Parkschaden am Auto melden
Ein Parkschaden kann schnell passieren – sowohl Ihnen selbst als auch anderen
Ein Parkschaden kann schnell passieren – sowohl Ihnen selbst als auch anderen
Ein Parkschaden oder Parkrempler ist gegeben, wenn ein abgestelltes oder haltendes Fahrzeug durch ein anderes sich bewegendes Fahrzeug oder dessen Insassen unbeabsichtigt beschädigt wird.
Für die Einordnung als Parkschaden sind folgende Merkmale entscheidend:
Je nachdem, ob Sie Verursacher oder Leidtragender eines Parkschadens sind und je nach Schadenhergang ist ein anderer Baustein Ihrer Kfz-Versicherung für die Schadenregulierung zuständig.
Wenn Sie den Parkschaden verursacht haben
Wenn Ihr parkendes Auto beschädigt wurde
Ob ein Parkschaden Ihre Schadenfreiheitsklasse beeinflusst, hängt davon ab, welche Versicherung den Schaden reguliert. Wenn Sie den Parkschaden selbst verursacht haben und Ihre Vollkaskoversicherung für die Reparatur Ihres eigenen Fahrzeugs aufkommt, wird der Schaden in der Regel auf Ihre SF Klasse angerechnet. Das kann zu einer Rückstufung und damit zu höheren Beiträgen führen. Wird der Parkschaden hingegen über die Haftpflichtversicherung des Verursachers reguliert – etwa bei einem Autounfall oder einem Parkrempler durch einen Fremden – bleibt Ihre SF Klasse unverändert. Auch bei Fahrerflucht greift zwar Ihre Vollkasko, doch die Regulierung kann ebenfalls eine Rückstufung bewirken.
Je detaillierter Ihre Angaben bei der Schadenmeldung sind, umso schneller kann eine Fallentscheidung zu Ihrem Antrag der Schadensregulierung durch uns erfolgen.
Wenn Sie einen Schaden an Ihrem parkenden Auto entdecken, den Sie vor dem Abstellen nicht bemerkt haben:
Wenn Sie ein fremdes parkendes Fahrzeug beschädigt haben:
Wir setzen uns anschließend mit dem Geschädigten in Verbindung und informieren Sie über die Entscheidung zur Schadenübernahme.