Muss ich die Selbstbeteiligung in jedem Fall zahlen?
Wird der Schaden nicht von uns bezahlt, z. B. weil wir ihn von der Gegenseite einfordern können, entstehen uns keine Kosten und Sie bekommen Ihre Selbstbeteiligung wieder zurück.
Hauptkategorien
Suchen in „häufig gestellte Fragen”