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Kfz-Steuer berechnen und Steuern sparen

Wer in Deutschland ein Auto zulässt, zahlt jährlich Kfz-Steuer. Wie hoch diese ausfällt, hängt von mehreren Faktoren ab – zum Beispiel vom Hubraum, CO₂-Ausstoß, der Abgasnorm und dem Zeitpunkt der Erstzulassung. Hier erfahren Sie, wie sich die Kfz-Steuer berechnet, wann sie fällig wird und wie Sie Steuern sparen können.

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Euromünzen vor einem Auto

Was ist die Kfz-Steuer?

Die Kfz-Steuer ist eine Bundessteuer, die für das Halten eines Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen erhoben wird. Eingezogen wird die Kraftfahrzeugsteuer vom Bundeszollamt. Für viele Autofahrer gehört sie definitiv nicht zu den Lieblingsthemen. Schließlich ist Autofahren ohnehin schon teuer – man denke nur an steigende Benzinpreise, Kosten für die Autoversicherung und weitere laufende Kosten, wie die Autoversicherung. Die Kfz-Steuer kommt als feste jährliche Abgabe noch hinzu. Zahlen muss sie jedoch jeder, der ein Auto bei der Zulassungsstelle anmeldet. Doch man bekommt dafür auch etwas zurück: Mit den Kfz-Steuereinnahmen finanziert der Staat unter anderem die Straßeninfrastruktur, zu der unser gut ausgebautes Autobahnnetz gehört. Und davon profitieren wir alle!

Wie wird die Kfz-Steuer berechnet?

Wie hoch die Kfz-Steuer ausfällt, hängt von mehreren Faktoren ab – etwa von der Fahrzeugart, dem Hubraum, dem CO₂-Ausstoß, der Abgasnorm, der Schadstoffklasse und dem Datum der Erstzulassung. Für Pkw wird die Kfz-Steuer in der Regel anhand von Hubraum und CO₂-Ausstoß berechnet. Fahrzeuge mit höheren CO₂-Emissionen zahlen meist auch eine höhere Steuer, denn sie belasten die Umwelt stärker.

Abgasnorm und Schadstoffklasse bei der Auto-Steuerberechnung

Die Abgasnorm gibt an, welche Grenzwerte für Schadstoffemissionen ein Fahrzeug einhalten muss. Dazu zählen vor allem Stickoxide (NOx) und Feinstaub (Partikel). Die Einordnung erfolgt über die sogenannten Euro-Normen. Je moderner die Norm, desto strenger sind die zulässigen Emissionsgrenzwerte. Die Euro-7-Norm wird schrittweise in den kommenden Jahren eingeführt. Die Schadstoffklasse beschreibt dagegen die konkrete steuerliche Einstufung eines Fahrzeugs auf Basis dieser Abgasnorm. Auch sie wird häufig mit den Euro-Bezeichnungen angegeben, etwa Euro 1, Euro 2 oder Euro 6. Fahrzeuge mit einer schlechteren Einstufung – zum Beispiel Euro 1 oder Euro 2 – werden steuerlich stärker belastet als Modelle mit moderneren Normen. Bei neueren Pkw wird die Kfz-Steuer jedoch hauptsächlich anhand von Hubraum und CO₂-Ausstoß berechnet.

Erstzulassung des Fahrzeugs und Kraftfahrzeugsteuer

Auch das Jahr der Erstzulassung spielt bei der Kfz-Steuer eine wichtige Rolle, da sich die Berechnungsgrundlagen im Laufe der Zeit geändert haben.

  • Erstzulassung bis 5. November 2008
    Für diese Fahrzeuge wird die Kfz-Steuer ausschließlich nach Hubraum und Schadstoffklasse berechnet. Fahrzeuge mit schlechteren Schadstoffklassen – etwa Euro 1 oder Euro 2 – werden höher besteuert als Modelle mit besseren Normen wie Euro 4.
  • Erstzulassung zwischen 5. November 2008 und 30. Juni 2009
    Für Fahrzeuge aus dieser Übergangszeit kann die Steuer entweder nach der alten Berechnung (Hubraum und Schadstoffklasse) oder nach der neuen CO₂-basierten Methode berechnet werden. Automatisch wird die jeweils günstigere Variante angewendet.
  • Erstzulassung ab 1. Juli 2009
    Seit diesem Zeitpunkt wird die Kfz-Steuer grundsätzlich nach Hubraum und CO₂-Ausstoß berechnet. Liegt der CO₂-Wert über dem je nach Erstzulassung geltenden Freibetrag (z.B. 95 g pro Kilometer), fällt eine zusätzliche Steuer an – je höher der Ausstoß, desto höher die Steuer.

Kfz-Steuer für weitere Fahrzeugarten

Neben Pkw gelten für andere Fahrzeugarten teilweise andere Berechnungsgrundlagen.

  • Motorräder: Die Steuer beträgt 1,84 € pro angefangene 25 cm³ Hubraum pro Jahr. Leichtkrafträder bis 125 cm³ sowie Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h sind in der Regel steuerfrei.
  • Leichtfahrzeuge (z. B. Quads oder Trikes): Die Besteuerung hängt davon ab, wie das Fahrzeug zugelassen ist. Häufig werden diese Fahrzeuge steuerlich wie Pkw behandelt.
  • Elektrofahrzeuge: Für reine Elektroautos gelten besondere Steuerregelungen, etwa eine zeitlich begrenzte Steuerbefreiung.
  • Wohnmobile: Die Steuer wird vor allem nach dem zulässigen Gesamtgewicht und der Schadstoffklasse berechnet.
  • Anhänger: Die Steuer beträgt 7,46 € je angefangene 200 kg zulässigem Gesamtgewicht, maximal 373,24 € pro Jahr.
  • Oldtimer: Fahrzeuge mit H-Kennzeichen werden pauschal besteuert – 191,73 € pro Jahr für Pkw und 46,02 € für Motorräder.

Die aktuellen Kfz-Steuersätze können Sie auf der Website der Zollverwaltung nachlesen.

Kfz-Steuer-Rechner: einfach selbst berechnen

Das Bundesfinanzministerium stellt auf seiner Website einen offiziellen Kfz-Steuer-Rechner zur Verfügung. So wie Sie auch bei InShared alles online einsehen und regeln können, so gibt auch das Bundesfinanzministerium mit seinem Kfz-Steuer-Rechner ein praktisches Tool an die Hand. Dafür müssen Sie lediglich einige Fahrzeugdaten eingeben – zum Beispiel die Fahrzeugart, den Hubraum und den CO₂-Ausstoß, der in der Zulassungsbescheinigung Teil I steht. Anschließend zeigt das Tool die voraussichtliche Höhe der jährlichen Kfz-Steuer an. Hier geht’s zum offiziellen Rechner auf der Website des Bundesfinanzministeriums.

Wann wird die Kfz-Steuer fällig?

Die Kfz-Steuer wird in der Regel einmal jährlich fällig. Sobald ein Fahrzeug bei der Zulassungsstelle angemeldet wird, zieht das zuständige Hauptzollamt die Steuer automatisch ein. Voraussetzung dafür ist ein SEPA-Lastschriftmandat, das bei der Zulassung des Fahrzeugs erteilt werden muss. Die Abbuchung erfolgt dann jedes Jahr zum gleichen Zeitpunkt vom angegebenen Konto. Auf Wunsch kann die Kfz-Steuer auch halbjährlich oder vierteljährlich gezahlt werden. In diesem Fall fallen jedoch zusätzliche Gebühren an.

Kfz-Steuerbefreiungen und -vergünstigungen

Neben den allgemeinen Berechnungsfaktoren gibt es bei der Kfz-Steuer auch einige Sonderregelungen und Vergünstigungen. Diese gelten zum Beispiel für bestimmte Antriebsarten, besondere Fahrzeugtypen oder für Menschen mit Behinderung.

  • Elektrofahrzeuge: Der Vorteil von E-Autos ist, dass sie von der Kfz-Steuer befreit sind. Die Befreiung gilt für Fahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen werden, für bis zu 10 Jahre, jedoch längstens bis zum 31. Dezember 2035. Danach wird die Kfz-Steuer nach den allgemeinen Berechnungsfaktoren, insbesondere dem zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeugs, ermittelt.
  • Fahrzeuge mit Autogas (LPG) und Erdgas (CNG): Diese Fahrzeuge genießen zwar keine eigenständige Steuervergünstigung, profitieren in der Regel von einer niedrigeren Kfz-Steuer, da ihr CO₂-Ausstoß meist geringer ist als bei vergleichbaren Benzin- oder Dieselfahrzeugen.
  • Fahrzeuge für Menschen mit Behinderung: Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es eine Steuerermäßigung oder -befreiung. Je nach Vermerk im Schwerbehindertenausweis beträgt die Ermäßigung 50 %, oder es wird sogar eine vollständige Befreiung von der Kfz-Steuer gewährt. Diese Vergünstigung gilt normalerweise nur für ein Fahrzeug.
  • Oldtimer: Fahrzeuge, die mindestens 30 Jahre alt sind und ein H-Kennzeichen besitzen, werden pauschal besteuert. Für Pkw beträgt die jährliche Kfz-Steuer 191,73 €. Voraussetzung ist, dass sich das Fahrzeug in einem erhaltenswerten, weitgehend originalen Zustand befindet.
  • Hybridfahrzeuge: Für Hybridfahrzeuge gibt es keine besondere Steuerbefreiung. Sie werden wie herkömmliche Pkw nach Hubraum und CO₂-Ausstoß besteuert. Nur reine Elektrofahrzeuge profitieren von der vollständigen Steuerbefreiung.

Wie können Sie Kfz-Steuer sparen?

Um die Höhe der Kfz-Steuer zu senken, gibt es einige Möglichkeiten. Vor allem beim Kauf eines neuen Autos und bei der Wahl des Antriebs können Sie langfristig Geld sparen.

  • Vor dem Autokauf: Nutzen Sie einen Kfz-Steuer-Rechner, um die Steuerbelastung verschiedener Modelle zu vergleichen. So sehen Sie schnell, welche Fahrzeuge langfristig günstiger sind.
  • Fahrzeugwahl: Achten Sie beim Autokauf auf einen niedrigen CO₂-Ausstoß und einen möglichst kleinen Hubraum. Auch ein Blick auf die Effizienzklasse kann sich lohnen: Modelle mit einer besseren Effizienzklasse (z. B. A oder B) verbrauchen in der Regel weniger Kraftstoff und stoßen weniger CO₂ aus. Bei Dieselfahrzeugen sollten Sie außerdem berücksichtigen, dass der Steuersatz aufgrund der gesetzlichen Systematik häufighöher ist als bei Benzinern.
  • Fahrzeug nachrüsten: Bei älteren Fahrzeugen kann eine technische Nachrüstung helfen, den Schadstoffausstoß zu reduzieren.
  • Elektrofahrzeuge: Reine Elektroautos sind bis zu 10 Jahre von der Kfz-Steuer befreit, wenn sie bis zum 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen werden.

Sparen können Sie übrigens auch bei Ihrer Autoversicherung. Sehen Sie sich doch mal unsere guten und günstigen Kfz-Versicherungen an.

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