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Bauherrenhaftpflichtversicherung – Ihr Schutz vor finanziellen Risiken bei Sanierung und Umbau

Als Bauherr haben Sie verschiedene Pflichten, um die Sicherheit auf Ihrer Baustelle zu gewährleisen. Sollte doch mal etwas passieren, tritt die Bauherrenhaftpflichtversicherung ein – wenn durch Ihr Bauvorhaben Dritte oder deren Eigentum geschädigt werden.

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Warum unsere Bauherrenhaftpflicht?

  • Für Renovierungen und Umbauten
  • Top Deckungssumme
  • Selbstbeteiligung flexibel wählbar
bald verfügbar
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Was ist eine Bauherrenhaftpflichtversicherung?

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung sorgt dafür, dass Sie den Traum vom eigenen Zuhause finanziell auch dann noch realisieren können, wenn Unfälle von Bauhelfern oder Schäden durch Missgeschicke auf der Baustelle die Stimmung trüben. Sie ist eine zeitlich begrenzte Versicherung, für den Zeitraum von der Unterschrift auf dem Versicherungsvertrag bzw. der Beauftragung der ersten Firma für das Bauvorhaben bis zu dessen Ende.

Versicherungsleistungen in unserer Bauherrenhaftpflicht

Versichert

  • Personenschäden, Vermögensschäden sowie Sachschäden, welche im Zusammenhang mit der Verletzung Ihrer Bauherrenpflichten entstehen. Gedeckelt sind die Einzelleistungen durch die Versicherungssumme bis zu 200.000€
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche
  • Sachschäden an fremden Gebäuden oder Eigentum durch:
  • Senkung eines Nachbargrundstücks
  • Abwasser
  • Erdrutsch
  • Allmählichkeitsschäden
  • Regressansprüche der Berufsgenossenschaft
  • Haftung für nicht vorschriftsgemäße Beleuchtung der Baustelle
  • Verletzungen Dritter durch Stürze aufgrund
  • falsch aufgestellter Bauzäune
  • eines vereisten Fußwegs vor der Baustelle
  • Gewässerschaden-Restrisiko

Nicht versichert

  • Haftpflichtansprüche außerhalb des Bauvorhabens: Versichert ist nur Ihre Haftpflicht als Bauherr bei Umbauten und Renovierungen Ihrer Immobilie.
  • Bausumme begrenzt: Die maximale Bausumme beträgt 200.000 € je Bauvorhaben.
  • Andere Bauherren-Haftpflichtansprüche: Alle übrigen Haftpflichtansprüche aus Ihrer Eigenschaft als Bauherr sind nicht versichert.

Deckungssummen

Für Renovierungen und Umbauten Ihrer Immobilie übernimmt unsere Bauherrenhaftpflicht Schäden bis zu einer Summe von 200.000 €. Damit sind Ihre Umbauten und Renovierungen abgesichert – darüberhinausgehende Bauprojekte erfordern gegebenenfalls eine separate Bauherrenhaftpflichtversicherung.

Selbstbeteiligung

Bei einer Haftpflichtversicherung für Bauherren können Sie zwischen Tarifen mit und ohne Selbstbeteiligung wählen. Die Selbstbeteiligung ist jener Teil eines Schadens, den Sie im Schadensfall selbst tragen. Ihre gewählte Selbstbeteiligung wirkt sich direkt auf die Beitragshöhe aus – je höher die Selbstbeteiligung, desto günstiger der Beitrag.

Wann bin ich Bauherr?

Sie gelten als Bauherr, wenn Sie ein Bauvorhaben zur Umsetzung in Auftrag geben oder selbst vornehmen, d. h. auch wenn Sie nur gemeinsam mit Freunden und Bekannten ein Haus bauen oder Umbauten vornehmen, gelten Sie als Bauherr.

Was sind meine Pflichten als Bauherr?

Als Bauherr obliegen Ihnen die folgenden drei Pflichten:

  • Verkehrssicherungspflicht
  • Überwachungspflicht
  • Auswahlpflicht

Die Verkehrssicherungspflicht beinhaltet zum Beispiel das korrekte Auswählen und Aufstellen von Straßenschildern, um Ihre Baustelle zu sichern und dass keine Gefahren für Dritte von Ihrer Baustelle ausgehen. Üblicherweise delegieren Sie diese Aufgabe an die beauftragten Baufirmen, womit sich die Verkehrssicherungspflicht in eine Überwachungspflicht wandelt. Über die Auswahlpflicht kommt Ihnen die Aufgabe zu, geeignete sowie zuverlässige Architekten, Handwerker sowie Bauunternehmen für Ihr Bauprojekt zu wählen.

Für noch mehr Schutz

Zusätzlich zu unserer guten und günstigen Haftpflichtversicherung inkl. Bauherrenschutz bieten wir Ihnen weiteren Schutz mit unserer Hundehalterhaftpflicht an.

Hundehalterhaftpflicht

Unsere Hundehalterhaftpflicht schützt Sie vor finanziellen Folgen, die durch Ihren Hund an Dritten verursacht wurden.

Hundehaftpflicht

Wer sollte eine private Haftpflichtversicherung abschließen?

Können die Kosten der Bauherrenhaftpflicht von der Steuer abgesetzt werden?

Je nach aktueller Steuergesetzgebung sind die Beiträge zur (Bauherren)Haftpflichtversicherung steuerlich absetzbar. Unter welchen Voraussetzungen das der Fall ist, erfragen Sie am besten bei Ihrem Steuerberater oder beim Steuerhilfeverein.

Ihre Bauherrenhaftpflichtversicherung senkt die Steuerlast von Privatpersonen

In der privaten Einkommenssteuererklärung können alle privaten Haftpflichtversicherungen unter dem Punkt Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden und somit Ihre individuelle Steuerlast senken.

Häufig gestellte Fragen zur Bauherrenhaftpflichtversicherung

Ist eine Bauherrenhaftpflichtversicherung gesetzlich Pflicht?

Nein. Für Privatpersonen besteht keine gesetzliche Pflicht, eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abzuschließen.

Lohnt sich eine Bauherrenhaftpflicht bei Sanierung?

Ja, jedoch ist zu beachten, dass sich der Versicherungsschutz nur auf Schäden aus Arbeiten im Zusammenhang mit den Neubauteilen aus der Sanierung bezieht. Das heißt zum Beispiel, wenn im Zuge der Bauarbeiten einer Photovoltaikanlage etwas vom aufgestellten Gerüst fällt und den Boden der Terrasse des Nachbarn beschädigt, greift die Bauherrenhaftpflicht.

Was passiert im Schadensfall?

Unser Schadenteam ist immer für Sie da. Schäden können Sie einfach über unsere Schadenseite melden. Dort erfahren Sie, welche Schritte als Nächstes folgen, und behalten den Überblick über den Bearbeitungsstand – schnell, transparent und unkompliziert.

Wann zahlt die Bauherrenhaftpflichtversicherung nicht?

Unsere Versicherung zur Bauherrenhaftpflicht schließt Leistungen für folgende Schadenfälle aus:

  • Genesungskosten für einen gestürzten Mitarbeiter einer beauftragten Baufirma
  • Personen- und Sachschäden bei Mitgliedern Ihrer häuslichen Gemeinschaft
  • Schäden, welche durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder nach Abschluss der Baumaßnahmen entstehen
  • Beschädigungen am Rohbau
  • bei Haftpflichtansprüchen aufgrund von Asbest oder asbestbelasteter Stoffe