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Parkschaden am Auto melden

Ein Parkschaden kann schnell passieren – sowohl Ihnen selbst als auch anderen Autofahrern. Beim Ein- oder Ausparken reicht oft ein kleiner Moment der Unachtsamkeit, und schon entstehen Kratzer, Dellen oder andere Beschädigungen am Fahrzeug. Das Schadensspektrum reicht von kurzen oberflächlichen Kratzern bis hin zu deutlichen Verformungen der Karosserie. Glücklicherweise lässt sich der erste Ärger über das Missgeschick häufig durch die passende Autoversicherung abfedern.

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Ein Auto fährt gegen ein Parkschild

Definition eines Parkschadens

Ein Parkschaden oder Parkrempler ist gegeben, wenn ein abgestelltes oder haltendes Fahrzeug durch ein anderes sich bewegendes Fahrzeug oder dessen Insassen unbeabsichtigt beschädigt wird.

Für die Einordnung als Parkschaden sind folgende Merkmale entscheidend:

  • Situation: Das beschädigte Fahrzeug befindet sich im ruhenden Verkehr, d. h. es parkt oder hält.
  • Ursache: Die Beschädigung entsteht durch eine direkte mechanische Einwirkung, etwa durch einen Zusammenstoß von 2 Fahrzeugen oder das Gegenstoßen einer Autotür an ein anderes Auto.
  • Ort: Der Vorfall ereignet sich im öffentlichen Verkehrsraum oder auf einem allgemein zugänglichen Privatgelände, zum Beispiel auf einem Supermarktparkplatz.

Grundsätzliches zur Versicherung bei Parkschaden

Je nachdem, ob Sie Verursacher oder Leidtragender eines Parkschadens sind und je nach Schadenhergang ist ein anderer Baustein Ihrer Kfz-Versicherung für die Schadenregulierung zuständig.

Wenn Sie den Parkschaden verursacht haben

Wenn Ihr parkendes Auto beschädigt wurde

  • Der Verursacher ist bekannt: Seine Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt den Schaden.
  • Der Verursacher begeht Fahrerflucht: Ihre Vollkaskoversicherung greift und übernimmt die Regulierung.

Beeinflusst ein Parkschaden meine Schadenfreiheitsklasse?

Ob ein Parkschaden Ihre Schadenfreiheitsklasse beeinflusst, hängt davon ab, welche Versicherung den Schaden reguliert. Wenn Sie den Parkschaden selbst verursacht haben und Ihre Vollkaskoversicherung für die Reparatur Ihres eigenen Fahrzeugs aufkommt, wird der Schaden in der Regel auf Ihre SF Klasse angerechnet. Das kann zu einer Rückstufung und damit zu höheren Beiträgen führen. Wird der Parkschaden hingegen über die Haftpflichtversicherung des Verursachers reguliert – etwa bei einem Autounfall oder einem Parkrempler durch einen Fremden – bleibt Ihre SF Klasse unverändert. Auch bei Fahrerflucht greift zwar Ihre Vollkasko, doch die Regulierung kann ebenfalls eine Rückstufung bewirken.

Parkschaden bei InShared melden

Je detaillierter Ihre Angaben bei der Schadenmeldung sind, umso schneller kann eine Fallentscheidung zu Ihrem Antrag der Schadensregulierung durch uns erfolgen.

Parkschaden am eigenen Auto

Wenn Sie einen Schaden an Ihrem parkenden Auto entdecken, den Sie vor dem Abstellen nicht bemerkt haben:

  1. Fotografieren Sie den Schaden sowie das gesamte Fahrzeug in der Parklücke.
  2. Notieren Sie Datum und Uhrzeit.
  3. Erstatten Sie eine Anzeige gegen unbekannt bei der Polizei.
  4. Melden Sie den Schaden bei InShared – inklusive Fotos und der polizeilichen Vorgangsnummer.

Parkschaden an einem fremden Auto

Wenn Sie ein fremdes parkendes Fahrzeug beschädigt haben:

  1. Fotografieren Sie den entstandenen Schaden.
  2. Füllen Sie einen Unfallbogen aus.
  3. Übermitteln Sie uns alle Unterlagen über das Schadenformular.

Wir setzen uns anschließend mit dem Geschädigten in Verbindung und informieren Sie über die Entscheidung zur Schadenübernahme.