Sie auch Geld. Bitte beachten Sie: Sie müssen sich trotzdem bei der Zulassungsstelle oder online mit iKfz, als neuer Kfz-Halter eintragen lassen.

Benötige ich eine neue Umweltplakette?

Sofern Sie beim Kfz-Halterwechsel ein neues Autokennzeichen beantragen, brauchen Sie auch eine neue Umweltplakette. Denn: Die auf der Plakette vermerkte Kombination aus Buchstaben und Zahlen ist immer auf das jeweilige Kfz-Kennzeichen abgestimmt. Die neue Umweltplakette bekommen Sie u.a. bei der für Sie zuständigen Zulassungsstelle.

Fristen und Bußgelder: was gilt beim Halterwechsel?

Sie sollten den Halterwechsel so schnell wie möglich bei der Zulassungsbehörde melden, auf jeden Fall innerhalb einer Woche. Lassen Sie sich damit länger Zeit, droht ein Bußgeld.

Ist es möglich, bei einem Halterwechsel die Versicherung zu behalten?

In manchen Fällen schon, beispielsweise wenn der Versicherungsnehmer nicht mit dem Halter identisch ist. Ein Beispiel: Sie schenken eines Ihrer beiden Autos Ihrem Partner. Ihr Partner wird dann der neue Fahrzeughalter. Die Versicherung für das Auto kann dennoch weiterhin auf Ihren Namen laufen. Denn wenn Sie längere Zeit unfallfrei gefahren sind, haben Sie eine bessere Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) und einen höheren Schadenfreiheitsrabatt (SFR). Doch nicht vergessen: Den Halterwechsel müssen Sie Ihrer Versicherung melden, was ggf. auch mit Beitragsanpassungen verbunden sein kann.