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7 Tipps, wie Sie sich nach einem unverschuldeten Urlaub richtig verhalten

Zuletzt geändert: 30. Juli 2026

Auch wenn Sie selbst keine Schuld an dem Unfall tragen, gibt es einige wichtige Punkte zu beachten. Wie Sie nach einem unverschuldeten Unfall richtig handeln und welche Schritte jetzt wichtig sind, erfahren Sie in diesem Artikel.

eine Frau telefoniert nach einem Unfall

Viele Autofahrer kennen die Situation: Auf der Autobahn geht plötzlich gar nichts mehr. In der Ferne stehen bereits die ersten Fahrzeuge still, also nehmen Sie den Fuß vom Gas und rollen langsam auf das Stauende zu.

Was dann passieren könnte, möchte niemand erleben: Mit einem lauten Knall fährt ein Fahrzeug auf Ihr Auto auf. Der andere Fahrer war möglicherweise nach einer langen Autofahrt müde und dadurch unaufmerksam und hat die Situation zu spät erkannt.

Sichern Sie die Unfallstelle sofort ab

Ob nach einer Panne oder einem unverschuldeten Unfall – die folgenden Maßnahmen sind notwendig, um weitere Unfälle und Schäden zu verhindern:

  • Warnblinker einschalten: Aktivieren Sie sofort die Warnblinkanlage, um andere Verkehrsteilnehmer auf die Gefahrensituation aufmerksam zu machen.
  • Warnweste anziehen: Bevor Sie das Fahrzeug verlassen, sollten Sie Ihre Warnweste anlegen. So sind Sie vor allem auf Autobahnen und Landstraßen besser sichtbar.
  • Warndreieck aufstellen: Stellen Sie das Warndreieck weit vor der Unfallstelle auf: Auf Autobahnen beträgt der empfohlene Abstand etwa 150 bis 400 m, auf Landstraßen etwa 100 m und innerorts rund 50 m.
  • Sich in Sicherheit bringen: Versorgen Sie Verletzte, sofern dies möglich ist. Bringen Sie anschließend sich selbst sowie andere Beteiligte an einen sicheren Ort – auf Autobahnen beispielsweise hinter die Leitplanke.

Bitte beachten Sie: Warnweste, Warndreieck und Verbandkasten gehören zur Pflichtausstattung jedes Kraftfahrzeugs in Deutschland und sollten immer mitgeführt werden. Fehlen sie bei einer Kontrolle oder im Ernstfall, kann ein Bußgeld drohen.

Benachrichtigen Sie Rettungskräfte und Polizei

Kleiner Lackschaden versus Massenkarambolage: Welche Maßnahmen Sie ergreifen sollten, hängt von der Schwere des unverschuldeten Unfalls ab.

Schwerer Unfall mit Personenschaden

Wurden eine oder mehrere Personen verletzt? Dann sollten Sie sofort Erste Hilfe leisten und den Rettungsdienst unter der Telefonnummer 112 verständigen. Bei Bedarf erreichen Sie die Polizei unter 110. Kein Handy dabei oder Akku leer? An deutschen Autobahnen befinden sich in regelmäßigen Abständen Notrufsäulen.

Unfall auf einer stark befahrenen Straße oder Kreuzung

Ereignet sich der unverschuldete Unfall auf einer viel befahrenen Straße oder an einer Kreuzung, kann die Polizei die Unfallstelle absichern, den Verkehr regeln und dadurch weitere Unfälle verhindern.

Besondere Umstände: Polizei hinzuziehen

Auch bei größeren Sachschäden oder bei besonderen Umständen kann es sinnvoll sein, die Polizei zu verständigen. Das gilt beispielsweise bei Fahrerflucht, Verdacht auf Alkohol- oder Drogeneinfluss oder wenn die Schuldfrage unklar ist.. Auch bei einem Unfall mit einem ausländischen Fahrzeug kann eine offizielle Unfallaufnahme durch die Polizei die spätere Schadensregulierung erleichtern.

Kleiner Unfall mit Sachschaden

Glück im Unglück: Handelt es sich lediglich um einen kleineren Unfall ohne Verletzte, etwa beim Einparken, ist die Benachrichtigung der Polizei meist nicht erforderlich. Wichtig ist jedoch, die Daten aller Beteiligten auszutauschen, Beweise wie Fotos zu sichern und den Unfallhergang genau zu dokumentieren.

Dokumentieren Sie den Unfall ganz genau

Je sorgfältiger Sie den unverschuldeten Unfall festhalten, desto einfacher lässt sich der Schaden später durch die beteiligten Autoversicherungen [UG12.1]regulieren. Auch eventuelle Streitigkeiten über den Unfallhergang werden damit vermieden oder leichter geklärt werden. Und so geht’s:

  • Tauschen Sie mit dem Unfallgegner die wichtigsten Angaben wie Name, Anschrift, Kennotieren Sie auch die Kontaktdaten möglicher Zeugen.
  • Fotografieren Sie mit Ihrem Handy die Schäden an den Fahrzeugen sowie die Unfallstelle aus verschiedenen Perspektiven.
  • Halten Sie die Position der Fahrzeuge und besondere Umstände wie Wetter-, Sicht- oder Straßenverhältnisse fest.

Melden Sie den Schaden Ihrer Versicherung

Auch wenn Sie den Unfall nicht selbst verursacht haben, sollten Sie Ihre eigene Kfz-Versicherung (/kfz-versicherung so schnell wie möglich über den Schaden informieren. Halten Sie dafür wichtige Informationen wie das Kennzeichen und die Versicherungsdaten des Unfallgegners, den Unfallhergang sowie Fotos und die Kontaktdaten möglicher Zeugen bereit – idealerweise haben Sie diese bereits direkt an der Unfallstelle gesammelt. Wenn Sie bei InShared versichert sind, können Sie den Schaden über die Notfallnummer + 49 221 8277 9952 melden.

Informieren Sie sich über Ihre Ansprüche

Bei einem unverschuldeten Unfall ist die Kfz-Haftpflichtversicherung [UG15.1]des Unfallverursachers für die Regulierung des Schadens zuständig. Welche Kosten übernommen werden, hängt vom Einzelfall ab. Häufig werden unter anderem folgende Positionen erstattet:

  • Reparaturkosten
  • Abschleppkosten
  • Kosten für einen Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung
  • Wertminderung des Fahrzeugs

Unter bestimmten Voraussetzungen kommen außerdem Schmerzensgeld bei Verletzungen sowie ein Ersatz für Verdienstausfälle infrage. Informieren Sie sich daher frühzeitig über Ihre Ansprüche, damit Ihnen keine Leistungen entgehen.

Besonderheiten bei Unfällen im Ausland

Sie sind gerade mit dem Auto ins Ausland unterwegsund dann passiert es: Sie werden unverschuldet in einen Unfall verwickelt. Wenn Sie die Sprache nicht sprechen und mit den örtlichen Gegebenheiten kaum vertraut sind, kann es kompliziert werden. In solchen Situationen ist es sinnvoll, die wichtigsten Unterlagen zur Hand zu haben:

  • Europäischer Unfallbericht: Das mehrsprachige Formular erleichtert die Dokumentation des Unfallhergangs und die spätere Schadensregulierung.
  • Grüne Versicherungskarte: Sie dient als internationaler Nachweis Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung und kann die Schadensabwicklung im Ausland vereinfachen. Bei InShared können Sie diese ganz einfach aus Ihrer Online-Versicherungsmappe herunterladen.
  • Auslandsschadenschutz: Er sorgt dafür, dass ein Schaden nach deutschem Standard reguliert wird – auch dann, wenn die ausländische Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers geringere Leistungen vorsieht.

So finden Sie die Versicherung des Unfallgegners heraus

Nicht immer sind die Versicherungsdaten des Unfallgegners bekannt – zum Beispiel, wenn diese an der Unfallstelle nicht ausgetauscht wurden oder nur das Kennzeichen des Fahrzeugs vorliegt. In diesem Fall hilft der Zentralruf der Autoversicherer weiter: Diese gesetzlich anerkannte Auskunftsstelle ermittelt anhand des Auto-Kennzeichens die zuständige Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers.

Dafür benötigen Sie in der Regel lediglich das Kennzeichen des Unfallgegners sowie den Schadentag. Bei Unfällen im Ausland werden zusätzlich das Unfallland und das Zulassungsland des gegnerischen Fahrzeugs benötigt. Der Service ist kostenlos erreichbar:

  • Innerhalb Deutschlands: 0800 250 260 0 (rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr)
  • Aus dem Ausland: +49 40 300 330 300 (Mo–Fr, 8–20 Uhr)

In den meisten Fällen erhalten Sie die Auskunft bereits nach wenigen Minuten. Der Zentralruf ermittelt die gegnerische Versicherung auch bei Unfällen in anderen EU-Ländern sowie in Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz. Bitte beachten Sie: Der Zentralruf stellt lediglich den Kontakt zur gegnerischen Versicherung her – die eigentliche Schadensmeldung müssen Sie danach selbst bei dieser einreichen.

Ein unverschuldeter Unfall ist bereits ärgerlich genug. Mit einer leistungsstarken Autoversicherung und einem Auslandsschadenschutz sorgen Sie dafür, dass zumindest die Schadensregulierung möglichst unkompliziert verläuft.

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