Ergänzend zur Vignette können in der Schweiz auf bestimmten Abschnitten weitere Mautkosten anfallen. Auf kostenintensiven Alpenstrecken – etwa bei großen Tunneln oder einzelnen Passstraßen – wird eine Sondermaut (Streckenmaut) erhoben, die auch für Pkw unter 3,5 Tonnen gilt. Diese Gebühren sind unabhängig von der Vignette zu zahlen. Streckenmaut ist auf folgenden Straßen zu entrichten:
1. Großer St. Bernhard Straßentunnel (Schweiz–Italien) Für die Durchfahrt ist ein separates Ticket erforderlich – wahlweise für eine einfache Fahrt oder die Hin- und Rückfahrt. Die Preise richten sich nach der Fahrzeugkategorie, zum Beispiel Motorräder oder höhere Fahrzeuge bis maximal 3 Meter Gesamthöhe.
2. Munt-la-Schera-Tunnel (Schweiz–Italien) Auch hier werden gesonderte Kosten erhoben. Die Tarife variieren je nach Saison, Wochentag und Gesamtgewicht (zGG) des Fahrzeugs. Besonderheit: Der rund 3,5 Kilometer lange Tunnel ist einspurig und wird per Ampel im Wechselverkehr betrieben.
3. Passstraßen in den Schweizer Alpen Die meisten Passstraßen sind mautfrei. Dennoch gibt es ein paar wenige Alpenpässe mit eigener Mautregelung wie den Klausenpass und die San-Bernardino-Passstraße. Die Gebühren unterscheiden sich je nach Saison und Fahrzeugtyp.
4. Tunnel mit Autoverladungen Einige Schweizer Tunnel bieten einen sog. Autoverlad an. Das ist insofern praktisch, weil durch den Transport des Fahrzeugs auf Zügen Passstraßen oder lange Umwege umgangen werden können. Autoverladungen gibt es u. a. im Furka- und im Lötschbergtunnel. Die Preise variieren je nach Fahrzeugkategorie, Tunnel und Wochentag.