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Wann benutzt man welche Autolichter?

Zuletzt geändert: 17. Februar 2026

Abblendlicht, Tagfahrlicht oder Nebelscheinwerfer: Wann verwendet man welche Fahrzeugbeleuchtung? Wir haben die Regeln für Sie zusammengestellt.

Ein Auto fährt auf einer Straße, Fokus auf die Autolichter

Immer eingeschaltet: das Tagfahrlicht

Seit 2011 sind Tagfahrleuchten für Neuwagen vorgeschrieben. Sie sorgen dafür, dass Ihr Fahrzeug am Tag besser sichtbar ist. Das Autolicht am Tag schaltet sich automatisch ein, sobald Sie den Motor starten. In der Regel handelt es sich um energieeffiziente LED-Leuchten, die weißes Licht ausstrahlen.

In Deutschland besteht keine Pflicht, tagsüber mit eingeschaltetem Tagfahrlicht zu fahren. Bei Autoreisen ins Ausland sollten Sie jedoch die jeweiligen Vorschriften beachten. In Ländern wie Italien und der Schweiz gilt eine Lichtpflicht am Tag. In den skandinavischen Ländern ist sogar das Einschalten des Abblendlichts tagsüber vorgeschrieben.

Fahren im Dunkeln – mit Abblendlicht

Bei schlechter Sicht, etwa auf dunklen Straßen oder in Tunneln, reichen Tagfahrleuchten nicht aus. In diesen Situationen ist es wichtig, auf das Abblendlicht umzuschalten.

Auch bei Fahrten in der Dunkelheit oder bei schwierigen Witterungsverhältnissen mit eingeschränkter Sicht, zum Beispiel bei Nebel, Regen oder Schneefall, sollten Sie darauf achten, dass Sie gut sehen und rechtzeitig gesehen werden. Das Abblendlicht sorgt dafür, dass die Frontscheinwerfer, die Rückleuchten sowie die Kennzeichenbeleuchtung eingeschaltet sind. Gleichzeitig verhindert es, dass entgegenkommende Verkehrsteilnehmer geblendet werden; daher kommt auch die Bezeichnung „Abblendlicht“.

Bei sehr schlechter Sicht: die Nebelscheinwerfer

Wenn Nebel, Schnee oder starker Regen die Sicht erheblich beeinträchtigen, dürfen Sie die Nebelscheinwerfer einschalten. Diese Leuchten strahlen flach über die Fahrbahn und verbessern so die Sichtverhältnisse. Das Abblendlicht muss bei Nebel nicht zwingend eingeschaltet sein, darf jedoch zusätzlich verwendet werden. Damit wird das sichere Fahren bei Nebel noch einfacher.

Erst wenn die Sichtweite durch dichten Nebel oder starken Schneefall weniger als 50 Meter beträgt, dürfen auch die Nebelschlussleuchten eingeschaltet werden. Doch wie lässt sich der aktuelle Sichtbereich einschätzen? Hier hilft ein einfacher Trick: Die Leitpfosten am Straßenrand von Landstraßen und deutschen Autobahnen stehen in einem Abstand von 50 Metern zueinander und dienen als Orientierung.

Bitte beachten Sie: Beim Fahren bei Starkregen ist die Nutzung der Nebelschlussleuchte nicht erlaubt. Wer sie dennoch oder bei besserer Sicht einschaltet, muss mit einem Bußgeld von 20 Euro rechnen.

Nachts auf einer leeren Straße unterwegs – Fernlicht

Es gibt keine bessere Ausleuchtung der Fahrbahn als das Fernlicht. Doch aufgepasst, denn es blendet auch andere Verkehrsteilnehmer. Innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Sie daher das Fernlicht nur dann verwenden, wenn es Nacht ist und keine anderen Verkehrsteilnehmer in der Nähe ist, die durch dieses Autolicht geblendet werden können.

Das kurze Aufblenden mit dem Fernlicht nennt man Lichthupe. Sie gilt als die praktischste Methode, um andere Verkehrsteilnehmer zu warnen. Beispielsweise wenn sie vergessen haben, ihr Fernlicht auszumachen oder das Abblendlicht bei Dunkelheit einzuschalten. Die Lichthupe darf also nur in Gefahrensituationen verwendet werden, und der Missbrauch kann ein Bußgeld nach sich ziehen.

Beim Parken – Standlicht

Das Standlicht sorgt dafür, dass ein geparktes Auto gut sichtbar ist. Dabei sind die Rückleuchten, die Kennzeichenbeleuchtung sowie zwei vordere Begrenzungsleuchten eingeschaltet.

Wenn Sie nachts oder bei schlechter Sicht außerhalb geschlossener Ortschaften auf unzureichend oder gar nicht beleuchteten Straßen halten oder parken, ist das Standlicht vorgeschrieben. Bitte beachten Sie: Mit eingeschaltetem Standlicht allein dürfen Sie nicht fahren.

Für den Notfall: Ersatzlampen

In Deutschland besteht keine gesetzliche Pflicht, Ersatzlampen im Auto mitzuführen. Dennoch kann es sinnvoll sein, zumindest ein Set Ersatzleuchten dabeizuhaben – insbesondere bei längeren Fahrten oder Reisen in abgelegene Regionen. Fällt eine Lampe unterwegs aus, können Sie die Auto-Glühbirnen für das Abblendlicht ganz einfach selber wechseln.

Bei Auto-Reisen ins Ausland bitte beachten: In Ländern wie Frankreich, Spanien oder Kroatien wird das Mitführen von Ersatzlampen empfohlen oder ist teilweise sogar vorgeschrieben. Bei Verkehrskontrollen kann das Fehlen dieser Ersatz-Leuchtmittel beanstandet werden. Es lohnt sich daher, sich vor der Reise über die jeweiligen Vorschriften zu informieren und sich entsprechend vorzubereiten

Dass man immer mit dem richtigen Licht auf Europas Straßen unterwegs sein sollte, das leuchtet ein. Dennoch lassen sich auch mit funktionierenden Autolichtern nicht alle Unfälle oder Pannen vermeiden. In solchen Situationen ist eine zuverlässige Autoversicherung ein echter Lichtblick.

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