Zum Inhalt springen
Inshared we all benefit

Maut in der Schweiz: Vignette und Gebühren

Die Schweiz mit ihren imposanten Alpen, idyllischen Seen und eleganten Städten ist das ideale Urlaubsziel für eine Autoreise. Bevor Sie jedoch ins Urlaubsvergnügen starten, sollten Sie sich über die Mautregelungen im Ausland informieren. Wir erklären Ihnen, wo Gebühren anfallen und wie Sie die Schweizer Vignette erhalten.

Neben einer Vignette, sollten Sie natürlich niemals ohne gültige Autoversicherung mit dem Fahrzeug in die Schweiz reisen.

Beitrag berechnen
ein Auto hinter einem Maut Schild in der Schweiz

Gibt es in der Schweiz eine Mautpflicht?

Diesen Schrecken kennen die meisten von uns: Man verbringt seinen Urlaub in einem grenznahen Gebiet oder ist mit dem Auto Richtung Süden unterwegs und überquert eine Landesgrenze. Mit einem Mal schießt einem der Gedanke in den Kopf, dass es in diesem Land eine Vignettenpflicht geben könnte. Und ohne gültige Vignette droht vermutlich ein hohes Bußgeld … verflixt! Bevor es so weit kommt, sollten Sie sich unbedingt erkundigen, in welchen europäischen Nationen eine Mautpflicht besteht. Denn die wichtigsten Urlaubsländer im Süden – wie Österreich, Italien, Frankreich und auch die Schweiz – erheben eine Mautpflicht für die Nutzung ihrer Autobahnen.

Auf welchen Schweizer Straßen besteht Mautpflicht?

Mautpflichtig sind in der Schweiz alle Nationalstraßen der Klassen 1 und 2. Dazu zählen:

  • Autobahnen (grüne Schilder mit weißer Autobahnnummer, z. B. A1, A2). Sie sind kreuzungsfrei, richtungsgetrennt und mit mindestens zwei Spuren pro Richtung vorgesehen.
  • Autostraßen (ebenfalls grün beschildert). Sie müssen nicht richtungsgetrennt sein und können auch einspurig pro Richtung verlaufen.

Eine Übersicht aller Schweizer Nationalstraßen lässt sich online abrufen.

Wichtig: Zusätzlich zur Vignette können für bestimmte Streckenabschnitte weitere Gebühren anfallen, etwa bei Tunneln oder Bergpässen. Dazu finden Sie weiter unten auf dieser Seite mehr Informationen.

Welche Fahrzeuge brauchen in der Schweiz eine Vignette?

Wer auf einer mautpflichtigen Nationalstraße unterwegs ist, benötigt eine Schweizer Autobahnvignette. Sie ist vorgeschrieben für:

  • Motorfahrzeuge wie Pkw, SUVs , Kleintransporter und leichte Wohnmobile bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen
  • Motorräder
  • Anhänger wie Wohnwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen

Für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen gelten andere Regelungen:

  • Fahrzeuge im Güterverkehr (z. B. Lkw) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen unterliegen der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA). Eine Vignette ist in diesem Fall nicht erforderlich.
  • Wohnmobile und Reisebusse über 3,5 Tonnen zahlen die pauschale Schwerverkehrsabgabe (PSVA) anstelle der Vignette.

Und wie sieht es für die Kombination von Auto plus Wohnwagen aus – braucht man zwei Vignetten? Leider ja. Denn in der Schweiz ist die Vignette fahrzeugbezogen. Das bedeutet: Sowohl das Zugfahrzeug benötigt eine eigene Vignette als auch der Anhänger oder Wohnwagen, sofern beide jeweils bis zu 3,5 Tonnen zugelassen sind.

Wie lange ist die Schweizer Vignette gültig und was kostet sie?

Im Gegensatz zu den Mautregeln in Österreich, wo es auch Vignetten für 1 oder mehrere Tage gibt, kennt die Schweiz nur die Jahresvignette. Diese ist 14 Monate gültig: vom 1. Dezember bis zum 31. Januar des Folgejahres. Auch wer nur für einen kurzen Urlaub – etwa im Juli – in die Schweiz reist, braucht die vollständige Jahresvignette. Eine zeitlich begrenzte Alternative gibt es nicht. Der Preis beträgt 40 CHF (umgerechnet etwa 44–45 Euro, je nach Wechselkurs). Wichtig: Die Jahresvignette gilt nur für Fahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen. Für schwerere Wohnmobile oder Reisebusse wird stattdessen die pauschale Schwerverkehrsabgabe (PSVA) erhoben, die separat berechnet wird.

Welche Varianten der Vignette gibt es?

In der Schweiz stehen zwei Varianten zur Verfügung: die klassische Klebevignette und die elektronische Vignette (E-Vignette). Beide kosten 40 CHF und berechtigen gleichermaßen zur Nutzung der Autobahnen und Autostraßen.

Die klassische Schweizer Klebevignette

Die meisten von uns kennen die klassische Schweizer Vignette zum Aufkleben auf die Windschutzscheibe: Sie zeigt eine weiße Autobahn mit Autobahnbrücke auf grünem Hintergrund, darunter befindet sich die jeweilige Jahreszahl. Hat man diese Vignette auf der Frontscheibe angebracht, lässt sie sich nicht mehr unversehrt entfernen. Sie ist fahrzeuggebunden und nicht übertragbar. Die klassischen Klebevignetten sind innerhalb und außerhalb der Schweiz an zahlreichen Verkaufsstellen erhältlich.

Die elektronische Schweizer Vignette

Die E-Vignette können Sie ganz unproblematisch online kaufen und mit dem eigenen Nummernschild verknüpfen. Ein Aufkleber ist dann nicht mehr nötig. Wird das gleiche Kraftfahrzeugkennzeichen auf ein neues Fahrzeug übertragen, bleibt die E-Vignette gültig. Gut zu wissen: Im Unterschied zu einigen EU-Ländern gibt es in der Schweiz keine 18-tägige Wartefrist: Die E-Vignette ist in der Regel sofort nach dem Kauf gültig, sofern beim Erwerb kein späteres Startdatum gewählt wurde.

Kontrolle und Strafen bei Verstößen

Die Einhaltung der Vignettenpflicht auf Schweizer Nationalstraßen wird durch das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) sowie die Polizei überwacht. Kontrollen erfolgen stichprobenartig auf Autobahnen und Autostraßen sowie an Grenzübergängen. Sowohl die korrekte Anbringung der Klebevignette als auch die Gültigkeit der E-Vignette (Abgleich des Kontrollschilds mit der offiziellen Datenbank) können überprüft werden. Wer ohne gültige Vignette auf einer vignettenpflichtigen Straße unterwegs ist oder sie nicht ordnungsgemäß angebracht hat, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In diesem Fall wird eine Buße von 200 CHF (rund 200 €) erhoben. Zusätzlich muss eine gültige Vignette (40 CHF) erworben werden, bevor die Fahrt fortgesetzt werden darf. Auch bei missbräuchlicher Verwendung – etwa dem Übertragen einer Klebevignette auf ein anderes Fahrzeug – fällt eine Buße von 200 CHF an, zuzüglich des Kaufs einer neuen Vignette. In schwerwiegenden Fällen (z. B. bei Manipulation oder Fälschung) kann ein ordentliches Strafverfahren eingeleitet werden.

Schweizer Sondermautstrecken und Autoverladungen

Ergänzend zur Vignette können in der Schweiz auf bestimmten Abschnitten weitere Mautkosten anfallen. Auf kostenintensiven Alpenstrecken – etwa bei großen Tunneln oder einzelnen Passstraßen – wird eine Sondermaut (Streckenmaut) erhoben, die auch für Pkw unter 3,5 Tonnen gilt. Diese Gebühren sind unabhängig von der Vignette zu zahlen. Streckenmaut ist auf folgenden Straßen zu entrichten:

1. Großer St. Bernhard Straßentunnel (Schweiz–Italien) Für die Durchfahrt ist ein separates Ticket erforderlich – wahlweise für eine einfache Fahrt oder die Hin- und Rückfahrt. Die Preise richten sich nach der Fahrzeugkategorie, zum Beispiel Motorräder oder höhere Fahrzeuge bis maximal 3 Meter Gesamthöhe.

2. Munt-la-Schera-Tunnel (Schweiz–Italien) Auch hier werden gesonderte Kosten erhoben. Die Tarife variieren je nach Saison, Wochentag und Gesamtgewicht (zGG) des Fahrzeugs. Besonderheit: Der rund 3,5 Kilometer lange Tunnel ist einspurig und wird per Ampel im Wechselverkehr betrieben.

3. Passstraßen in den Schweizer Alpen Die meisten Passstraßen sind mautfrei. Dennoch gibt es ein paar wenige Alpenpässe mit eigener Mautregelung wie den Klausenpass und die San-Bernardino-Passstraße. Die Gebühren unterscheiden sich je nach Saison und Fahrzeugtyp.

4. Tunnel mit Autoverladungen Einige Schweizer Tunnel bieten einen sog. Autoverlad an. Das ist insofern praktisch, weil durch den Transport des Fahrzeugs auf Zügen Passstraßen oder lange Umwege umgangen werden können. Autoverladungen gibt es u. a. im Furka- und im Lötschbergtunnel. Die Preise variieren je nach Fahrzeugkategorie, Tunnel und Wochentag.

Tipps für Reisende rund um die Schweizer Vignette

Mit etwas Vorbereitung wird Ihr Roadtrip über die Schweizer Autobahnen ebenso entspannt wie auf den deutschen Autobahnen.

Vignette rechtzeitig besorgen

Wenn Sie die E-Vignette nutzen möchten, sollten Sie diese vor Fahrtantritt online erwerben. Sie ist in der Regel sofort gültig. Die klassische Variante erhalten Sie bei der Einreise in die Schweiz an den Zollstellen.

Alte Vignette entfernen

Entfernen Sie abgelaufene Vignetten von der Windschutzscheibe, bevor Sie eine neue aufkleben. Mehrere Vignetten können bei Kontrollen zu Unklarheiten führen.

Klebevignette korrekt anbringen

Die Klebevignette sollte innen an die Windschutzscheibe geklebt werden und dort gut sichtbar sein (z. B. oben links oder hinter dem Rückspiegel). Sie muss direkt auf dem Glas haften; Folien oder Halterungen sind nicht zulässig. Motorradfahrer befestigen die Vignette an einem festen, gut sichtbaren Fahrzeugteil.

Sondermaut beachten

Für bestimmte Strecken – etwa den Großen St. Bernhard- oder den Munt-la-Schera-Tunnel – fallen zusätzlich Gebühren an. Informieren Sie sich vorab über Ihre geplante Strecke und die jeweiligen Kosten.

Ebenso wichtig wie die Vignette: Ihre Versicherung

Neben der richtigen Vignette sollte auch Ihr Versicherungsschutz in Ordnung sein. Bei Fahrten in die Schweiz dient die Grüne Karte als internationaler Nachweis Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung. Der Auslandsschadenschutz sorgt dafür, dass ein unverschuldeter Unfall im Ausland nach deutschem Recht reguliert wird – das vereinfacht die Abwicklung deutlich.

Beitrag berechnen