Kfz-Versicherung wechseln – So funktioniert's
Der Wechsel einer Autoversicherung ist nicht kompliziert. Allerdings gibt es ein paar Dinge zu berücksichtigen, damit der Kfz-Versicherungswechsel zu InShared ein Kinderspiel wird!

Der Wechsel einer Autoversicherung ist nicht kompliziert. Allerdings gibt es ein paar Dinge zu berücksichtigen, damit der Kfz-Versicherungswechsel zu InShared ein Kinderspiel wird!
Was genau ist ein Kfz-Versicherungswechsel? Ganz einfach: Wenn
Es gibt genug Gründe, den Wechsel zu wagen. Vielleicht suchen Sie die bestmögliche Versicherung für Ihre Automarke. Oder Sie sind mit Ihrer derzeitigen Autoversicherung einfach nicht mehr zufrieden. Dann sollten Sie sich nach einer guten und günstigen Autoversicherung umsehen. Denn mit dem Wissen, dass Ihr Auto bestmöglich versichert ist, fährt es sich natürlich viel angenehmer.
Meist ist es die Kombination aus einem günstigen Beitrag und guten Versicherungsleistungen, die ausschlaggebend für einen Versicherungswechsel ist. Schließlich möchte sich jeder das beste Preis-Leistungsverhältnis sichern. Schauen Sie selbst, ob Sie mit einer InShared-Autoversicherung besser fahren würden. Doch beachten Sie die Kündigungsfrist bei Ihrem aktuellen Anbieter, bevor Sie wegen der Kosten Ihrer Autoversicherung wechseln.
Sie möchten ein neues Auto kaufen? Das ist ein guter Anlass, auch die Kfz-Versicherung zu wechseln. Da die Versicherung auf das Fahrzeug bezogen ist, endet der bestehende Vertrag in der Regel mit der Abmeldung des alten Autos. Beim Kauf eines Neu- oder Gebrauchtwagens können Sie eine neue Versicherung abschließen, die auf Ihre aktuellen Bedürfnisse und das neue Auto zugeschnitten ist. So werden Sie beispielsweise bei einem teuren Neuwagen eine passende Vollkaskoversicherung vorziehen. Doch nicht vergessen: Für die Anmeldung des neuen Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle brauchen Sie eine elektronische Versicherungsbestätigungsnummer. Bei InShared erhalten Sie diese eVB-Nummer sofort nach Versicherungsabschluss per E-Mail.
Ein Umzug kann bedeuten, dass sich die Beitragshöhe Ihrer Kfz-Versicherung ändert. Der Grund: Die Regionalklasse richtet sich nach dem Wohnort und wirkt sich auf die Höhe des Versicherungsbeitrags aus. Es ist möglich, dass Sie in eine Region mit einer günstigeren oder einer höheren Einstufung ziehen. Leider ist ein Wohnortwechsel kein Grund für eine vorzeitige Kündigung Ihrer Kfz-Versicherung. Schließen Sie bei InShared jedoch eine Versicherung ab, ist Ihre Autoversicherung täglich kündbar.
In jedem Fall müssen Sie Ihre aktuelle Versicherung über den Umzug und die Adressänderung informieren. Das ist notwendig, um den Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten.
Anders ist die Situation, wenn Ihre Versicherung den Beitrag erhöht. Dann dürfen Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und Ihre Autoversicherung vor Ende der Laufzeit kündigen. Und zwar mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen, nachdem Ihre Versicherung Sie über die Beitragserhöhung informiert hat. Sehen Sie sich in einem solchen Fall doch mal die gute und günstige Kfz-Versicherung von InShared an.
Ein Versicherungswechsel kann sinnvoll sein, wenn sich die Fahreranzahl eines Fahrzeugs ändert. Soll beispielsweise ein weiteres Familienmitglied regelmäßig das Auto nutzen, kann dies Auswirkungen auf den Versicherungsbeitrag haben. Ein Beispiel: Ihr Sohn möchte mit Ihrem Auto zu seiner Ausbildungsstätte fahren. Da er aber noch Fahranfänger ist, wird sich der Versicherungsbeitrag vermutlich erhöhen. In solchen Fällen lohnt es sich, die Konditionen zu überprüfen und eventuell zu einer günstigen Kfz-Versicherung zu wechseln. Bitte beachten Sie jedoch die Kündigungsfrist Ihrer aktuellen Versicherung.
Bei einem Halterwechsel endet die bestehende Versicherung des Vorbesitzers, wenn der neue Halter eine eigene Kfz-Versicherung abgeschlossen hat. So entsteht keine Versicherungslücke. Die neue Kfz-Versicherung richtet sich nach der persönlichen Situation des neuen Halters: Bei der Berechnung des Versicherungsbeitrags werden beispielsweise Alter, Adresse und Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) berücksichtigt. Auch hier lohnt sich ein Vergleich der Autoversicherung.
Sie möchten von Ihrer aktuellen zu einer guten und günstigen Kfz-Versicherung wechseln? Bei den meisten Versicherungen ist dies einen Monat vor Ende des Versicherungsjahres möglich. Oft endet das Versicherungsjahr zum Ende des Kalenderjahrs, was bedeutet, dass Sie bis spätestens zum ordentlich 30. November kündigen müssen (bei InShared gibt es übrigens eine tägliche Kündigungsfrist!). In jedem Fall sollten Sie sich über die Laufzeit Ihrer Autoversicherung informieren und nicht unbedingt bis zum letztmöglichen Zeitpunkt warten, um auf der sicheren Seite zu sein.
Nach einem Schadensfall, einem Totalschaden oder einem Kfz-Halterwechsel können Sie von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und die Versicherung kündigen. Auch bei einer allgemeinen Beitragserhöhung oder bei geänderten Versicherungsbedingungen dürfen Sie während der Laufzeit zu einer anderen Autoversicherung wechseln. Der Versicherer muss Sie mindestens einen Monat im Voraus darüber informieren. Innerhalb von 4 Wochen müssen Sie dann Ihre Kündigung einreichen.
Möchten Sie zu uns wechseln und eine InShared-Versicherung abschließen? Gute Entscheidung! Der Wechsel der Autoversicherung ist bei InShared kinderleicht. Und so funktioniert es:
Erst einmal sollten Sie in Ihren Versicherungsunterlagen nachsehen oder sich bei Ihrem derzeitigen Versicherer informieren, wann Ihr Vertrag endet und welche Kündigungsfrist Sie haben. Die meisten Autofahrer haben einen Jahresvertrag, der vom 1. Januar bis zum 31. Dezember läuft. Ein solcher Jahresvertrag hat eine reguläre Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende des Versicherungsjahres. Das bedeutet: Sie müssen bis spätestens zum 30. November Ihre Kündigung einreichen, wenn Sie zum neuen Jahr zu einer anderen Versicherung wechseln möchten. Verpassen Sie diese Frist, bleibt der Vertrag in der Regel ein weiteres Jahr bestehen.
Sie wissen bereits, wann Ihre derzeitige Versicherung endet? Dann geben Sie am besten gleich das gewünschte Anfangsdatum für Ihre neue Autoversicherung ein. Das kann der heutige Tag oder ein Datum in der Zukunft sein. Gut zu wissen: Bei InShared können Sie auch Ihr E-Auto versichern lassen.
Schließen Sie zunächst eine Autoversicherung über unsere Website ab. So wissen Sie sicher, dass die Autoversicherung akzeptiert wurde und Sie später nicht aus Versehen unversichert unterwegs sind. Das könnte nämlich ein hohes Bußgeld nach sich ziehen.
Für einen Kfz-Versicherungswechsel zu InShared benötigen Sie Ihren persönlichen Daten (Adresse, Geburtsdatum, Bankverbindung etc.) und den Informationen zu Ihrem Auto (Ihr aktuelles Autokennzeichen und die HSN, TSN & FIN – zu finden auf Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I, also dem früheren Fahrzeugschein) Daneben sind vor allem Angaben wichtig, die mit Ihrem bisherigen Versicherungsvertrag verknüpft sind, z.B. die Versicherungsnummer, Ihre SF-Klassen und zuletzt gemeldete Schäden am Auto.
Beim Wechsel der Autoversicherung bleibt Ihre Schadenfreiheitsklasse dieselbe (Sie finden Ihre SF-Klasse auf Ihrem Versicherungsschein). Teilen Sie uns dazu mit, bei welchem Anbieter Sie bisher versichert waren und welche Versicherungsnummer Sie hatten (diese steht bspw. auf der letzten Beitragsrechnung). Wir nehmen daraufhin mit Ihrem bisherigen Anbieter Kontakt auf, um die Schadenfreiheitsklasse bestätigen zu lassen. Sondereinstufungen – bspw. die einer Zweitwagenversicherung – können wir leider nicht übernehmen.
Bei einem regulären Versicherungswechsel ist keine Abmeldung des Autos bei der Zulassungsstelle notwendig. Möchten Sie allerdings Ihre bisherige Autoversicherung kündigen, ohne eine neue abzuschließen? Dann sollten Sie auch Ihr Auto abmelden.
Wird ein Auto über Kredit oder Leasing finanziert, ist beim Kfz-Halterwechsel das Folgende zu beachten: Die Zulassungsbescheinigung Teil II befindet sich in diesem Fall nicht bei Ihren Kfz-Unterlagen, sondern bei der finanzierenden Bank oder beim Leasinggeber. Sie sollten also mit dem jeweiligen Ansprechpartner Kontakt aufnehmen, damit er das Dokument direkt an die Zulassungsstelle an Ihrem Wohnort sendet. Da dies etwas länger dauern kann, sollten Sie das rechtzeitig in Angriff nehmen. Sobald der Kfz-Halterwechsel bearbeitet wurde, wird die Zulassungsbescheinigung Teil II an die Bank oder den Leasinggeber zurückgeschickt.
Wer sein Auto eine Zeitlang nicht fährt, kann es stilllegen lassen und auf diese Weise Kfz-Steuer und die Versicherung fürs Auto sparen. Wechselt der Besitzer eines stillgelegten Autos, ist der Gang zur Zulassungsbehörde notwendig. Diese entscheidet, welche Unterlagen für die Wiederzulassung mit Kfz-Halterwechsel benötigt werden. Erkundigen Sie sich also am besten bei der für Sie zuständigen Zulassungsstelle.
Endlich eine neue Wohnung gefunden und mit Sack und Pack umgezogen … Doch Vorsicht: Nicht das Ummelden Ihres Autos vergessen, auch wenn Sie im gleichen Zulassungsbezirk geblieben sind! Denn die Fahrzeugummeldung nach einem Umzug ist gesetzlich vorgeschrieben - unabhängig davon, ob Sie den Zulassungsbezirk gewechselt haben. Bleiben Sie nach dem Umzug im gleichen Zulassungsbezirk (beispielsweise in derselben Stadt) wohnen, können Sie Ihr bisheriges Autokennzeichen behalten.
Ihr Auto ist bereits zugelassen und ein gültiges Nummernschild angebracht? Dann kommt für Sie ein Versicherungswechsel infrage. Bei keiner anderen Versicherung wird so oft gewechselt wie bei der Autoversicherung. Meist sind es die Unterschiede in Preis, Leistung und Service, die zu einem Versicherungswechsel bewegen. Wenn dann noch Zusatzleistungen wie beispielsweise der JahresAbschluss hinzukommen, fällt die Entscheidung für einen neuen Anbieter wie InShared oftmals leichter.
Wenn Sie also die bestehende Versicherung für Ihr Auto kündigen und bei einem anderen Anbieter eine neue für dasselbe Auto abschließen, handelt es sich um einen Versicherungswechsel.
In der Regel nimmt der Versicherungsnehmer die Kündigung in Deutschland selbst vor. Dazu ist das Kündigungsschreiben bei der bestehenden Autoversicherung fristgerecht einzureichen. Vor dem Ablauf des alten Kfz-Versicherungsvertrags sollte bereits eine neue Versicherung abgeschlossen sein, damit das Fahrzeug durchgängig versichert ist und Sie ein Bußgeld bzw. die behördliche Außerbetriebssetzung vermeiden.
Sie selbst brauchen den Wechsel der Kfz-Versicherung nicht bei der Zulassungsbehörde zu melden. Das übernimmt Ihr aktueller Versicherer: Er informiert die Zulassungsstelle über den Kfz-Versicherungswechsel.
Auch für Fahranfänger und Senioren kann sich ein Versicherungswechsel lohnen. Obwohl bei beiden Gruppen von einem erhöhten Unfallrisiko ausgegangen wird, lohnt sich der Versicherungsvergleich. Denn der Zuschlag für Fahranfänger und Senioren ist von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich.