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Drohnenhaftpflichtversicherung – Ihre finanzielle Absicherung beim Drohnenflug

Eine Drohnenhaftpflichtversicherung übernimmt Schadensersatzansprüche Dritter, welche durch Ihren Flug mit einer Drohne entstehen können. Sie deckt sowohl Personen- als auch Sachschäden sowie Vermögensschäden ab. Wichtig: Die Versicherungsbestätigung für die Drohne müssen Sie als Drohnenpilot bei jedem Flug mit sich führen.

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Warum unsere Drohnenhaftpflicht?

  • Günstiger Beitrag
  • 7,5 Mio. € Deckungssumme
  • Selbstbeteiligung flexibel wählbar
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Drohnenhaftpflicht: Ab wann und warum sollte man eine separate Versicherung abschließen?

Zunächst sei gesagt, dass Sie ohne entsprechenden Haftpflichtversicherung keine Drohne fliegen dürfen. Diese allgemeine Versicherungspflicht für Drohnen regelt § 43 Luftverkehrsgesetz (LuftVG). Mit zu 5 kg Eigengewicht ist Ihre Drohne über die Haftpflichtversicherung-PLUS von InShared mitversichert.

Versichert

  • Sachschäden – z. B. beschädigte Häuser, Fahrzeuge oder Gegenstände Dritter
  • Vermögensschäden – finanzielle Verluste, die Dritten durch Ihre Drohne entstehen
  • Personenschäden – Verletzungen oder gesundheitliche Schäden bei Personen
  • Forderungsausfall – im Falle, dass Dritte ihre Ansprüche nicht selbst begleichen können

Nicht versichert

  • Schäden durch vorsätzliches Handeln oder grobe Fahrlässigkeit
  • Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften, insbesondere Flugverbotszonen
  • Schäden an der eigenen Drohne oder Sachen in Ihrem Eigentum
  • Schäden durch gewerbliche Nutzung

Deckungssummen

Unsere Drohnenhaftpflichtversicherung bietet eine Entschädigung von bis zu 7,5 Millionen € je Schadenfall. Damit sind sowohl Sach-, als auch Personen- und Vermögensschäden abgedeckt.

Selbstbeteiligung

Wenn Sie eine Selbstbeteiligung gewählt haben (siehe Versicherungsschein), zahlen Sie diese in jedem Versicherungsfall in entsprechender Höhe selbst als Eigenanteil.

Fallbeispiele

Sachschaden, Personenschaden und Vermögensschaden durch eine Windböe

Der Klassiker unter den Auslösern von Drohnenunfällen sind vermutlich Windböen. Erfasst nun eine Böe Ihre Drohne und lässt sie auf dem mit hochwertigem Porzellan gedeckten Kaffeetisch der Nachbarn fallen, fällt das zerbrochene Porzellan in die Kategorie der Sachschäden. Unglücklicherweise bringen Ihnen die Scherben in diesem Fall kein Glück, sondern einen verletzten Kaffeegast. Eine Schnittwunde am Unterarm. Neben Haut und Gefäßen sind auch Sehne und Nerv zum kleinen Finger verletzt. Zur vollständigen Genesung ist eine Operation mit einer anschließenden Reha erforderlich. Die verletzte Person ist selbstständig und betreibt eine Buchhandlung. Für einzelne Tage kann sie ihre übliche Aushilfskraft engagieren, aber das Geschäft kann dennoch für einige Wochen nur an 2 statt 6 Tagen öffnen. Das entgangene Geschäft gilt als Vermögensschaden.

Forderungsausfall

Sie lassen Ihre Drohne bis 5kg nah über den Wellen des Meeres fliegen, um mit einer Videokamera die Lichtreflexionen im Wasser filmen zu können. Ein Wellenreiter übersieht Ihre Drohne und überfährt sie beim Ritt auf der Welle. Ihre Drohne übersteht den Zusammenstoß unbeschadet, aber die Kamera ist unbrauchbar geworden. Kann der Wellenreiter nicht für den Haftpflichtschaden aufkommen, übernimmt Ihre Drohnenhaftpflichtversicherung diesen Forderungsausfall.

Für noch mehr Schutz

Zusätzlich zu unserer guten und günstigen Haftpflichtversicherung inkl. Drohnenschutz bieten wir Ihnen weiteren Schutz mit unserer Hundehalterhaftpflicht an.

Hundehalterhaftpflicht

Unsere Hundehalterhaftpflicht schützt Sie vor finanziellen Folgen, die durch Ihren Hund an Dritten verursacht wurden.

Hundehaftpflicht

Kosten für die Drohnenhaftpflicht mit einer Selbstbeteiligung senken

Die Beiträge für unsere Drohnenversicherung lassen sich durch Wahl und Höhe der Selbstbeteiligung reduzieren. Neben der Option, keine Selbstbeteiligung zu wählen, können Sie sich eine Selbstbeteiligung in Höhe von 150 oder 300 Euro aussuchen. Die Selbstbeteiligung ist der Teil des Schadens, welchen Sie in jedem Versicherungsfall selbst tragen.

Ihre Drohnenhaftpflichtversicherung senkt die Steuerlast von Privatpersonen

In der privaten Einkommenssteuererklärung können Sie alle privaten Haftpflichtversicherungen unter dem Punkt Vorsorgeaufwendungen geltend machen und somit Ihre individuelle Steuerlast senken.

Häufig gestellte Fragen zum Versicherungsschutz für Drohnen

Ist eine Drohnenhaftpflichtversicherung gesetzlich Pflicht?

Ja, nach § 43 Abs. 2 S. 1 LuftVG ist in Deutschland für jeden Halter einer Drohne eine Haftpflichtversicherung Pflicht. Die Drohnenhaftpflicht gilt auch für Drohnen unter 250 g und unabhängig davon, ob die Drohne privat oder gewerblich genutzt wird. Ausgenommen von der Versicherungspflicht sind lediglich Drohnen, welche nach Richtlinie 2009/48/EG als Spielzeug gekennzeichnet sind.

Wo beginnt für einen Drohnenflug der öffentliche Luftraum?

Öffentlicher Luftraum befindet sich überall dort, wo sich kein Dach zwischen Drohne und Himmel befindet. Das heißt, auch über dem eigenen Garten oder der privaten Dachterrasse bewegen Drohnenpiloten das Fluggerät im öffentlichen Luftraum. Beim Drohnenflug müssen unter anderem Flugverbotszonen, eine maximale Flughöhe von 120 Metern sowie der Verbleib der Drohne in Sichtweite des Steuernden beachtet werden. Hinzu kommen Vorschriften zum Schutz der Privatsphäre sowie zum Überflug sensibler Bereiche. Zudem sind die von den Behörden festgelegten geografischen Gebiete und deren speziellen Regelungen zwingend zu beachten.

Was passiert im Schadensfall?

Unser Schadenteam ist immer für Sie da. Schäden können Sie einfach über unsere Schadenseite melden. Dort erfahren Sie, welche Schritte als Nächstes folgen, und behalten den Überblick über den Bearbeitungsstand – schnell, transparent und unkompliziert.

Wann zahlt die Drohnenhaftpflichtversicherung nicht?

Auch für Drohnenversicherungen gilt, dass vorsätzliche oder grob fahrlässige Schäden nicht versichert sind. Außerdem sind Schäden an der Drohne selbst und am eigenen Eigentum des Versicherungsnehmers vom Versicherungsschutz ausgenommen.