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MPU in Deutschland – Ablauf, Gründe, Kosten & Vorbereitung

MPU steht für medizinisch-psychologische Untersuchung. Dabei handelt es sich um ein behördlich angeordnetes Verfahren zur Überprüfung der Fahreignung einer Person und sie entscheidet häufig darüber, ob der Führerschein wiedererteilt wird. Sie spielt eine wichtige Rolle für die Auto Sicherheit im Straßenverkehr. Die Untersuchung besteht in der Regel aus einer medizinischen Untersuchung, psychophysiologischen Leistungstests und einem psychologischen Gespräch. Rechtliche Grundlagen bilden die EU-Führerscheinrichtlinie, das deutsche Straßenverkehrsgesetz (StVG) sowie die Fahrerlaubnis Verordnung (FeV).

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kein Alkohol am Steuer

Gründe und Anlässe für eine MPU

Die Fahrerlaubnisbehörde bzw. Führerscheinstelle ordnet eine MPU an, wenn ernsthafte Zweifel an der Kraftfahreignung bestehen. Die berechtigten Zweifel bestehen bei nachfolgenden Verstößen:

Alkoholdelikte

  • Fahren ab 0,3 ‰ Blutalkohol mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer
  • Fahren ab 1,6 ‰ oder mehr Blutalkohol (mind. 0,8 mg/l Atemalkohol)
  • Verdacht auf Alkoholabhängigkeit

Drogendelikte

  • Wiederholtes Fahren unter dem Einfluss von Cannabis
  • Fahren unter dem Einfluss anderer Betäubungsmittel (z.B. Kokain, Ecstasy)
  • Punkte in Flensburg
  • Punktekonto im Fahreignungsregister erreicht 8 Punkte

Andere Gründe

  • Schwere oder wiederholte Straftaten im Straßenverkehr (z. B. Fahren ohne Fahrerlaubnis, Un-fallflucht) oder mehrfacher Führerscheinentzug
  • Erkrankungen (z.B. Diabetes, Epilepsie)
  • Eingeschränkte Sinnesleistungen
  • Starkes Aggressionspotenzial

Begutachtungsstellen (BfF)

Die Untersuchung muss bei einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (BfF) erfolgen. Die Auswahl der Stelle liegt grundsätzlich beim Betroffenen selbst, allerdings werden nur Träger anerkannt, die von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) zugelassen sind. Dazu gehören beispielsweise TÜV NORD, TÜV SÜD, TÜV Hessen, DEKRA, AVUS, BAD Gesundheitsvorsorge oder ProSecur. Bevor Sie sich für einen Träger entscheiden, lohnt es sich, die Preise zu vergleichen. Seriöse Anbieter informieren transparent über die Kosten, bieten eine nachvollziehbare Beratung und stellen bei Bedarf auch ergänzende Abstinenz- oder Labortests bereit.

Vorbereitung auf die MPU

Eine sorgfältige Vorbereitung kann die Erfolgschancen bei der MPU deutlich erhöhen. Erste Orientierung bieten unentgeltliche Infoabende bei Begutachtungsstellen, bei denen Ablauf, Anforderungen und typische Fragestellungen erläutert werden. Wer sich intensiver mit dem eigenen Fehlverhalten auseinandersetzen möchte, kann eine verkehrspsychologische Einzelberatung in Anspruch nehmen. Diese kostet meist rund 100 Euro pro Stunde, empfohlen werden häufig mindestens zehn Sitzungen. Alternativ gibt es Gruppenkurse, die je nach Anlass auf Alkohol, Drogen oder Punkteverstöße ausgerichtet sind. Im Mittelpunkt der Vorbereitung zur MPU steht die ehrliche Selbstreflexion. Entscheidend ist, die Ursachen des eigenen Fehlverhaltens zu erkennen und glaubhaft darzulegen, welche Strategien künftig ein regelkonformes Verhalten sicherstellen sollen. Dazu gehört auch, typische Risikosituationen im Straßenverkehr besser einzuschätzen und Verkehrsregeln wie den Sicherheitsabstand konsequent einzuhalten. Bei Alkohol- oder Drogenvergehen verlangt die Behörde in vielen Fällen zusätzlich einen Abstinenznachweis, der durch Urin- oder Haaranalysen erbracht wird. Ob ein Nachweis über sechs oder zwölf Monate erforderlich ist, hängt vom jeweiligen Delikt und den behördlichen Vorgaben ab. Vorsicht ist bei Vorbereitungskursen geboten, die mit einer Erfolgsgarantie werben. Solche Versprechen sind unseriös, da das Ergebnis der MPU immer von der individuellen Entwicklung, der Glaubwürdigkeit und der fachlichen Bewertung abhängt. Sinnvoller ist eine qualifizierte Begleitung durch erfahrene Verkehrspsychologen.

Ablauf der MPU

Die MPU besteht in der Regel aus 3 Teilen:

  • medizinische Untersuchung
  • Leistungstests
  • psychologisches Gespräch

Dabei wird geprüft, ob körperlichen Voraussetzungen erfüllt sind, ob die Reaktions- und Konzentrationsfähigkeit ausreichen und ob eine glaubhafte Verhaltensänderung stattgefunden hat. Am Ende erstellt die Begutachtungsstelle ein Gutachten, das darüber entscheidet, ob die Fahrerlaubnis wiedererteilt werden kann.

1. MPU beauftragen

Die Aufforderung zur MPU erfolgt durch die zuständige Behörde. Sie formuliert konkrete Fragestellungen und übergibt die Führerscheinakte an die vom Betroffenen ausgewählte Begutachtungsstelle. Dabei kann es zum Beispiel um die Frage gehen, ob künftig erneut mit dem Führen eines Fahrzeugs unter Alkohol- oder Drogeneinfluss zu rechnen ist. Die Auswahl der Begutachtungsstelle erfolgt durch den Betroffenen selbst, ebenso meist die Zahlung der anfallenden MPU-Gebühren. Ein Termin für die Untersuchung wird in der Regel erst vereinbart, wenn die Gebühren bezahlt wurden und die Führerscheinakte bei der Begutachtungsstelle eingegangen ist.

2. MPU-Fragebogen

Am Untersuchungstag erfolgt zunächst die Anmeldung mit einem gültigen Personalausweis. Anschließend wird ein Fragebogen ausgefüllt, in dem unter anderem Personendaten, Angaben zum Lebenslauf, die medizinische Vorgeschichte sowie der Anlass der MPU erfasst werden. Wichtig ist außerdem, alle erforderlichen Nachweise vollständig mitzubringen und vorzulegen. Dazu gehören beispielsweise Abstinenzbestätigungen, Therapiebescheinigungen oder weitere relevante Unterlagen, die für die Begutachtung benötigt werden.

3. Medizinische Untersuchung

Im Rahmen der medizinischen Untersuchung wird zunächst die allgemeine körperliche Verfassung geprüft und die Krankengeschichte der betroffenen Person betrachtet. Bei Alkoholdelikten können zusätzlich Leberwerte untersucht sowie Blut- und Urintests durchgeführt werden. Ergänzend können einfache Koordinationsübungen erfolgen, etwa das Gehen auf einer Linie oder das Berühren der Nase mit dem Finger (Finger-Nase-Tests). Bei Drogendelikten erfolgen ähnliche Untersuchungen, um Hinweise auf einen möglichen Konsum zu erkennen und eine angegebene Abstinenz zu überprüfen.

4. Psychophysiologische Leistungstests

Bei der Untersuchung werden unter anderem Reaktionsvermögen, Konzentration und Aufmerksamkeit geprüft. Der Reaktionstest erfolgt am Computer und misst unter anderem, wie schnell optische und akustische Signale erkannt und entsprechend beantwortet werden können. Dieser Test dauert in der Regel etwa 7 bis 15 Minuten. Ergänzend können Konzentrations- und Aufmerksamkeitstests durchgeführt werden, bei denen beispielsweise Linien verfolgt oder bestimmte Aufgaben unter Zeitdruck gelöst werden müssen. Die Testergebnisse werden anhand wissenschaftlicher Vergleichswerte bewertet und im Gesamtkontext der Begutachtung berücksichtigt. Fällt ein Test negativ aus, kann je nach Einzelfall ein Paralleltest oder eine Fahrverhaltensbeobachtung erfolgen.

5. Psychologisches Gespräch

Das psychologische Gespräch im Rahmen der MPU dauert in der Regel rund 60 Minuten. Dabei prüft der Gutachter, ob sich die betroffene Person ernsthaft mit ihrem Verhalten auseinandergesetzt hat, Einsicht zeigt und nachvollziehbare Veränderungen eingeleitet wurden. Die MPU-Fragen richten sich nach dem jeweiligen Anlass, also beispielsweise nach Alkohol, Drogen oder wiederholten Verkehrsverstößen. Bei Alkoholdelikten geht es häufig um frühere Trinkgewohnheiten, den Promilleabbau und die persönliche Entwicklung seit dem Vorfall. Bei Drogendelikten steht der strikte Verzicht im Mittelpunkt. Zudem muss je nach Art des Verstoßes deutlich werden, dass Konsum und Teilnahme am Straßenverkehr zuverlässig getrennt werden können oder eine vollständige und stabile Abstinenz eingehalten wird. Bei Punktetätern werden die Ursachen der Verstöße analysiert. Gleichzeitig soll aufgezeigt werden, welche Strategien künftig zu einem regelkonformen Verhalten beitragen. Entscheidend ist dabei Ehrlichkeit, denn auswendig gelernte oder unnatürlich wirkende Antworten werden von erfahrenen Gutachtern meist erkannt.

6. MPU-Gutachten und Ergebnis

Das vorläufige Ergebnis der MPU wird meist direkt im Anschluss an die Untersuchung mitgeteilt. Das endgültige Gutachten wird in der Regel nach etwa 14 Tagen per Post zugesendet, meist in zwei Ausfertigungen. Grundsätzlich sind drei Ergebnisse möglich: * Fällt das MPU-Gutachten positiv aus, kann die Fahrerlaubnis wieder erteilt werden. Bei einem negativen Gutachten gilt die Untersuchung als nicht bestanden. In diesem Fall soll-te das Gutachten nicht bei der Behörde vorgelegt und der Antrag auf Neuerteilung zurückge-zogen werden. * Möglich ist auch ein positives Gutachten mit Auflage. Dann muss vor der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ein Nachschulungskurs nach § 70 FeV absolviert werden. Die Kosten dafür be-ginnen häufig bei etwa 400 €.

Kosten der MPU

Die Kosten für eine MPU können je nach Anlass deutlich variieren:

  • Gutachtengebühren: 350–750 €
  • Abstinenznachweise: 50–300 €
    • Z.B. Haaranalyse: 200€ - 300€
    • Urintests: 50 - 100 €
  • Vorbereitung: 500–1.000 €
    • Einzelberatungen: ca. 100€ / Stunde
    • Gruppenkurse: 500€ - 1.000€

Insgesamt können sich die Kosten für Gutachten, Vorbereitung, Nachweise und die Neuerteilung des Führerscheins auf bis zu 2.500 € belaufen und können damit nahezu so hoch ausfallen wie die Kosten beim erstmaligen Erwerb des Führerscheins. Die Gebühren sind in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr geregelt, sodass die Kosten nicht willkürlich festgelegt werden.

Verjährung

Die Eintragung im Zusammenhang mit einer MPU-Anordnung wird in der Regel nach 10 bis 15 Jahren getilgt. Nach Ablauf dieser Frist können Betroffene in der Regel einen neuen Führerschein beantragen, ohne erneut die medizinisch-psychologische Untersuchung absolvieren zu müssen. Während der Tilgungsfrist bleibt die Fahrerlaubnis bzw. die Fahreignungsrelevanz des Vorfalls jedoch bestehen. Kommt es in dieser Zeit zu weiteren Verstößen, kann sich die Speicher- bzw. Bewertungsfristen entsprechend verlängern.

Tipps & Hinweise zur MPU

Eine erfolgreiche MPU beginnt mit einer rechtzeitigen Vorbereitung. Wer frühzeitig mit Abstinenznachweisen, verkehrspsychologischer Beratung und der persönlichen Aufarbeitung des eigenen Fehlverhaltens beginnt, verbessert seine Chancen deutlich. Spontane Anmeldungen ohne ausreichende Vorbereitung führen dagegen häufig zum Scheitern. Wichtig ist außerdem eine selbstkritische Haltung: Betroffene sollten offen und ehrlich über ihr früheres Verhalten sprechen können und nachvollziehbar darlegen, welche Veränderungen seitdem stattgefunden haben.

Während der Begutachtung ist ein kooperatives Auftreten entscheidend. Dazu gehört, pünktlich zu erscheinen, nüchtern zu sein, eingenommene Medikamente offen anzugeben und auch bei längeren Wartezeiten geduldig zu bleiben. Fällt das Gutachten negativ aus, sollte es nicht ungeprüft bei der Behörde eingereicht werden. In vielen Fällen kann es sinnvoll sein, den Antrag auf Neuerteilung zurückzuziehen, die Vorbereitung zu verbessern und zu einem späteren Zeitpunkt einen neuen Antrag zu stellen.