Autokauf in Deutschland – Wichtige Infos auf einen Blick
Erfahren Sie, welche Schritte Sie beim Autokauf beachten müssen, welche Unterlagen notwendig sind und was Sie bei einer Probefahrt beachten sollten. Egal, ob Neuwagen oder Gebrauchtwagen als Jahreswagen direkt vom Hersteller oder aus privater Hand: Mit dem Kaufvertrag gehen Sie die Verpflichtung ein, den Wagen abzunehmen, zu bezahlen und mind. eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Kfz-Steuer und laufende Kosten – Was kommt auf Sie zu?
Mit der Zahlung des Kaufpreises oder der Leasingrate eines Fahrzeugs hat man es zunächst einmal nur vor der Tür stehen. Um es nutzen zu können und zu dürfen, fallen sogenannte Betriebskosten an. Das sind Kosten für Sprit bzw. Strom, Werkstattkosten und Kosten für die Autopflege. Neben diesen variablen Ausgaben stehen die fixen Kosten für die Kfz-Versicherung und die Kfz-Steuer sowie Gebühren für einen Stellplatz an.
Und zu guter Letzt die indirekten Kosten, welche durch die Nutzung des Fahrzeugs entstehen. Hierzu zählen: Parkgebühren in Städten, Kosten für Knöllchen, zu schnelles Fahren und andere Delikte gegen die allgemeinen Verkehrsregeln. Der Preis für die Zeit, die wir in Staus und auf der Suche nach Parkplätzen verbringen nicht mitgerechnet.
Tipps für den Gebrauchtwagenkauf
Wenn Sie einen Gebrauchtwagen von Privatpersonen abkaufen, sollten Sie bei Ihrer Probefahrt besonders aufmerksam sein und evtl. einen Zwischenstopp beim TÜV zur Hauptuntersuchung einlegen oder einen sachkundigen Kaufbegleiter um Hilfe beim Autokauf bitten. So können Sie bestmöglich Sachmängel ausschließen.
Wählen Sie den Besichtigungstermin mit Bedacht. Sie sollten sich ausreichend Zeit nehmen und einen Termin bei Tageslicht vereinbaren, denn nur so können Sie besonders auf offensichtliche Mängel wie, stark abgenutzte Reifen, ungewöhnliche Motorengeräusche oder Lack- und Metallschäden erkennen. Fertigen Sie sich eine Checkliste an, sodass Sie bei der Besichtigung an alles Wichtige denken.
In Sachen Gewährleistung und Garantie spielt es eine entscheidende Rolle, ob Sie Ihren Wagen von einer Privatperson oder einem Händler kaufen. Während Händler Sachmängel nachbessern müssen, bleibt Ihnen bei Privatpersonen im schlimmsten Fall nur eine Rückabwicklung des Autokaufs.
Wenn der Verkäufer offen über einen vergangenen Autounfall, Pannen oder Schäden spricht, bitten Sie in der Preisverhandlung um Einsicht der Unfallfotos, des Gutachterberichtes der Versicherung sowie um die Werkstattrechnung. Beim Vergleich von Gutachten und Werkstattrechnung können Sie feststellen, ob alle notwendigen Reparaturen von einem Fachmann ausgeführt wurden oder nicht. Auch ob alle Mängel restlos behoben wurden, können Sie erkennen.
Sollten Sie sich für das Fahrzeug entscheiden, sollten Sie darauf bestehen, dass Ihnen vorgenannte Dokumente als Kopie übergeben werden, denn so haben Sie bei einem eventuellen Weiterverkauf alle erforderlichen Nachweise beisammen.
Wichtige Begriffe im Zusammenhang mit dem Gebrauchtwagenkauf
Wenn Sie Ihren neuen Gebrauchten bei einem Händler kaufen, sollten Sie sich in Bezug auf auszuhändigende Unterlagen und wichtige Details zurücklehnen und sich auf die Expertise des Händlers verlassen können. Beim Kauf aus privater Hand sollten Sie die folgenden Begriffe auf eine Checkliste setzen.
EVB – Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
Diese siebenstellige Nummer ist der Nachweis über eine laufende Kfz-Haftpflichtversicherung für das Auto. Die eVB-Nummer muss bei der Autoanmeldung auf der Zulassungsstelle vorgelegt werden. Sie beweist, dass mindestens Schäden Dritter bei einem Unfall über die Autoversicherung abgedeckt sind.
Einigen Sie sich am besten vor Beginn der Probefahrt mit dem Verkäufer des Autos darüber, wie bei einem von Ihnen verschuldeten Unfall mit Höherstufungen und Schäden am Fahrzeug zu verfahren ist.
Sachmangel
Bei einem Sachmangel handelt es sich um einen Schaden am Fahrzeug, der zum Zeitpunkt der Anschaffung bereits vorhanden und dem Vorbesitzer bekannt war. Sie als Käufer wurden jedoch nicht über den Schaden informiert. Ein Sachmangel berechtigt Sie nach dem Fahrzeugkauf den Preis nachträglich zu senken oder gar eine Rückabwicklung des Kaufvertrages zu verlangen.
Kurzzeitkennzeichen
Ist mit dem Vorbesitzer vereinbart, dass dieser vor der Fahrzeugübergabe das Auto bei der Zulassungsstelle abmeldet, sind Sie als Käufer verpflichtet, ein Kurzzeitkennzeichen zur Zulassung der Überführung ausstellen zu lassen.
Dokumente zum gebrauchten Fahrzeug
Neben Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und II (Fahrzeugbrief) sollten Sie die Übergabe
- des letzten Prüfberichtes der Hauptuntersuchung
- der Bedienungsanleitung
- der elektronischen Versicherungsnummer (falls das Fahrzeug noch angemeldet ist)
- Unterlagen zu evtl. Unfällen und deren Schadensbehebung
- Prüfunterlagen und Zulassungsbescheinigungen für Tuningelemente verlangen.
Tipps für den Gebrauchtwagenkauf
Wenn Sie einen Gebrauchtwagen von Privatpersonen abkaufen, sollten Sie bei Ihrer Probefahrt besonders aufmerksam sein und evtl. einen Zwischenstopp beim TÜV zur Hauptuntersuchung einlegen oder einen sachkundigen Kaufbegleiter um Hilfe beim Autokauf bitten. So können Sie bestmöglich Sachmängel ausschließen.
Wählen Sie den Besichtigungstermin mit Bedacht. Sie sollten sich ausreichend Zeit nehmen und einen Termin bei Tageslicht vereinbaren, denn nur so können Sie besonders auf offensichtliche Mängel wie, stark abgenutzte Reifen, ungewöhnliche Motorengeräusche oder Lack- und Metallschäden erkennen. Fertigen Sie sich eine Checkliste an, sodass Sie bei der Besichtigung an alles Wichtige denken.
In Sachen Gewährleistung und Garantie spielt es eine entscheidende Rolle, ob Sie Ihren Wagen von einer Privatperson oder einem Händler kaufen. Während Händler Sachmängel nachbessern müssen, bleibt Ihnen bei Privatpersonen im schlimmsten Fall nur eine Rückabwicklung des Autokaufs.
Wenn der Verkäufer offen über einen vergangenen Autounfall, Pannen oder Schäden spricht, bitten Sie in der Preisverhandlung um Einsicht der Unfallfotos, des Gutachterberichtes der Versicherung sowie um die Werkstattrechnung. Beim Vergleich von Gutachten und Werkstattrechnung können Sie feststellen, ob alle notwendigen Reparaturen von einem Fachmann ausgeführt wurden oder nicht. Auch ob alle Mängel restlos behoben wurden, können Sie erkennen.
Sollten Sie sich für das Fahrzeug entscheiden, sollten Sie darauf bestehen, dass Ihnen vorgenannte Dokumente als Kopie übergeben werden, denn so haben Sie bei einem eventuellen Weiterverkauf alle erforderlichen Nachweise beisammen.
Wichtige Begriffe im Zusammenhang mit dem Gebrauchtwagenkauf
Wenn Sie Ihren neuen Gebrauchten bei einem Händler kaufen, sollten Sie sich in Bezug auf auszuhändigende Unterlagen und wichtige Details zurücklehnen und sich auf die Expertise des Händlers verlassen können. Beim Kauf aus privater Hand sollten Sie die folgenden Begriffe auf eine Checkliste setzen.
EVB – Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
Diese siebenstellige Nummer ist der Nachweis über eine laufende Kfz-Haftpflichtversicherung für das Auto. Die eVB-Nummer muss bei der Autoanmeldung auf der Zulassungsstelle vorgelegt werden. Sie beweist, dass mindestens Schäden Dritter bei einem Unfall über die Autoversicherung abgedeckt sind.
Einigen Sie sich am besten vor Beginn der Probefahrt mit dem Verkäufer des Autos darüber, wie bei einem von Ihnen verschuldeten Unfall mit Höherstufungen und Schäden am Fahrzeug zu verfahren ist.
Sachmangel
Bei einem Sachmangel handelt es sich um einen Schaden am Fahrzeug, der zum Zeitpunkt der Anschaffung bereits vorhanden und dem Vorbesitzer bekannt war. Sie als Käufer wurden jedoch nicht über den Schaden informiert. Ein Sachmangel berechtigt Sie nach dem Fahrzeugkauf den Preis nachträglich zu senken oder gar eine Rückabwicklung des Kaufvertrages zu verlangen.
Kurzzeitkennzeichen
Ist mit dem Vorbesitzer vereinbart, dass dieser vor der Fahrzeugübergabe das Auto bei der Zulassungsstelle abmeldet, sind Sie als Käufer verpflichtet, ein Kurzzeitkennzeichen zur Zulassung der Überführung ausstellen zu lassen.
Dokumente zum gebrauchten Fahrzeug
Neben Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und II (Fahrzeugbrief) sollten Sie die Übergabe
- des letzten Prüfberichtes der Hauptuntersuchung
- der Bedienungsanleitung
- der elektronischen Versicherungsnummer (falls das Fahrzeug noch angemeldet ist)
- Unterlagen zu evtl. Unfällen und deren Schadensbehebung
- Prüfunterlagen und Zulassungsbescheinigungen für Tuningelemente verlangen.
Neuwagenkauf – Das sollten Sie wissen
Bevor Sie sich einen Neuwagen zulegen, setzen Sie sich ein Budget für den Kaufpreis und ein Budget für die monatlichen Ausgaben, z. B. zum Tanken oder für eine Vollkaskoversicherung für Ihr Auto. Prüfen Sie als nächstes, welche Finanzierungsoptionen für Sie infrage kommen. Barkauf, Kreditkauf und Leasing sind die üblichen Optionen.
Wenn Sie wissen, welches Fahrzeug zu Ihnen und Ihren Bedingungen passt, ist es an der Zeit, auf Händlersuche zu gehen und Probefahrten zu vereinbaren. Lassen Sie sich aber nicht allzu sehr von Schnäppchen auf dem Neuwagenmarkt ködern, hin und wieder stecken dahinter Werkszulassungen mit unpopulärer Ausstattung. Oder der Abverkauf eines Auslaufmodells, ziehen Sie stattdessen in Betracht, auf das neuere Modell zu warten. Mitunter sind diese sparsamer im Verbrauch und günstiger in der Kfz-Steuer.
Achten Sie auch auf die Lieferzeit für Ihren Neuwagen, gegebenenfalls müssen Sie eine Weile ohne Auto auskommen oder einen Mietwagen buchen, um in der Wartezeit mobil zu sein. Wenn es dann so weit ist und Sie Ihren Neuwagen abholen können, prüfen Sie, ob das Fahrzeug wie bestellt geliefert wurde. Falls nicht, reklamieren Sie es umgehend.
Leasing oder Finanzierung – Welche Option ist die richtige?
Der größte Unterschied zwischen Leasing und Finanzierung besteht darin, dass man beim Leasing nur das Nutzungsrecht an einem Fahrzeug erwirbt, während man bei einer Finanzierung das Auto nach Rückzahlung des Kredites besitzt.
Für jemanden, der sich Flexibilität wünscht oder gern Neuwagen fährt, könnte das Leasing eine gute Option sein. Nach relativ kurzen Nutzungsdauern von 1-3 Jahren kann man sich entscheiden, ob man den Wagen doch noch kaufen möchte. Vor allem in jungen Jahren, wenn die Familienplanung offen ist und man noch nicht weiß, wo es einen auf der Welt hin verschlägt, bietet das Leasing für Privatpersonen Vorteile. Das Auto bleibt Eigentum des Leasinggebers und als Leasingnehmer zahlt man eine Leasingrate – eine Art Nutzungsgebühr. Da man nicht selbst Fahrzeugeigentümer ist, legt der Leasinggeber einige Bedingungen fest, unter welchen das Fahrzeug genutzt werden darf. Das betrifft zum Beispiel die Art der Werkstätten. Außerdem einigen sich Leasinggeber und Besitzer auf eine maximale Fahrleistung im Laufe der Leasingzeit und in welchem Zustand die Rückgabe erfolgen wird. Der Zustand bezieht sich auf evtl. Lackschäden oder Abnutzungen im Innenraum.
Beim Autokauf mittels Finanzierung steht dagegen fest, dass das Fahrzeug am Ende der Kreditlaufzeit dem Käufer gehören wird. Besitzer großer Hunde haben so eine entspanntere Möglichkeit, den Kofferraum für den großen Liebling zu reservieren und müssen sich auch weniger Gedanken über großzügig verteilte Hundehaare oder Gerüche im Auto machen. Natürlich gibt es auch beim Autokauf verschiedene Varianten der Finanzierung, die sogar zukünftige Entscheidungen für einen anderen Wagen offenhalten.
Autoverkauf – Das sollten Sie beachten
Beim Autoverkauf sollten Sie sich zunächst fragen, was Ihnen wichtiger ist: selbst an privat verkaufen oder mit einem Händler verhandeln? Ein möglichst schneller Verkauf oder ein möglichst hoher Preis? Als Direktverkäufer können Sie die sonst anfallende Händlermarge für sich einstreichen. Hierdurch haben Sie am Ende oft mehr im Portemonnaie, aber auch einen höheren Zeit- und Organisationsaufwand. Und wer nicht das erstbeste Angebot annehmen muss, kommt der eigenen Preisvorstellung oft näher.
Um kritischen Kaufinteressenten zuvorzukommen, sollten Sie Ihren Wagen vor dem ersten Verhandlungsgespräch und der ersten Probefahrt zum TÜV fahren und auf Mängel prüfen lassen. Auch eine Autobewertung durch einen Gutachter ist eine gute Verhandlungsgrundlage. Außerdem sollte der Wagen geputzt und je nach Alter nicht nur gewaschen, sondern auch poliert sein.
Wenn Ihnen Mängel am Fahrzeug bekannt sind, müssen Sie diese offenlegen, da Ihnen ansonsten arglistige Täuschung vorgeworfen werden kann. Dies führt dann zu einer Rückabwicklung des Kaufvertrages. Im Großen und Ganzen gibt es 7 Schritte, welche Sie beim Autoverkauf abarbeiten sollten:
- Den Preis ermitteln und die Anzeige erstellen.
- Den Wagen aufbereiten, damit Sie ihn in seinem Bestzustand präsentieren können.
- Probefahrt mit potenziellen Käufern vereinbaren.
- Sich mit dem Käufer über den Preis und die Zahlung einigen.
- Den Kaufvertrag abschließen.
- Fahrzeug inkl. aller zugehörigen Unterlagen und vereinbartem Zubehör aushändigen.
- Umgehend nach dem Verkauf die Kfz-Versicherung über den Eigentümerwechsel informieren.
Verkauf eines Unfallwagens: Ehrlich währt am längsten
Neben realistischen Preisvorstellungen für Ihren Gebrauchtwagen mit Unfallvergangenheit sollten Sie auch offen mit dem Sachverhalt umgehen. Am besten, indem Sie auch Fotos der Unfallschäden, Gutachterberichte der Versicherung sowie den Werkstattbericht bzw. die Werkstattrechnung zur Reparatur Interessenten zeigen und einem Käufer als Kopie aushändigen (es könnte sein, dass auch dieser den Gebrauchtwagen irgendwann an einen anderen Fahrer weiterverkaufen möchte).
Vielleicht befürchten Sie, dass sich diese Offenheit negativ auf Ihre Preisverhandlungen auswirken kann und Sie spielen mit dem Gedanken, den Unfall zu verschweigen. Davon raten wir jedoch ab. Zum einen haben Sie bei einem fremdverschuldeten Unfall die dadurch entstandene Wertminderung ausgezahlt bekommen, zum anderen droht Ihnen eine Rückabwicklung des Kaufvertrages, wenn Sie den Unfall und die daraus entstandenen Schäden verschweigen.
Besonderheiten bei einem getunten oder baulich veränderten Pkw
Sowohl für Tuningteile als auch eine nachträglich angebrachte Anhängerkupplung sind die Prüfnachweise und Eintragungen in der Zulassungsbescheinigung Teil I an den Käufer auszuhändigen. Für Bauteile aus Sonderanfertigungen oder ohne AEB ab Werk müssen zusätzlich zu allen weiteren Verkaufsunterlagen die Teilgutachten einer Prüforganisation ausgehändigt werden.