Wie hoch ist die Selbstbeteiligung bei Meldung eines Autoschadens?
Das ist abhängig davon, unter welchen Versicherungsschutz der Schaden fällt. Bei Schäden, die von der Kfz-Haftpflichtversicherung gedeckt sind, gibt es keine Selbstbeteiligung. Bei der Teilkaskoversicherung beträgt die Selbstbeteiligung 150 € und bei der Vollkaskoversicherung 300 €. Die Selbstbeteiligung fällt nicht an bei Totaldiebstahl Ihres gesamten Fahrzeugs oder bei Reparatur eines Glasbruchschadens an der Scheibenverglasung ohne einen Scheibenaustausch. In unseren Versicherungsbedingungen erfahren Sie mehr dazu.
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