Versichert
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Sachschäden – z. B. beschädigte Häuser, Fahrzeuge oder Gegenstände Dritter -
Vermögensschäden – finanzielle Verluste, die Dritten durch Ihre Drohne entstehen -
Personenschäden – Verletzungen oder gesundheitliche Schäden bei Personen -
Forderungsausfall – im Falle, dass Dritte ihre Ansprüche nicht selbst begleichen können
Nicht versichert
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Schäden durch vorsätzliches Handeln oder grobe Fahrlässigkeit -
Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften, insbesondere Flugverbotszonen -
Schäden an der eigenen Drohne oder Sachen in Ihrem Eigentum -
Schäden durch gewerbliche Nutzung
Deckungssummen
Unsere Drohnenhaftpflichtversicherung bietet eine Entschädigung von bis zu 7,5 Millionen € je Schadenfall. Damit sind sowohl Sach-, als auch Personen- und Vermögensschäden abgedeckt.
Selbstbeteiligung
Wenn Sie eine Selbstbeteiligung gewählt haben (siehe Versicherungsschein), zahlen Sie diese in jedem Versicherungsfall in entsprechender Höhe selbst als Eigenanteil.