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Totalschaden am Auto melden

Leider ist es manchmal schneller passiert als gedacht. Nach einem Autounfall oder einem Unwetter kann ihr Auto einen wirtschaftlichen Totalschaden erleiden. Sei es, weil Sie oder ein anderer Verkehrsteilnehmer kurz unaufmerksam waren oder weil ein Sturm den Ast eines Baumes auf Ihr Auto geworfen hat. Ein Totalschaden am Auto ist ärgerlich und wirft schnell viele Fragen auf: Lässt sich das Fahrzeug noch reparieren? Welche Leistungen übernimmt die Autoversicherung? Und wie geht es nach der Schadenmeldung weiter?

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Ein Auto mit einem 0 Euro Preisschild

Wann spricht man von einem Totalschaden am Auto?

Bei einem Totalschaden ist Ihr Auto so stark beschädigt, dass es entweder nicht mehr repariert werden kann oder eine Reparatur wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll ist. Häufig wird deshalb zwischen einem technischen und einem wirtschaftlichen Totalschaden unterschieden.


Was ist ein wirtschaftlicher Totalschaden?

Von einem wirtschaftlichen Totalschaden spricht man üblicherweise, wenn eine Reparatur des beschädigten Autos im Verhältnis zum Wert des Fahrzeugs wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll ist. Dies gilt für Verbrenner ebenso wie für Elektroauto-Modelle, dessen Reparaturkosten aufgrund spezieller Komponenten wie Batterie oder Hochvoltsystem besonders hoch sein können.


Was ist ein technischer Totalschaden?

Bei einem technischen Totalschaden ist das Auto so stark beschädigt, dass es nicht mehr repariert werden kann.

Welche Versicherung zahlt bei einem Totalschaden am Auto?

Ob ein Totalschaden an Ihrem eigenen Auto versichert ist, hängt von Ihrer gewählten Kaskodeckung und der Ursache des Schadens ab.


Vollkasko

Haben Sie Ihr Auto über InShared vollkaskoversichert, sind wir sowohl bei Selbstverschulden als auch bei Naturgewalten finanziell für Sie da.


Teilkasko

Verfügen Sie über eine Teilkaskoversicherung, können Sie unsere Versicherungsleistung für Kfz-Totalschäden durch Unwetter sowie Naturkatastrophen oder einen Brand und Kurzschluss in Anspruch nehmen.

Unabhängig davon, ob Sie voll- oder teilkaskoversichert sind, beauftragen wir zunächst einen unabhängigen Kfz-Gutachter, um den Schaden an Ihrem Fahrzeug zu beurteilen. Die Kosten des Gutachters tragen wir.

Zusammenhang von Restwert, Wiederbeschaffungswert und Versicherungsleistung

Wie viel Sie bei einem versicherten Totalschaden erhalten, lässt sich nicht mit einer einzigen Formel beantworten. Die Höhe der Entschädigung hängt unter anderem von Ihrer Deckung, dem Alter des Autos und davon ab, ob Sie das Fahrzeug neu oder gebraucht gekauft haben.

Bei einer Vollkasko-Versicherung können je nach Situation unterschiedliche Werte für die Entschädigung maßgeblich sein:

  • Neuwertregelung: Gilt, wenn Sie Erstbesitzer sind und das Auto zum Schadenzeitpunkt weniger als drei Jahre alt ist.
  • Anschaffungswert: Gilt unter bestimmten Voraussetzungen bis zu drei Jahre nach dem Kauf eines gebrauchten Autos.
  • Wiederbeschaffungswert (Ersatzwert): In anderen Fällen richtet sich die Entschädigung nach dem Wiederbeschaffungswert gemäß Versicherungsbedingungen – zuzüglich 10 % und höchstens bis zum Anschaffungswert.

Welche Regel in Ihrem Fall gilt, prüfen wir anhand Ihrer persönlichen Situation und Ihrer Versicherung.

Restwert und Wiederbeschaffungswert im Überblick

Die Versicherungsleistung hängt davon ab, ob es sich um einen technischen oder wirtschaftlichen Totalschaden handelt:

  • Technischer Totalschaden: Der Restwert beträgt 0. → Versicherungsleistung = Wiederbeschaffungswert
  • Wirtschaftlicher Totalschaden: Der Restwert wird vom Wiederbeschaffungswert abgezogen. → Versicherungsleistung = Wiederbeschaffungswert – Restwert

Leistungen für den Totalschaden bei InShared geltend machen

Damit wir uns ein möglichst genaues Bild vom Zustand Ihres Fahrzeugs machen können, benötigen wir aussagekräftige Fotos. Zusätzlich bitten wir Sie darum, uns möglichst detaillierte Angaben zum Schadenhergang zu machen. Ein von uns beauftragter Sachverständiger wird sich Ihr Fahrzeug ansehen und prüfen, ob es sich aus seiner Sicht um einen Totalschaden handelt.