Von den Regelungen der Umweltzone sind sämtliche Kraftfahrzeuge (Pkw, Lkw sowie Busse) betroffen. Die Einfahrt ist nur mit einer entsprechender Plakette gestattet, die sich nach der jeweiligen Schadstoffklasse richtet. Es ist zu beachten, dass Elektroautos in der Regel ebenfalls die grüne Umweltplakette erhalten und somit Umweltzonen befahren dürfen.
Folgende Fahrzeuggruppen sind in der Regel von den Fahrverboten in Umweltzonen ausgenommen:
- Krafträder: Hierzu zählen Motorräder sowie Leichtkrafträder wie Quads und Trikes
- Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen: Traktoren sowie Spezialfahrzeuge für die Be-wirtschaftung.
- Fahrzeuge im öffentlichen Dienst: Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz sowie Kranken- und Notarztwagen
- Kraftfahrzeuge für Personen mit Schwerbehindertenausweis: bei entsprechender Ausnahme-genehmigung bzw. besonderer Kennzeichnung
- Oldtimer mit H- oder rotem 07-Kennzeichen