Brauche ich für den Wechsel zu InShared eine eVB-Nummer?
Schön, dass Sie sich für InShared entschieden haben! Wenn Sie den Versicherer wechseln und Ihr Auto bereits zugelassen ist, wird die neue Versicherungsbestätigung automatisch an das Kraftfahrt-Bundesamt übermittelt. Sie brauchen sich darum nicht zu kümmern. Damit der Versicherungswechsel einwandfrei vonstatten geht, müssen Sie allerdings Ihre alte Versicherung fristgerecht kündigen. Ohne vorherige Kündigung klappt der Versicherungswechsel nicht.
Hauptkategorien
Suchen in „häufig gestellte Fragen”