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Haftpflichtschäden Mieten und Wohnen

Kleine und große Missgeschicke in Mietgebäuden oder auch Vergesslichkeiten auf dem eigenen Grund und Boden können manchmal mit einer hohen Rechnung im Briefkasten enden. Mit einer privaten Haftpflichtversicherung können Sie diese hohen Rechnungen durch entstandene Schäden an Mietwohnungen und bewohntem Eigentum oftmals mit einem Lächeln quittieren.

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Eine Frau bleibt an einem Kabel des Fernsehers hängen

Grundsätzliches zur Haftpflichtschäden im Bezug auf Mietwohnung und bewohntes Eigentum

Der Versicherungsbestandteil Wohnungshaftpflichtversicherung unterstützt Sie finanziell, wenn ein Missgeschick in Ihrer Mietwohnung oder Ihrem selbst bewohnten Eigentum fremdes Eigentum in Mitleidenschaft zieht. Zu den Schäden zählen:

  • Sachschäden
  • Vermögensschäden
  • Personenschäden sowie
  • Forderungsausfall

Zu den Personen, deren Missgeschicke abgesichert sind, zählen: Der Versicherungsnehmer, alle mitversicherten Personen und verschiedene Arten von Haustieren.

Beispiele für Haftpflichtschäden rund um Mieten und Wohnen

Die private Haftpflichtversicherung für den Absicherungsbereich Mieten und Wohnen unterscheidet sich in den Leistungen je nach Eigentumsverhältnis.

Um- und Einzug

Schäden, welche durch Missgeschicke während eines Umzuges in eine Mietwohnung entstehen.

Schäden im Treppenhaus

Ihnen rutscht beim Auszug ein schwerer, großer getöpferter Blumentopf aus der Hand. Dies passiert auf einer Holztreppe. Der Blumentopf zerbricht und schlägt eine Kerbe in die Trittkante. Die Trittstufe muss daraufhin erneuert werden.

Schäden an Fensterbrett und Fassade durch Möbellift

Ihr Umzug aus einer Mietwohnung fällt auf einen windigen Tag mit vereinzelten Böen in leichter Sturmstärke. Beim Aufsetzen des Möbelliftes auf das Fensterbrett wird dieser von einer Böe erfasst und beschädigt das Fensterbrett.

Umzugswagen beschädigt Grundstückstor

Um zu verhindern, dass Sie das geöffnete Grundstückstor des Vermieters mit dem gemieteten Umzugswagen beschädigen, hängen Sie es aus und stellen es an einer vermeintlich sicheren Stelle ab. Als Sie es wieder einhängen wollen, fällt es Ihnen aus der Hand und beschädigt einzelne Pflastersteine der Einfahrt.

Bewohntes Eigentum

Schäden, welche auf Gemeinschaftsflächen (z. B. bei Eigentumswohnungen) oder Nachbargrundstücken aus einem wohnlichen Missgeschick heraus entstehen.

Baum fällt bei Sturm auf Nachbargrundstück und zerstört Gartenlaube

Auf Ihrem Grundstück steht ein Laubbaum, welcher beim Sturm umkippt und die Gartenlaube sowie einige sich darin befindliche Geräte Ihres Nachbarn zerstört.

Winterdienst

Es ist Osterzeit, und Sie sind mit Ihrer Familie verreist. In dieser Zeit regnet es am Abend und über Nacht friert eine Pfütze auf dem Gehweg vor Ihrem Haus zu. Ein Passant rutscht auf dieser gefrorenen Pfütze aus und bricht sich den Arm.

Kaputtes Tor der Tiefgarage

Ihre Kids hatten einen tollen Tag im Skaterpark. Nachdem sie dort einige Stunden trainiert und neue Moves geübt haben, wollen sie dem Tag mit einem Manöver in der Tiefgarageneinfahrt den krönenden Abschluss verleihen. Leider geht einiges schief und am Ende des Tages sind ein gebrochener Arm und ein sowie ein beschädigtes Garagentor einer nicht zum eigenen Haushalt gehörenden Tiefgarage zu beklagen.

Mietschäden

Schäden am gemieteten Wohnraum und dazugehörenden Bereichen wie Keller, Garten und Dachboden.

Zersprungenes Ceranfeld

Ihre gemietete Wohnung hat eine Einbauküche, welche Sie mitmieten. Beim alltäglichen Gewusel in der Küche fällt Ihnen der steinerne Mörser aus der Hand und landet auf dem Ceranfeld, welches mehrere Risse davonträgt.

Wohnungsbrand

Der Kurzschluss Ihres Routers löst einen Brand aus. Dieser und die Löscharbeiten führen zu Schäden an Fußböden, Türrahmen sowie der Elektrik der gemieteten Wohnung.

Waschmaschine läuft über

Beim Wäschewaschen löst sich der Abflussschlauch Ihrer Waschmaschine. Das austretende Wasser versickert durch den Boden und beschädigt die Decke sowie den Bodenbelag der darunter liegenden Nachbarwohnung.

Wichtige Ausschlüsse sowie Grenzen

Im Bereich Haftpflicht Wohnung sind sowohl im Rahmen der Mieterhaftpflichtversicherung als auch der Haftpflichtversicherung für bewohntes Eigentum Versicherungsleistungen für Schäden ausgeschlossen, welche vorsätzlich herbeigeführt werden. Zudem wird ein Schadenausgleich grundsätzlich nur bis zur Höhe der Deckungssumme gezahlt.

Haftpflichtschaden melden – so gehen Sie richtig vor:

Melden Sie den Schaden so schnell wie möglich und schildern Sie den Vorfall sachlich und detailliert. Fügen Sie – wenn vorhanden – Fotos oder Belege hinzu. Erfahren Sie hier, wie Sie den Schaden melden können.